Die GAP ist nicht grün genug

Nach der EU-Ökoförderung kritisiert der Europäische Rechnungshof nun die Gemeinsame Agrarpolitik insgesamt. Die Mitgliedstaaten nutzten Freiräume nur für Ausnahmen und nicht für grüne Projekte.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat den EU-Mitgliedstaaten ein schlechtes Zeugnis dafür ausgestellt, wie sie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umsetzen. Zwar ziele die EU-Agrarpolitik stärker als früher auf Umwelt- und Klimaschutz ab, heißt es in einem am Montag vom EuRH veröffentlichten Sonderbericht.

Die Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten sei allerdings nicht spürbar grüner geworden. „Die nationalen Strategiepläne sind nicht ehrgeizig genug“, so das Fazit der Prüfer.

Zwischen den Umwelt- und Klimazielen der Gemeinschaft und der GAP-Umsetzung der EU-Länder bestehe eine „klaffende Lücke“. Unter Strich seien die Pläne der nationalen Regierungen nicht viel ökologischer als entsprechende Vorhaben in der vorherigen GAP.

Die Prüfer heben hervor, dass die aktuell geltenden Regelungen für den Zeitraum 2023 bis 2027 den Mitgliedstaaten viel Spielraum dabei lassen, die grünen Ziele der Europäischen Union in ihren Plänen zu berücksichtigen.


Alle nationalen Regierungen hätten aber die Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von bestimmten Agrar- und Umweltvorschriften zuzulassen. Einige grüne Maßnahmen, die erforderlich seien, um an EU-Fördergelder zu gelangen, hätten manche Länder außerdem gestrichen oder verzögert.

Laut dem Bericht haben alle Mitgliedstaaten wie vorgesehen einen Mindestprozentsatz der GAP-Mittel in Umwelt- und Klimamaßnahmen fließen lassen. Kritisiert wird aber zugleich eine in Teilen zu schwache Ausgestaltung und damit fehlende Wirksamkeit einzelner nationaler Öko-Regelungen.

Aus Sicht der Prüfer sind außerdem die Strategiepläne nicht ausreichend auf den Green Deal abgestimmt worden, obwohl dieser zu den zentralen Pfeilern der europäischen Klima- und Umweltpolitik gehöre.

Beanstandet wird beispielsweise eine fehlende Verpflichtung, die erwarteten Beiträge der GAP zu den Zielvorgaben des Green Deal auszuweisen.

Der Green Deal selbst ist jedoch lediglich eine Strategie der EU-Kommission und kein Gesetz. Daher sind seine Ziele nicht rechtlich bindend.

Die Prüfer betonen, dass die Überwachung der ökologischen Leistung der GAP zwar vereinfacht worden sei. Einige wichtige Bausteine würden aber fehlen. So sei beispielsweise die Berichterstattung über Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen allein noch kein Beleg für tatsächliche Einsparungen. Daher müssten insbesondere klarere Ziele und Ergebnisindikatoren zur Messung der Fortschritte festgelegt werden.

Auf deutliche Kritik der Prüfer stößt zudem das Lockern der GAP-Auflagen im Mai 2024 als Reaktion auf die Bauernproteste. Als Beispiel wird die Abschwächung der Regeln zur verpflichtenden Fruchtfolge genannt. Dies könne die positiven Auswirkungen der GAP auf die Umwelt weiter schmälern.

Eine Gruppe von Umweltorganisationen legten Beschwerde über die sogenannte „Mini-GAP-Reform“ bei der Ombudsstelle der EU ein. Nach Angaben der Ombudsstelle bezweifeln diese, dass die Kommission bei ihren Vorlagen auch langfristige ökologische Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt hat. Die EU-Kommission muss bis Mitte Dezember einen Fragekatalog der Ombudsstelle beantworten.