Nach Auffassung der Delegierten der Landwirtschaftskammer Niederösterreich ist die Ammoniak-Reduktions-Verordnung bei der Evaluierung in 2025 ordentlich unter die Lupe zu nehmen. Die Vollversammlung forderte in ihrer Sitzung Anfang der Woche (4.12.) die Wirkung von Maßnahmen mit hohem Aufwand, aber auch anderer, in der Praxis schwierig einzuhaltender Bestimmungen, eingehend zu prüfen und die Kosten sowie die Praxistauglichkeit dem Nutzen kritisch gegenüberzustellen. Besonders das aktuell vorgese-hene, nachträglich verpflichtende Abdecken bestehender Güllegruben sei jedenfalls zu streichen, heißt in einem Beschluss.
Ebenso plädierten das niederösterreichische Bauernparlament eine Kostenbremse bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Dazu soll die jährliche Erhöhung des Versicherungswertes ausgesetzt werden, bis eine sachgerechte Gestaltung der pauschalen Beitragsgrundlagen im BSVG erreicht ist. Die längerfristige Betrachtung der pauschalen, vom Einheitswert abgeleiteten bäuerlichen Beitragsgrundlagen in der gesetzlichen Sozialversicherung zeige, so die Resolution, dass die sogenannten Versicherungswerte für einen Großteil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe deutlich zu hoch sind und nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen entsprechen. Grund dafür ist die gegenüber den landwirtschaftlichen Einkommen erheblich bessere Lohnentwicklung bei den Unselbstständigen. Dementsprechend ist für 2025 eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge für die Land- und Forstwirte zwischen 6 % und 7 % und für die Folgejahre eine noch höhere Anhebung zu erwarten.
Entgegen den ursprünglichen politischen Zielen wird ersichtlich, dass Getreideexporte der Ukraine die Zielländer außerhalb der Union oft nicht erreichen, sondern im EU-Binnenmarkt verbleiben, stellt eine weitere Resolution fest. „Die europäischen Warenströme müssen transparenter werden. Ebenso braucht es gezielte Maßnahmen im Falle von Verwerfungen“, sagt LK-Präsident Schmuckenschlager. Die Warenströme seien besser zu lenken und ein lizenzbasiertes Getreidehandelssystem. Gleichzeitig müssen laut LK-Forderung die in der EU geltenden Lebensmittelstandards eingehalten und kontrolliert werden.
Unzufrieden sind die Delegierten mit der Umsetzung des Nationalen Beschaffungsplans. Viele Einkäufer würden die Vorgaben aufgrund mangelnder Verbindlichkeit und mangelnder Kontrollen sanktionslos umgehen. „Dieser Missstand ist umgehend zu beseitigen“, heißt es in einem Beschluss. Der Nationale Aktionsplan sollte die öffentlichen Kantinen veranlassen, vornehmlich einheimische Lebensmittel einzukaufen.
Zugestimmt haben die Delegierten auch einer höheren Kammerumlage ab 2024. Die stetig steigenden Kosten in allen Bereichen machen auch vor der Kammer als bäuerliche Interessenvertretung zu schaffen. Um das Leistungs- und Serviceangebot der Landwirtschaftskammer weiterhin aufrecht zu erhalten, ist daher mit 2024 – erstmals seit 1988 – eine Erhöhung der Kammerumlage bei gleichzeitiger Umsetzung von Kosteneinsparungsmaßnahmen notwendig, teilt die LK mit.