Monat: Juli 2024

Kärnten ist anders- Energiewende: Kärnten erlaubt nun auch Agri-PV

Für kleinere Anlagen und für die Eigenversorgung entfallen künftig Widmungen. Wertvolle Böden sollen aber geschützt bleiben.

Mit der neuen PV-Verordnung will die Kärntner Landesregierung mehr Solaranlagen ermöglichen, aber gleichzeitig wertvolle Ackerböden schützen. „Wir gehen mit dieser Verordnung einen eigenständigen Kärntner Weg“, sagte Raumordnungsreferent und stellvertretender Landeshauptmann Martin Gruber nach der Regierungssitzung.

Die wichtigsten Eckpfeiler der neuen Verordnung sind laut Gruber, der Fokus auf eine höhere Eigenversorgung, der Wegfall von Widmungsverfahren und der Schutz wertvoller Böden. „Wir gehen in dieser Verordnung sorgsam mit Kärntner Boden um“, versichert er.

Die neuen Regelungen werden PV-Anlagen insbesondere zur regionalen Eigenversorgung dort erleichtern und schneller ermöglichen, wo sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen. Keine Widmung braucht man daher unter anderem bei Anlagen bis 100 m2, zum Beispiel im eigenen Garten, auf Dächern, Zäunen, Parkplätzen oder Carports sowie bei Anlagen, die der Eigenversorgung von Eigenheimen, Hofstellen, Industrie-, Kommunal- und Gewerbebetrieben, Kasernen oder Krankenhäusern dienen. Forciert werden laut Landesregierung weiters Anlagen auf bereits belasteten Flächen wie Schottergruben, Steinbrüche, Eisenbahn- und Seilbahnanlagen, für die bereits andere Genehmigungen vorliegen.

Ausgenommen von PV-Anlagen bleiben aber Kernzonen und Sonderschutzgebiete der Nationalparke sowie Naturzonen und Pflegezonen der Biosphärenparke, ebenso Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Tabu sind die Anlagen auch auf FFH- und Vogelschutz-Flächen sowie auf Flächen, die für überörtliche Grünraumverbindungen wichtig sind. Auch dürfen keine Solaranlagen auf Flächen entstehen, die wichtig für den Wasserabfluss sind.

Entscheidend ist für Gruber, dass der angekündigte parallele Ausbau auf Dächern und Freiflächen mit dieser Verordnung stattfinden kann, „aber innerhalb eines sehr klaren Rahmens, den wir vorgeben“. Daher sind Grünland-PV-Anlagen mit einem Maximalausmaß von 4 ha begrenzt, nur im Nahbereich von bereits existierenden Infrastrukturen möglich und brauchen weiterhin ein Widmungsverfahren. Wertvolle Agrarflächen werden geschützt, indem Böden mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ausgewiesen wurden und für Freiflächen-PV nicht zur Verfügung stehen.

Neu möglich wird in Kärnten wird dagegen das Errichten von Agri-PV-Anlagen. Dabei darf die Fläche der Landwirtschaft nicht entzogen werden, sondern muss doppelt genutzt werden. „Damit geben wir den Landwirten die Chance auf ein zusätzliches Standbein als Energiewirt, aber ohne damit die Versorgungssicherheit zu gefährden“, ist Gruber überzeugt.

Laut Landesregierung schafft die neue PV-Verordnung auf einen Schlag ein Vielfaches an zusätzlicher potenzieller Fläche für Photovoltaikanlangen, ohne gravierende Einschnitte in die Landschaft. Ziel sei, dass nicht nur einige wenige, sondern möglichst viele Kärntnerinnen und Kärntner an der Energiewende teilhaben können. Gruber rechnet daher mit einer deutlichen „Ausbau-Dynamik“, die Kärnten dringend braucht.

Bienenfressende Hornissenart erstmals in Österreich nachgewiesen

Erster Fund in Salzburg, LK und „Biene Österreich“ richten Warndienst ein, um bei Sichtungen schnell reagieren zu können.

Eine neue Gefahr für die heimischen Honigbienen, kommt aus Asien. Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) frisst Honigbienen. Nun wurde sie erstmals in Österreich, genauer gesagt in Salzburg, nachgewiesen.

Da die Gefahr einer Einschleppung schon länger besteht, haben Biene Österreich und die Landwirtschaftskammern im Rahmen des Wahrndienstes ein neues Monitoring speziell für dieses schädliche Raubinsekt gestartet. Dort können Funde von Einzeltieren oder Velutina-Nestern gemeldet werden.

