Energiewende: Wo der Bund bei Biomasse noch viel nach bessern muss

Die Biomassebranche sieht noch einigen Anpassungsbedarf bei den Nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP). Nach Auffassung von Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasseverbands ist ein Winterstrombonus im EAG einzuführen, um die Unterversorgung mit erneuerbarem Strom während der Heizperiode zu verringern. Ebenso fordert er ein umfangreiches Holzheizungsmodernisierungs-Programm für Effizienzsteigerungen bei Holzheizungen und Fernwärmeanlagen sowie eine strategischen Pelletsreserve. Auch hält er ein umfangreiches Waldbau- und Holzbauprogramm für nötig, um die Holzernte und den Holzeinsatz zu steigern. Die im NEKP vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach den Branchenvorstellungen so umzusetzen, dass sie einer Mobilisierung von biogenen Rohstoffen nicht entgegenlaufen und vorhandene Maßnahmen für Bioenergie wie Kesselstauschförderung oder Marktprämien und Investitionsförderung im EAG ausgebaut sowie zumindest bis 2030 bestehen bleiben.

Laut NEKP soll der Ausbau von Bioenergie im Wärme-, Strom-, Gas- und Treibstoffbereich forciert werden soll. Dabei soll deren Anteil an der Energieaufbringung durch Effizienzsteigerungen im Energiesystem und durch den Ausbau der Bioenergie von 22 auf 33% erhöht werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird laut Biomasseverband mit Bioenergie im Jahr 2030 mehr Energie bereitgestellt als mit allen fossilen Pendants zusammen. „Damit dies auch umsetzbar ist, sind noch einige Nachbesserungen im NEKP-Entwurf notwendig“, so Titschenbacher. Zudem schlägt er ein zusätzliches Bioenergie-Maßnahmen-Paket vor, mit dem eine Treibhausgas (THG)-Reduktions-Lücke von bis zu 10 Mio. t CO2 geschlossen werden könnte.

Im NEKP wird deutlich, dass noch zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um die Reduktionsziele bei Treibhausgasen bis 2030 und die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Das aufeinander abgestimmte Maßnahmenpaket beinhaltet den Ausbau der Winterstromproduktion von Biomasse zum Erdgasersatz, die Anlage von Klimaschutz-Kurzumtriebsflächen und Energieholzlagern, die gleichzeitig zum Kohlenstoffvorratsaufbau und zur kontinuierlichen Rohstoffversorgung beitragen, sowie die Forcierung der Kohlenstoffabscheidung aus Biomasseanlagen (BECCS, Pflanzenkohle). Das Maßnahmenpaket führe dazu, so der Biomasseverband, dass der biogene Kohlenstoffbestand in Energieholzlagern und auf mit Kurzumtrieb bewirtschafteten, landwirtschaftlichen Flächen erhöht wird. Etwa 2030 würde der zusätzliche lebende und tote Biomassespeicher sein Maximum erreichen und danach konstant bleiben. Ab 2030 könnten die neu errichteten KWK-Anlagen aus dem Lagerumschlag und den aus Klimaschutz-Kurzumtriebsflächen zusätzlich geernteten Holzmengen weitgehend versorgt werden.

Zusätzlich rät die Branche einen internationalen Industriepelletsmarkt aufzubauen, um Großanlagen zu versorgen. Dies ermögliche das Nutzen landwirtschaftlicher Reststoffe. Die durch den Lageraufbau und die Anlage der Klimaschutz-Kurzumtriebsflächen anfänglich großen LULUCF-Effekte sinken beim Erreichen der maximalen Kohlenstoffmengen, können jedoch durch den Ausbau der Kohlenstoffabscheidung bei Biomasse-Anlagen und deren Speicherung Kapazitäten nach 2030 großteils kompensieren werden.