Der Unabhängige Bauernverband fordert eine Entschädigung bei Bewirtschaftungsverboten aufgrund des Renaturierungsgesetzes.

Nach Auffassung des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV) will das im Juni 2024 beschlossene EU-Renaturierungsgesetz „einmal mehr Landwirte einschränken und maßregeln“.

Die Feststellung im Gesetz, dass 80 Prozent der Natur in Europa in einem schlechten „ökologischen Zustand“ seien, ist aus UBV-Sicht für die Bevölkerung kaum zu glauben. „Die Wiederherstellung dieser Flächen bedeutet aus der Sicht der Land- und Forstwirtschaft de facto ein Bewirtschaftungsverbot“, ist sich UBV-Präsident Karl Keplinger sicher. Das gleiche einer Enteignung. Für den Fall, dass Flächen außer Ertrag gestellt werden müssen, fordert der Verband eine finanzielle, indexgesicherte Entschädigung von mindestens 3000 Euro pro Hektar und Jahr. Dabei müssten die Flächen aber im Eigentum der Landwirte bleiben.

Unklar ist derzeit, ob und wieviel Agrarfläche von der neuen EU-Verordnung betroffen sein wird. Österreichs Regierung muss nun in den kommenden zwei Jahren eine Wiederherstellungsplan aufstellen. Nach den Vorgaben des Naturwiederherstellungsgesetzes müssen EU-Staaten bis 2030 mindestens 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete zu renaturieren. Bis 2050 sollen alle Ökosystem wiederhergestellt werden. Auf Ebene der Mitgliedstaaten soll bis 2030 begonnen werden, zunächst 30 Prozent der von den Vorgaben erfassten Habitate von einem schlechten in einen guten Zustand zu überführen. Betroffen sind etwa Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete und Flüsse. Priorität sollen zunächst Gebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 erhalten. Sobald ein Ökosystem einen guten Zustand erreicht hat, gilt ein Verschlechterungsverbot.

Für Landwirte sollen die jeweiligen Maßnahmen freiwillig bleiben, heißt es in der EU-Verordnung.

Für den UBV ist klar: Die Natur – unsere Lebensgrundlage – zu schützen, steht außer Diskussion. „Einen bestmöglichen Schutz mittels einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu gewährleisten, ist für uns Bauern selbstverständlich“, so Keplinger.

Der UBV-Präsident vermisst indes klare Einwände Österreichs mit Daten und Fakten beim Erstellen der EU-Verordnung. So hätte nur Schweden hat als einziges Land eine konkrete Eingabe gemacht. Dabei seien bereits 2021/22 erste Entwürfe der EU-Verordnung in Brüssel kursiert.

Keplinger mutmaßt, es fehle offenbar an Fachwissen und Konsequenz. „Anstatt die Leistungen der Bauern in den letzten 20 Jahren in Sachen Umwelt und Naturschutz wissenschaftlich mit Zahlen zu belegen, haben Landwirtschaftsministerium und Landwirtschaftskammer die Auflagen und Kontrollen der Bauern erhöht“, stellt der UBV-Präsident fest. von Josef Koch