VÖS- sieht Tierwohl-Paket als umsetzbar an

Der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) sieht in den geplanten Novellierungen des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung ein umsetzbares Gesamtpaket für die österreichischen Schweinebäuerinnen und -bauern.

„Der Beschluss des Pakets wird Ruhe in eine oft unsachliche mediale Auseinandersetzung bringen und die notwendige Planungssicherheit gewährleisten“, teilt der Verband mit.

Die geplanten Novellierungen von Tierschutzgesetz und 1. Tierhaltungsverordnung sehen unter anderem ein Verbot der Haltung von Mastschweinen, Aufzuchtferkeln und Zuchtläufern in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche vor. Für Neu- und Umbauten bedeutet dies ein erhöhtes Platzangebot (bis zu 33 % über EU-Standard), eine ausgewiesene Liegefläche, Mindestgrößen für Buchten (10m2 in der Aufzucht, 20 m2 in der Mast), zusätzliches Beschäftigungsmaterial sowie eine Klimatisierungsmöglichkeit.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes sollen nun praxistaugliche Alternativen zur strukturlosen Vollspaltenbuchten für alle bestehenden Stallungen erarbeitet werden, die die Grundlage für den neuen gesetzlichen Mindeststandard ab 1. Jänner 2040 bilden. „Wer in Österreich einen Schweinestall umbaut oder neu baut, muss ab 2023 einen Haltungsstandard einhalten, der europaweit seinesgleichen sucht. Mit diesem Paket gibt Österreich Standards vor, die weit über dem Großteil der europäischen Produktion liegen“, so VÖS-Obmann Walter Lederhilger. „Um das vollständige Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten bis 2040 umzusetzen, müssen im Rahmen eines Forschungsprojektes praxistaugliche Alternativen untersucht werden. Wirtschaftlichkeit und europäische Rahmenbedingungen werden hier selbstverständlich berücksichtigt. Durch den Investitionsschutz von 23 Jahren für alle Schweineställe ohne unstrukturierte Vollspaltenbuchten wurde auch eine wesentliche Verbesserung der Planungssicherheit erreicht.“

Darüber hinaus beinhaltet das Tierwohl-Paket weitere Bestimmungen zum Schwanzkupieren und ermöglicht die Verwendung der Inhalationsnarkose bei der Kastration von Ferkeln.

Neben dem Tierwohl-Paket ist eine marktbasierte Umsetzung höherer Tierwohlstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette entscheidend. Mit der Weiterentwicklung im AMA-Gütesiegel wurden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um bei entsprechender Nachfrage möglichst vielen Betrieben einen raschen Einstieg in Tierwohlsysteme zu ermöglichen. „Insbesondere das höchste Tierwohl-Modul im AMA-Gütesiegel ist ein All-Inclusive-Paket: 100% mehr Platz, eingestreuter Liegebereich, Auslauf, regionale Eiweißfuttermittel, Kastration unter Narkose und Kupierverzicht. Die Bereitschaft zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft ist da – nun müssen auch unsere Partner entlang der Wertschöpfungskette bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten Verantwortung übernehmen. Die Mehrleistung der Landwirte muss auch honoriert werden“, fordert VÖS-Geschäftsführer Michael Klaffenböck: „Unsere Schweinebäuerinnen und -bauern gehen trotz der schwierigen Marktlage und überschaubarer Nachfrage im Bereich Tierwohl massiv in Vorlage. Nur: Allein kann die Landwirtschaft diesen Weg nicht gehen, er muss von der gesamten österreichischen Gesellschaft mitgetragen werden.“