Die EU-Kommission schlägt die Nutzung von Bracheflächen auch für 2023 vor. Österreich hat diesem Schritt offiziell zugestimmt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Biodiversitätsflächen des Agrarumweltprogramms sind davon nicht betroffen!
„Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Bracheflächen-Nutzung vorgeschlagen. Indem die EU auch für 2023 die Möglichkeit schafft, Bracheflächen für die landwirtschaftliche Produktion zu nutzen, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur globalen Ernährungsversorgung. Jede zusätzliche Tonne Getreide und Lebensmittel ist entscheidend“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, und begrüßt diesen Schritt der EU-Kommission, dem Österreich offiziell zugestimmt hat.
Nationale Umsetzung in Vorbereitung
Die nationale Umsetzung dieser Ausnahme wird nun vorbereitet, um den Landwirtinnen und Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu geben. Biodiversitätsflächen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) sind davon nicht betroffen. Zudem hat die EU-Kommission aufgrund der herausfordernden Situation auch bekannt gegeben, dass die neue, verpflichtende Fruchtwechsel-Auflage für 2023 um ein Jahr verschoben wird.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs ist die landwirtschaftliche Produktion der Ukraine stark beeinträchtigt und Ausfuhren wurden erschwert, heißt weiter aus dem Ministerium. Daher hat die EU-Kommission bereits 2022 die Ausnahmebestimmung zur Nutzung von Bracheflächen vorgesehen. Auch in Österreich wurde die Möglichkeit in Anspruch genommen, mehr als 10.000 Hektar werden zusätzlich für den Lebensmittelanbau genützt.