Verlustersatzantrag Schwein

WICHTIG – Bitte nicht vergessen !

Ab Montag, dem 25.4. bis 31.5.2022, ist der Verlustersatzantrag Schweine II unter www.eama.at möglich.

Der Antrag kann wie letztes mal auf der Homepage der AMA unter LW Projekte / Verlustersatz / Schwein II /  Button drücken ! gestellt werden.  

Zum Einstieg brauchen Sie Ihren persönlichen Zugangscode – wenn nicht vorhanden, bitte rasch beantragen..
Eine Förderung gibt es für die Monate Dez. 21/Jän.22/Feb.22. Die Höhe steht derzeit noch nicht exakt fest, da der Fördertopf mit 20 Mio. Euro gedeckelt ist.

Ausfüllhilfe Verlustersatzantrag Schweine

Für die Berechnung müssen keine einzelbetrieblichen Daten angegeben werden. Die grundsätzliche Anforderung eines Rückganges des Deckungsbeitrages in den Betrachtungsmonaten im Vergleich zu den Vorjahresmonaten wird von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) pauschal für die Betriebszweige Zuchtsauenhaltung und Schweinemast berechnet. Für den Zeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 ist diese Anforderung eines Rückganges von mehr als 30 % des Deckungsbeitrages jedenfalls erfüllt. Von den durchschnittlichen Deckungsbeiträgen je Zuchtsau bzw. je verkaufsfähiges Mastschwein für diese Monate werden wiederum pauschal angesetzte Festkosten abgezogen. Der sich daraus ergebende Verlust wird zu 70 % ersetzt.

Verlustersatz II – Schwein: Für die Monate Dezember 2021, Jänner und Februar 2022 stehen die Förderbeträge in €/Stück bereits fest:

Förderung/Einheit12/202101/202202/2022
Zuchtsau28,7729,9027,84
Mastschwein15,3812,6911,01