„Die Asiatische Hornisse stammt aus Zentral- und Ostasien und wurde 2004 nach Frankreich eingeschleppt. Sie ist anhand ihrer markanten gelben Füße und des schwarzen Körpers leicht von der heimischen Hornisse zu unterscheiden. Sie hat zudem eine dünklere Färbung mit einem orangenen hinteren Teil des Abdomens (Hinterkörpers), während die heimische Hornisse eher gelblich ist“, berichtet LKÖ-Bienenexpertin Kerstin Seitz und weiter: „Auch bezüglich Größe gibt es Unterschiede: Die Asiatische Hornisse ist etwas kleiner als unsere heimische Hornisse. Darüber hinaus ist die Asiatische Hornisse aggressiver. Ihr Stich kann für Menschen gefährlich sein.“

Ab sofort bietet Biene Österreich gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern ein österreichweites Monitoring der Asiatischen Hornisse über das „Zentrale Warnportal Hornisse“ (ZVM) an. Für die Meldung von Funden von Einzeltieren oder Velutina-Nestern steht ein Online-Formular zur Verfügung. Hochgeladene Fotos werden geprüft, nach Bestätigung online gestellt und anschließend an die Bundesländer weitergeleitet.

Ansprechpartner für das bundesweite Monitoring sind die Imkerinnen und Imker sowie deren Interessenvertretung „Biene Österreich“ – stellvertretend für den Österreichischen Imkerbund und den Österreichischen Erwerbsimkerbund.

„Die Asiatische Hornisse ist für ihre aggressiven Angriffe auf Bienenvölker bekannt, bei denen sie diese Insekten tötet, um ihre Larven zu ernähren. Die Bekämpfung der Velutina ist daher sehr wichtig, um Schäden für die Umwelt, die Imkerei und andere landwirtschaftliche Produktionsbereiche wie den Gemüse- und Obstbau zu minimieren“, betont Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich.

Bereits im August 2023 gab es erste bestätigte Sichtungen der Asiatischen Hornisse in Bayern und Ungarn nahe der Grenze zu Österreich. Nun wurde der erste Fall in der Stadt Salzburg bestätigt. Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) handelt es sich aufgrund der Jahreszeit um einen Einzelfund, vermutlich einer Königin ohne etabliertes Nest.

Die verschiedenen Fälle zeigen, dass mit weiteren Verschleppungen durch unbekannte Vektoren über sehr große Distanzen gerechnet werden muss und damit vor allem Ostösterreich in der unmittelbaren Gefahrenzone liegt.

Da sich die Nester meist sehr hoch in den Baumkronen befinden, sind sie schwer zu entdecken. Bei der Entfernung der Nester bieten die Maschinenring Serviceteams aus dem Fachbereich Baummanagement und Baumpflege ihre Unterstützung an. Ausgebildete und erfahrene Fachkräfte können die Entfernung der Hornissennester übernehmen. Die Kosten werden von den einzelnen Bundesländern getragen.

von Roland Pittner

China hortet Rohstoffe: Was haben sie vor – Krisenvorsorge oder Kriegsvorbereitung?

Aktuelle Satellitenbilder zeigen, dass China bedeutende Mengen an strategisch wichtigen Rohstoffen wie Getreide hortet. Dies wirft international Fragen auf, ob diese Maßnahmen lediglich der Risikominimierung in einer Zeit unsicherer Lieferketten dienen oder ob strategischere Motive dahinterstecken.

In jüngster Zeit wurde bekannt, dass China seine Bestände verschiedener Rohstoffe erheblich aufstockt. Die nationalen Goldreserven wurden signifikant erhöht, die Ölimporte sind um zehn Prozent gestiegen und die Speicherkapazitäten für Erdgas sollen in naher Zukunft von 15 auf 55 Milliarden Kubikmeter ausgebaut werden. Auch Metalle wie Kupfer und Nickel, die sowohl in der Technologieproduktion als auch in der Rüstungsindustrie zentral sind, werden verstärkt eingelagert.

Besonders ins Auge fällt der Anstieg der Getreidespeicherkapazität auf über 700 Millionen Tonnen bis Ende 2023, was einem Anstieg von 36 Prozent seit 2014 entspricht. Diese Daten wurden mittels Satellitenaufnahmen und Analysen der chinesischen Zentralbank sowie durch Medienberichte zusammengetragen.

Die Beobachtung dieser Aktivitäten hat international Besorgnis ausgelöst, vor allem aufgrund der wachsenden geopolitischen Spannungen, etwa rund um Taiwan und territoriale Streitigkeiten im Ost- und Südchinesischen Meer. Es gibt Spekulationen, dass diese Lagerhaltung auf mögliche militärische Konflikte hinweisen könnte, obwohl die aktuellen Vorräte für einen längeren Konflikt noch nicht ausreichen würden.

