Die EU-Mitgliedstaaten haben offiziel dafür gestimmt, die GLÖZ-Standards zu lockern. Damit ist die verpflichtende Stilllegung von 4 % der Ackerflächen eines Betriebes vom Tisch.
Die verpflichtende Stilllegung von 4 % der Ackerfläche eines Betriebes im Rahmen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist bis 2027 vom Tisch. Die EU-Mitgliedstatten stimmten am Montag endgültig für eine Reihe von Änderungen an der GAP. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Mitgliedstaaten die GAP-Änderungen abgenickt.
Die EU-Kommission hatte im März vorgeschlagen, die GAP zu ändern. Abgesehen hatte sie es vor allem auf die GLÖZ-Standards (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) genannten Förderauflagen für Landwirte. Die Abgeordneten des Europaparlamentes hatten bereits Ende April für die Änderungen gestimmt.
Konkret fallen durch den Beschluss etwa Kontrollen für Betriebe unter 10 ha weg und auch beim verpflichtenden Fruchtwechsel können die EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten entgegenkommen.