5,5 Millionen Euro Sonderförderung werden an Ackerbauern, Almbewirtschafter und Putenhalter ausbezahlt. Begründet wird die Maßnahme mit Marktverwerfungen und fallenden Erzeugerpreisen.
Insgesamt 330 Mio.€ mobilisiert die EU aus der GAP-Agrarreserve zur Unterstützung für die Bäuerinnen und Bauern in 22 EU-Mitgliedsstaaten, um auf Kostensteigerungen, Marktstörungen und Extremwetterereignisse zu reagieren, teilt das Landwirtschaftsministerium mit. Für Österreich gibt es 5,5 Mio. € aus dem Fördertopf.
Die EU-Soforthilfemaßnahme ist für jene Sektoren bestimmt, die unter besonders schwierigen Umständen produzieren mussten. In Österreich fallen darunter die Betriebsspaten Ackerbau, Putenhaltung und Almwirtschaft. National wurde das EU-Hilfspaket nun kundgemacht. Die einmalige Soforthilfe wird voraussichtlich im Dezember durch die AgrarMarkt Austria (AMA) ausbezahlt.
Der größte Anteil geht an die Ackerbauern mit 4 Mio. €. Insbesondere der Ackerbau sei aufgrund der zuletzt schwierigen EU-Marktbedingungen von stark fallenden Preisen bei weiterhin hohen Inputkosten gezeichnet. Das heißt es sind pro ha rund 3 € an Förderung, die überwiesen werden.Die Beantragung erfolgt automatisch auf Grundlage des eingereichten Mehrfachantrag 2023.
Der Klimawandel und die damit einhergehenden Extremwetterereignisse führen in der Almbewirtschaftung zu erschwerten Produktionsbedingungen, heißt es aus dem Ministerium. Dadurch wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Betrieben in ohnehin benachteiligten Gebieten geschwächt. Die dadurch erforderlichen Anpassungsmaßnahmen wie z.B. die Umsetzung einer gelenkten Weideführung oder der Personalaufwand für Pflegemaßnahmen verursachen zusätzliche Kosten. Je ha wird für diese Betriebe ein Zuschuss von ca. 1 € gewährt. Hier werden 300.000 € ausbezahlt.
Besonders der Putensektor befinde sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Existenzgefährdend sind etwa jene Erzeuger, die kürzlich Stallinvestitionen getätigt haben. Die hohe Inflation sorgt für eine Kaufzurückhaltung bei den Konsumenten. Das zeigt sich vor allem bei Putenfleisch, das zu höchsten Tierhaltungsstandards erzeugt wurde und somit höherpreisig ist. Für die Betriebe sorgt die reduzierte Nachfrage für längere Leerstehzeiten. Deshalb wird ein Zuschuss je m² nutzbarer Stallfläche gewährt. Es sind rund 4,3 € je m² Stallfläche. Die Beantragung erfolgt für die betroffenen Betriebe automatisch über Meldung der QGV an die AMA.