Eine alternative Interpretation könnte sein, dass China seine Abhängigkeit von internationalen Märkten reduzieren und sich gegen Störungen in globalen Lieferketten absichern möchte, wie der Ukranie-Konflikt gezeigt hat. Ein größerer nationaler Puffer könnte das Land gegen externe Einflüsse widerstandsfähiger machen.

Angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen und hoher Rohstoffpreise kontrolliert die chinesische Regierung unter Präsident Xi Jinping strategische Ressourcen zunehmend strenger, um die nationale Sicherheit und den ökonomischen Fortschritt zu sichern. Dies zeigt sich auch in der verstärkten Regulierung der Förderung seltener Erden, die in zahlreichen High-Tech Produkten verwendet werden.

Ukraine Schäden von mehr als 50 Millarden durch den Krieg

Seit Beginn des umfassenden Angriffs haben ukrainische Agrarbetriebe Schäden von mehr als 50 Milliarden US-Dollar erlitten. Dies erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Allukrainischen Agrarrats (VAR), Denys Marchuk, während eines Briefings mit dem Thema „Krieg, Hitze, Abschaltungen. Wie funktioniert derzeit die ukrainische Agrarbranche?“ im Medienzentrum der Ukraine.

„Die Verluste sind enorm, da neben direkten und indirekten Schäden, die in die Milliarden gehen, derzeit von Schäden an der agrarischen Infrastruktur in Höhe von über 50 Milliarden Dollar ausgegangen werden kann“, sagte Marchuk.

Er betonte, dass der Feind gezielte intensive Angriffe auf Felder durchführt, um die Ernte zu zerstören. In Regionen wie Dnipropetrowsk, Odessa, Cherson sowie den Oblasten Donezk und Luhansk, wo ständig Beschuss stattfindet, werden solche Angriffe regelmäßig durchgeführt.

„In der Region Cherson gibt es viele Fälle, in denen die Russen Drohnen einsetzen, um gezielt Ernten zu verbrennen. Menschen, die ihre Flächen von 100 bis 400 Hektar entmint haben, verlieren auf einmal 20 bis 30 Hektar, was enorme Mengen darstellt“, fügte der Experte hinzu.

Wie zuvor berichtet, erklärte der amtierende Minister für Agrarpolitik und Lebensmittel, Taras Vysotskyi, dass der Agrarsektor der Ukraine in den ersten zwei Jahren des umfangreichen Angriffs direkte Schäden von mehr als 10 Milliarden Dollar erlitten hat.

Totschnig: „Es braucht Sachverstand statt ideologischer Alleingänge“

Für die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes fordern die Bundesländer und Minister Norbert Totschnig eine gemeinsam getragene Koordinierungsstelle.

In dieser Woche Woche gab es eine außerordentliche Landesagrarreferent/innen-Konferenz (LARK) aller acht Flächenbundesländer, um über die Umsetzung der umstrittenen EU-Renaturierungsverordnung zu beraten. Die Zustimmung zu der Verordnung ist in Österreich unter Missachtung einer rechtlich bindenden, einheitlichen Bundesländer-Stellungnahme erfolgt, so die LARK. Nun solle sich der Europäische Gerichtshof mit der Aufhebung dieser Verordnung auseinandersetzen.

Die bundesländerübergreifende Abstimmungsrunde hat die Kernpunkte für eine mögliche nationale Umsetzung, insbesondere die Einrichtung einer gemeinsam getragenen Koordinierungsstelle festgelegt. LARK-Vorsitzende Michaela Langer-Weninger betont: „Die Länder, Gemeinden sowie die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung einzubeziehen und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich in führender Verantwortung sein. “

Die Vorsitzende betont weiter: „Anstatt weiterer Alleingänge des Klimaschutzministeriums braucht es eine gemeinsame Vorgangsweise, um negative Auswirkungen auf die Länder, Wirtschaft, Gemeinden sowie die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zu verhindern. Zudem würde mit der Umsetzung eine massive Kostenlawine auf die Steuerzahler zurollen. Hier braucht es eine Abschätzung der Folgekosten sowie entsprechende Ausgleichzahlungen für die zu setzenden Maßnahmen. Vor allem bereits geleistete Vorleistungen und die zahlreichen Naturschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen müssen vollumfänglich berücksichtigt und angerechnet werden.“

