Die GAP ab 2023 fordert höhere Umweltleistungen und mehr Tierwohl für den Erhalt von öffentlichen Geldern.
Eines ist sicher: Es wird Gewinner und Verlierer im Zuge der neuen GAP geben. Beim Ackerbau dürften aber die Verlierer in der Überzahl sein, da trotz steigender Prämien im Agrarumweltprogramm die Reduktion der Direktzahlung meist nicht ausgeglichen werden kann – wenngleich doch auch attraktive Möglichkeiten für erhöhte Zahlungen, wie z. B. zusätzliche Biodiversitätsflächen oder Zuschläge, für förderfähige Kulturen bestehen.
Für diese Betriebe haben wir gerechnet
Unter den fünf Betrieben befinden sich drei Marktfruchtbetriebe, darunter zwei in NÖ sowie einer in Oberösterreich in der Traun-Enns-Platte. Ein Betrieb in der Steiermark hält dazu 450 Mastschweine, ein weiterer Betrieb in Kärnten 150 Maststiere. Über die Fruchtfolge und die den jeweiligen Betrieben zugeordneten ÖPUL-Maßnahmen informiert Übersicht 1. Bis auf den Schweinemastbetrieb nehmen alle an der Maßnahme UBB teil. Damit einhergehen u.a. die Verpflichtungen, dass ab 2 ha Ackerland mindestens 7 % Biodiversitätsflächen anzulegen sind und ab 5 ha Ackerland maximal 75 % Getreide und Mais zulässig sind und keine Kultur mehr als 55% der Ackerfläche einnehmen darf. Eine Sondersituation ergibt sich aufgrund der Gebietsausweisung und Prämienanpassung in der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz. Die Betriebe im Marchfeld und in der Traun-Enns-Platte konnten schon bisher an dieser Maßnahme teilnehmen, jedoch wird die Prämie ab 2023 reduziert. Von der Erweiterung der Gebietskulisse ab 2023 könnten die Betriebe im Weinviertel und in der Südoststeiermark profitieren. Wir gehen davon aus, dass beide diese Chance nützen, wobei zusätzliche Auflagen damit verknüpft sind: u.a. die Verpflichtung für Weiterbildungen, schlagbezogene Nährstoffbilanzierung oder die Einrechnung von Nährstoffüberschüssen für die Folgekulturen. Zusatzkosten für diese Auflagen haben wir nicht eingerechnet. Darüber hinaus können Zuschläge aufgrund des Verbotes bestimmter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bei Mais und Raps lukriert werden
Höhere Preise wirken sich positiv aus
Die bisherigen Deckungsbeiträge wurden auf der Basis des Preisniveaus der vergangenen fünf Jahre gerechnet. Aber die Preise für Ackerkulturen und auch jene für die meisten Betriebsmittel haben in den letzten Monaten extrem stark zugelegt.
Wie sich diese Preis- und Kostenrelationen der ersten Jahreshälfte 2022 auf das Betriebsergebnis unserer Ackerbaubetriebe ohne Vieh (die Preise für Nutztiere lassen sich längerfristig noch weniger einschätzen) auswirken, wird nachfolgend geprüft. Diese Rechnung kann nur eine grobe Schätzung für die nahe Zukunft liefern, denn Annahmen in Zeiten extrem schwankender Preise liegen immer mehr oder weniger daneben. Folgende – vorsichtig gewählte – Ansätze wurden gewählt:
- Produktpreise: Speisegetreide +70 % (z.B. für Qualitätsweizen von 171 auf 292 €/t), Futtergetreide +50 %, Preise anderer Kulturen +30 %;
- Saatgutkosten wurden proportional um die Produktpreise angehoben;
- Düngerpreise: Stickstoff +300 % (von 0,90 auf 2,70 €/kg N), P2O5 und K2O + 200 %;
- Preise für Pflanzenschutzmittel: +50%;
- Kosten je Liter Diesel: von 1,20 auf 1,80 €.
Trotz verteuerter Inputpreise erhöhen sich die Deckungsbeiträge markant: Qualitätsweizen im Marchfeld von 337 auf 667 €/ha, Winterraps im Weinviertel von 339 auf 695 €/ha oder Körnermais in der Traun-Enns-Platte gar von 255 auf 860 €/ha. Der Fruchtfolge-Deckungsbeitrag ohne öffentliche Gelder erhöht sich enorm.
Für das Marchfeld und das Weinviertel errechnen sich um 258 €/ha mehr, für den Betrieb in der Traun-Enns-Platte sind es 368 €/ha. Würden sich die Output- und Inputpreise längerfristig auf diesem Niveau einpendeln, könnten damit die niedrigeren öffentlichen Gelder ab 2023 für Ackerbaubetriebe locker kompensiert werden.
Aufgrund der geringeren Fläche für die Ackerbrache ab 2023 (4 % Brache anstelle von 5 % ökologischen Vorrangflächen) errechnen sich für den Schweinemastbetrieb positive Anpassungskosten, der Fruchtfolge-DB erhöht sich etwas gegenüber der Situation bis 2022. Insgesamt verändern sich die öffentlichen Gelder beim Schweinemastbetrieb kaum.