Die EU-Kommission hat weitreichende Änderungen an den GAP-Auflagen vorgeschlagen. Auch die Pflichtbrache unter GLÖZ 8 soll fallen. Können Landwirte noch vor der EU-Wahl damit rechnen?
Die EU-Kommission will die Pflichtbrache im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Ende der laufenden Periode 2027 aussetzen. Das erklärte die oberste EU-Behörde am Freitagnachmittag in Brüssel.
Der Vorschlag zur Stilllegung ist Teil eines Paketes, mit dem die Kommission weitere GAP-Regeln ändern bzw. abschwächen will. Vor allem bei den Glöz-Standards setzt die Kommission den Rotstift an.
GLÖZ 1 (Dauergrünland): Bereits Ende Februar hatte die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zum Grünlandumbruch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Wie genau, lesen Sie hier.
GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 weniger streng auszulegen. Landwirte sollen demnach statt eines echten und schlaggenauen Fruchtwechsels mit einer Anbaudiversifizierung GLÖZ 7 erfüllen können.
GLÖZ 8 (4 %-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebs will die EU-Kommission abschaffen. Stattdessen sollen sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, eine Öko-Regelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn Sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen.
Für die GLÖZ-Standards 5, 6, 7 und 9 (Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung, Fruchtwechsel, sensibles Dauergrünland) will Brüssel den Mitgliedstaaten deutlich kurzfristigere Ausnahmen ermöglichen – beispielsweise durch Extremwetter oder für bestimmte Kulturen oder Bodentypen.
Landwirte mit weniger als 10 ha Betriebsfläche will die EU-Kommission komplett von Kontrollen der GAP-Auflagen, der sogenannten Konditionalität, befreien. Laut EU-Kommission sind das immerhin 65 % der Subventionsempfänger.