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bezieht ebenfalls klar Position: „Mit der EU-Renaturierungsverordnung drohen den Österreicherinnen und Österreichern massive Eingriffe. Jetzt braucht es Sachverstand anstatt ideologischer Alleingänge. Nur wenn die Betroffenen selbst die Umsetzung dieser umstrittenen Verordnung in die Hand nehmen, kann Naturschutz gelingen. Alles andere würde die Versorgung mit Lebensmitteln gefährden, den Wirtschaftsstandort Österreich massiv schwächen und die Entwicklung unserer Regionen gefährden.“

Die Landesagrarreferent/innen einigten sich gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf folgende 11 Eckpunkte für die weiteren Arbeiten:

  1. Keine ideologischen Alleingänge mehr: Gemeinsames und kooperatives Vorgehen in Bezug auf die Erstellung und Umsetzung des nationalen Wiederherstellungsplanes gem. Art. 14 der Verordnung.
  2. Hauptbetroffene mit der Umsetzung betrauen: Die Kompetenz für Naturschutz liegt bei den Bundesländern, welche in Abstimmung mit dem BMK, dem BML und den betroffenen Sektoren den nationalen Wiederherstellungsplan entwickeln sollen.
  3. Einrichtung einer Koordinierungsstelle: Bis Ende 2024 soll eine von allen Beteiligten gemeinsam getragene Koordinierungsstelle für die Umsetzung eingerichtet werden.
  4. Fachspezifische Arbeitsgruppen: Die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind bei der Erstellung von Umsetzungsprojekten einzubeziehen. Die Einrichtung von fachspezifischen Arbeitsgruppen zur Ausgestaltung der Bereiche Land-, Forst- und Wasserwirtschaft ist dabei zentral. Unter Einbindung aller relevanten Stakeholder sollen die Sektoren die Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich federführend ausgestalten können.
  5. Abstimmung bei Studien und Maßnahmen: Alle Grundlagenarbeiten werden in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen und Sektoren durchgeführt.
  6. Finanzielle Auswirkungen und Kosten der Umsetzung für die betroffenen Sektoren sowie Folgekosten sind zu kalkulieren und bereits im Vorfeld abzuschätzen. Mit dem nationalen Wiederherstellungsplan müssen entsprechende Ausgleichszahlungen für zu setzende Maßnahmen sichergestellt werden.

Anerkennung bisheriger Anstrengungen: Bereits geleistete Naturschutzmaßnahmen bzw. Vorleistungen werden bei der Planung berücksichtigt und anerkannt. Das Eigentum der Betriebe und Gemeinden muss geschützt werden.

Erhalt der Infrastruktur: Die (Basis-)infrastruktur des ländlichen Raums in Österreich, wie z.B. Energieanlagen, Sicherheitsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, touristische Infrastruktur etc., darf durch Renaturierungsmaßnahmen nicht gefährdet werden, da sie im öffentlichen Interesse stehen.

Erhalt der Lebensmittelproduktion: Die Lebensmittelproduktion in Österreich darf durch den Wiederherstellungsplan nicht gefährdet werden. Renaturierung in Europa darf nicht zur Auslagerung der Produktion in Drittländer und in weiterer Folge zu Regenwaldrodung führen!

Bürokratie vermeiden: Zusätzliche bürokratische Belastungen sollen vermieden werden. Für die Festlegung und die Bewertung des Erhaltungszustands sind europaweit einheitliche Indikatoren sicherzustellen, um unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe in den Mitgliedstaaten zu verhindern (kein Gold Plating).

Priorität für Vertragsnaturschutz: Das Anreizsystem im Naturschutz, insbesondere der Vertragsnaturschutz, soll weiterhin Priorität haben. non Torsten Altmann

Baywa: Großaktionär aus Österreich gibt Kredit

Der zweite Großaktionär, die österreichische Raiffeisen Agrar Invest AG, gewährt der Baywa ein Darlehen. Diese bemüht sich auch um eine Bürgschaft bei der bayerischen Staatsregierung.

Die genossenschaftlichen Kapitalgeber in Bayern und Österreich sind offenbar fest entschlossen, die hochverschuldete Baya zu retten. Neben der Bayerischen Raiffeisen Beteiligungs AG (BRB) will nun auch die Raiffeisen Agrar Invest AG aus Österreich der hochverschuldeten Baywa mit einem Gesellschafterdarlehen unter die Arme greifen.

„Die österreichischen Miteigentümer zeigen sich im Einklang mit den bayerischen Eigentümern der Baywa solidarisch und dokumentieren ihre Unterstützung durch ein Eigentümerdarlehen im Wege der Raiffeisen Agrar Invest AG“, bestätigte die Pressestelle der Beteiligungsgesellschaft .

