Landwirte erhalten pünktlich die Auszahlung der 1,1 Milliarden Euro Leistungsabgeltung

Pünktliche Auszahlung der Leistungsabgeltungen garantiert Stabilität für die Betriebe, meint Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt ab 21. Dezember 2023 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus. 1,1 Milliarden € werden überwiesen. „Die Umsetzung der neuen GAP-Periode ab 2023 hat sowohl unsere bäuerlichen Familienbetriebe als auch die Verwaltung vor neue Herausforderungen gestellt. Trotzdem ist es gelungen, zeitgerecht und wie gewohnt noch im laufenden Antragsjahr auszuzahlen. Das sorgt für Planbarkeit und Stabilität auf unseren Höfen“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Österreich ist eines der wenigen Länder in der EU, wo dies gelungen ist. DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Trotz der zahlreichen Veränderungen in der neuen Programmperiode und den damit einhergehenden Herausforderungen, sowie der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen durch die AMA, bleibt Österreich eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, in denen der Großteil der Fördermittel noch im laufenden Antragsjahr ausgezahlt wird.“ Die Direktzahlungen in Höhe von 575 Mio. € werden zu 100 % ausbezahlt.

Beim ÖPUL Programm erfolgt für das Antragsjahr 2023, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages für die ÖPUL- und AZ-Betriebe. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024. Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 349 Mio. € und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 197,8 Mio. €.

Für die in der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Mehrfachantrag 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt im Dezember 2023 keine Auszahlung. Diese erfolgt voraussichtlich im Juni 2024 in voller Höhe.

„Damit unsere Lebensmittelversorgung, unsere Kulturlandschaft und unsere Naturräume nachhaltig gesichert werden, ist es notwendig, die umfassenden Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern entsprechend finanziell abzugelten. Mit der Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik schaffen wir eine wirtschaftliche Basis für die Betriebe durch die Direktzahlungen, honorieren Umweltleistungen im Agrarumweltprogramm und gelten die Bewirtschaftungserschwernisse für benachteiligte Gebiete im Rahmen der Ausgleichszulage ab“, sagt Totschnig.

Ebenso werden am 21. Dezember 2023 auch der Stromkostenzuschuss Stufe 2 für stromintensive Betriebszweige oder Tätigkeiten sowie die Sonderbeihilfe für bestimmte Agrarsektoren wie Ackerflächen, Almweideflächen und Puten ausbezahlt.

Gemeinsam mit den Ländern wird ab dem kommenden Antragsjahr 2024 ein Impulsprogramm für die Landwirtschaft umgesetzt. 2024 bis 2027 stehen zusätzliche 360 Mio.€ für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) sowie die Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden die Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm ÖPUL sowie die Leistungsabgeltungen für benachteiligte Gebiete pauschal um 8% erhöht sowie die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 € angehoben. Darüber hinaus gibt es ein Top-Up für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis.