EU-Kommission stimmt neuen Ausstiegshilfen für Schweinehalter zu

Mehr als 2 Milliarden Euro lassen sich die Niederlande ihr Ausstiegprogramm für Schweinehalter kosten. Die EU-Kommission hat nun neue Millionen genehmigt.

ie niederländische Regierung investiert hunderte Millionen, um Landwirte zu entschädigen, die aus der Schweinhaltung aussteigen. Die EU-Kommission hat dazu einem weiteren Subventionsprogramm zugestimmt. Der Beihilfetopf umfasst 700 Mio. €.

Mit dem Schritt bekommt das niederländische Ausstiegsprogramm für Schweinehalter frisches Geld. Bereits im Mai 2023 genehmigte Brüssel zwei Beihilfeprogramme mit einem Volumen von mehr als 1,5 Mrd. €. Damit werden Landwirte entlohnt, die freiwillig aufhören, Schweine zu halten.

Schweinehalter können jeweils nur an einem der drei Programme teilnehmen.

Das neue Programm läuft bis zum 01. Oktober 2029. Laut EU-Kommission steht das Programm  „kleinen und mittleren Viehhaltern in den Niederlanden offen, die ihre Viehzuchtbetriebe schließen“.

Die niederländischen Provinzen haben Gebiete ausgewiesen, in denen sich Betriebe für die Ausstiegsprämien bewerben können. Dazu zählen unter anderem Moore, Bach- und Flussläufe sowie Natura 2000-Gebiete.

Die niederländische Regierung will offenbar solche Betriebe zur Aufgabe der Schweinehaltung bewegen, deren Emissionen besonders hoch sind. Um die Ausstiegsprämien zu bekommen, müssten die Stickstoffemissionen der Betriebe eine „gewisse Schwelle überschreiten“, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Sie gewährt die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen und subventionierten Beratungsdiensten.

Dabei sollen die Zahlungen bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten abdecken – „einschließlich der Entschädigung für den Verlust von Produktionsrechten und -kapazitäten, der Kosten für den Abbau und die Entsorgung der Produktionskapazitäten und anderer Kosten, die unmittelbar mit der Stilllegung des Standorts zusammenhängen“, so die EU-Kommission.

Überschreiten staatliche Beihilfen 300.000 € pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren, muss die EU-Kommission solchen Beihilfen zustimmen. Damit wollen die EU-Mitgliedstaaten vermeiden, dass Subventionen den Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt verzerren. von Konstantin Kockerols