Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für Ausnahmen von der GAP-Stilllegung konkretisiert. Was auf die Bauern zukommt, liegt nun in den Händen der EU-Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch vorgeschlagen, die Auflagen zur Stilllegung von Ackerland im Rahmen der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Landwirte will die EU-Kommission demnach davon befreien, 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen. Stattdessen sollen sie Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.
Um die Pläne umzusetzen, hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung vorgelegt. Über diese sollen die Mitgliedstaaten in den nächsten Tagen abstimmen.
Ein möglicher Termin ist die nächste Sitzung des sogenannten Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) am Montag, den 12. Februar.
Im Kern sieht die Ausnahmeregel beim GLÖZ 8 folgendes vor: Anstatt 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen, können Landwirte auf 7 % ihres Ackerlandes:
- „nicht-produktive“ Bereiche (Stilllegung/Brache) anlegen und/oder
- Leguminosen anbauen und/oder
- Zwischenfrüchte nach der Hauptfrucht etablieren.
Zwischenfrüchte sollen mit einem Anrechnungsfaktor von 0,3 gewertet werden. Das Prinzip dürfte vielen Landwirten aus den Greening-Regeln der vergangenen GAP bekannt sein.
Landwirte, die die Ausnahmen nutzen wollen, müssen sowohl in den dafür vorgesehen Leguminosen als auch in der Zwischenfrucht auf chemischen Pflanzenschutz verzichten.
Laut der vorgeschlagenen Durchführungsverordnung müssen sich Landwirte nicht für eine der Maßnahmen entscheiden, sondern können sie kombinieren.
Für den Landwirt im Beispiel oben, könnte das beispielsweise bedeuten: Er legt 2 ha Brache an, baut auf 3 ha Leguminosen mit Pflanzenschutzverzicht an und rechnet 6,66 ha Zwischenfrüchte an. So erreicht er 7 ha Glöz 8-Flächen (2 ha Brache + 3 ha Leguminosen + 6,66 ha ZF * 0,3= 7 ha Glöz 8-Fläche).
Ob die Ausnahmen tatsächlich so in Kraft treten, hängt von den EU-Mitgliedstaaten ab. Die müssen der Verordnung nicht nur zustimmen. Sie müssen das Gesetz auf national umsetzen und in ihren nationalen GAP-Strategieplänen integrieren.
Die Abkürzung GLÖZ steht für Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Agrarflächen. Diese Standards müssen alle Landwirte einhalten, die Agrarsubventionen aus Brüssel erhalten wollen
Der GLÖZ 8-Standard schreibt vor, einen Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente bereitzustellen.
In der GAP-Förderung 2023-2027 formuliert das EU-Recht die GAP-Auflagen im Rahmen der Konditionalität. vor, (GLÖZ 8).