Seit Monaten können Schweinebauern nicht mehr kostendeckend produzieren. Um Einkommenstverluste teilweise auszugleichen, stellt das Landwirtschaftsministerium jetzt 20 Mio. € zur Verfügung.
„Durch die Corona-Krise und die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind verlässliche Absatzwege für Schweinefleisch weggebrochen. Durch die Afrikanische Schweinepest wurden wir regelrecht mit billigem Fleisch aus Deutschland überschwemmt. Das führt dazu, dass unsere schweinehaltenden Betriebe seit Monaten nicht mehr kostendeckend produzieren können und mit jedem Handgriff im Stall ein Minus am Konto machen“, so Landwirtschaftsminsterin Elisabeth Köstinger.
Mit dem ‚Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft‘ für den Schweinebereich stellt das Ministerium jetzt zusätzlich 20 Mio. € zur Verfügung. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden.
Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30% des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Aktuell kann dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung nachgewiesen werden. Die Berechnung wird pauschal durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen vorgenommen. Exakte Beträge je Mastschwein oder Zuchtsau werden im April 2022 vorliegen.
Das sind die Voraussetzungen für die Unterstützung
• Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.
• Ein Verlust von zumindest 30% des Deckungsbeitrags im Betriebszwieg ist Voraussetzung für den Zuschuss.
• 70% des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.
• Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
• Die Förderung wird mit 100.000 € gedeckelt.
• Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA)
Die im Vorjahr schon niedrigen Schweinepreise sind jetzt endgültig im Keller. Pro Kilogramm Schweinefleisch erhalten unsere Bauernfamilien gerade einmal 1,40 €. Die Betriebe können damit ihre Produktionskosten bei weitem nicht decken. Jedes verkaufte Schwein bringt statt eines Gewinns derzeit rund 25 € Verlust. Deshalb ist die Verlängerung des Verlustersatzes ein wichtiger Schritt, um Einkommenseinbußen zumindest teilweise auszugleichen und so die Situation zu entlasten“, erklärt Bauernbund-Präsident Georg Strasser.
„Alleine die gestiegenen Getreidepreise und Sojapreise verteuern die Fütterung eines Schweins um rund 2
5 €. Auch der Fleischabsatz in der Gastronomie liegt weit unter früheren Zeiten. Eine rentable Produktion von Schweinefleisch geht sich für die viele nicht aus, die Situation bedroht die Existenz zahlreicher Bauernfamilien. Wenn unsere Betriebe das Handtuch werfen, sind wir auf Billig-Importe aus dem Ausland, wo natürlich auch niedrigere Standards herrschen, angewiesen“, sagt Strasser.
„Viele heimische Höfe befinden sich wegen dramatisch niedriger Preise in einer existenzbedrohenden Situation. Aus diesem Grund begrüßen wir sehr, dass die außergewöhnliche Notlage unserer Familienbetriebe anerkannt und mit dem Verlustersatz eine konkrete Abfederungsmaßnahme geschaffen wird. Auch in anderen Landwirtschaftssektoren, die von der Corona-Pandemie sowie gleichzeitig dramatisch gestiegenen Produktionskosten betroffen sind, ist die Situation äußerst angespannt“, so Josef Moosbrugger, Präsident der LK Österreich.
„Für die heimische Schweinebranche ist es angesichts der dramatischen Marktsituation inakzeptabel, dass die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte noch immer nicht umgesetzt ist. Wir müssen verhindern, dass unsere Märkte weiterhin von Billigimporten überschwemmt werden, ohne dass die Konsumenten etwas mitbekommen. Viele würden sich bewusst für heimische Qualitätswurst und Fleischwaren entscheiden, können aber nicht erkennen, woher diese stammen. Der Gesundheitsminister ist gefordert, das fixfertig auf dem Tisch liegende Paket endlich umzusetzen, in Begutachtung und EU-Notifikation zu schicken“, erklärt Moosbrugger weiter.