Das BMEL hat seinen Vorschlag zur Tierwohlfinanzierung vorgelegt. Das Geld soll bei den Schlachtern abgeschöpft werden. So landen die Kosten aber beim Erzeuger statt den Verbrauchern, warnt der DRV.
Seit Jahren wird über die Finanzierung des Tierwohlumbaus diskutiert. Ideen gibt es viele, aber Einigkeit über die beste Methode, ob Mehrwertsteueranhebung, Tierwohlcent oder Verbrauchssteuer, ist noch nicht in Sicht. Nun hat das Bundeslandwirtschaftsministerium seine Überlegungen zur Umsetzung einer Abgabe konkretisiert und auch die stoßen nicht wirklich auf Begeisterung.
Das BMEL schlägt eine Verbrauchssteuer vor, die an einem „Flaschenhals“ innerhalb der Lebensmittelkette abgeschöpft werden soll. Gedacht wird dabei an Schlachthöfe oder Zerlegebetriebe, wo der Tierwohlcent eingetrieben werden soll. Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, warnt in einem Brief an Renate Künast vor einer solchen Konstruktion.
Ihm zufolge ist absehbar, dass die Steuerlast so nicht an den Endverbraucher weitergegeben wird, sondern kalkulatorisch innerhalb der Kette vom Erzeugerpreis abgezogen wird. Leidtragender wäre wieder einmal der Tierhalter als letztes (oder erstes) Glied der Kette. Der DRV-Präsident sieht zudem inakzeptable Bürokratiebelastungen auf die „Flaschenhälse“ zukommen.
Holzenkamp erinnert Künast in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Landwirtschaft und Ernährung“ der grünen Bundestagsfraktion an die Vorschläge der Borchert-Kommission. Die hatte sich für eine Steuer, die „auf Endverbraucherebene erhoben werden sollte“ ausgesprochen. In dem Fall wäre nämlich der LEH der Steuerschuldner und könnte die Abgabe in den Verkaufspreis einbinden.
Der Raiffeisenpräsident bittet Künast deshalb, sich dafür einzusetzen, dass tragfähige Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Gemeint ist damit, dass die Kosten für mehr Tierwohl nicht schon wieder auf der Erzeugerebene hängen bleiben und die Beteiligten von Bürokratie verschont werden. „Das aktuelle BMEL-Konzept bleibt leider beides schuldig“, konstatiert Holzenkamp.