Die Raiffeisen Agrar Invest AG hält 28,3 % der Baywa-Aktien. Hinter ihr stehen wiederum der Lagerhauskonzern Raiffeisen Ware Austria AG (RWA) und die genossenschaftlich getragene Leipnik-Lundenburger Beteiligungs-Gesellschaft.

Mit den österreichischen Genossenschaften ist die Baywa wechselseitig verflochten. Denn der Handelsriese aus Bayern hält selbst wiederum 47,5 % am österreichischen Lagerhauskonzern RWA. Unklar ist, welche Höhe das Darlehen aus Österreich haben soll. Die BRB, mit 33,8 % der Aktienanteile der Hauptaktionär der Baywa, soll Medienberichten zufolge der Baywa einen Kredit in Höhe von 50 bis 60 Mio. € gewähren.

Zudem verhandelt die Baywa laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung seit dieser Woche wegen Hilfen mit der bayerischen Staatregierung. Dem Vernehmen nach soll es um Staatsbürgschaften gehen. Diese dürften aber davon abhängen, ob die Eigentümer und Kreditgeber der Baywa eine gemeinsame Lösung für ein Rettungskonzept finden.

Ein finanzieller Befreiungsschlag dürfte der Baywa vermutlich erst dann gelingen, wenn sie Unternehmenstöchter, z. B. die Baywa r.e., die Wind- und Solarparks projektiert, gut verkaufen kann. von Klaus Dorsch

Durch Hitze noch kleineres Schlachtschweineangebot


Der Schlachtpreis für Zuchtsauen sank um 3 Cent auf EUR 1,35 je kg. Im Vergleich zum
Vorjahr ergab das ein Minus von 27,8 %.
Laut Österreichischer Schweinebörse floss das erneut rückläufige Angebot zeitnah ab.
Das auf 98,2 kg gesunkene durchschnittliche Schlachtgewicht war ein Beleg für das
hitzebedingt langsamere Wachstum der Mastschweine. In der heimischen Schlacht-
branche stieg die Unzufriedenheit. Zum mäßigen Inlandsgeschäft kamen internationale
Dumpingangebote bei Teilstücken wie Karree und Schopf, die um diese Zeit normaler-
weise gut nachgefragt werden.
Die Mastschweine-Notierung bleibt im Zeitraum 25. bis 31. Juli unverändert bei EUR 2,21
je kg.
Schwache Ferkelnachfrage
Auf dem österreichischen Ferkelmarkt herrschten ausgeglichene bis leicht überversorgte
Verhältnisse. Ein unterdurchschnittliches Angebot traf auf eine der Jahreszeit entspre-
chend schwache Nachfrage. Die Notierung bleibt in der 30. Kalenderwoche unverändert
bei EUR 3,95 je kg.
Europaweit war das Ferkelangebot zumeist größer als die ruhige Nachfrage. Die Preise
wurden mehrheitlich nach unten korrigiert werden, teilweise deutlich. Deutschland gehörte
mit einer stabilen Notierung erneut zu den Ausnahmen.
EU-Schweinemarkt: Italien holt auf
Die Notierungen in den meisten Mitgliedsländern verharrten erneut auf dem Niveau der
Vorwoche. Vor allem im Nord- und Mitteleuropa lief der Fleischhandel sehr schlecht. Die
Nachfrage litt ferienbedingt sowie teilweise auch aufgrund eines wechselhaften Wetters. In
Dänemark gab die Notierung sogar nach. Dabei dürfte es sich um eine verzögerte Reak-
tion auf die Preissenkung in Deutschland vor zwei Wochen handeln. Die Verschiebung der
Fleischnachfrage in die Urlaubsländer führte zuletzt nur in Italien zu einer Anhebung der
Notierung. Dort bestand nach den Rückgängen wegen der Afrikanischen Schweinepest in
den letzten Monaten noch Spielraum nach oben.
In Deutschland ist der Schweinemarkt ausgeglichen. Das geringe Angebot nimmt in einigen Regionen noch ab.

Der Landwirt teilt aus: Renaturierungsgesetz sei „Enteignung“

Unser Landwirt Petutschnig Hons nimmt das Renaturierungsgesetz unter die Lupe und fordert Anerkennung für die nachhaltige Arbeit der Landwirte.

Der Landwirt Petutschnig Hons ist nicht nur in Österreich bekannt als Mann klarer Worte. In einem aktuellen YouTube-Video hat er sich nun mit dem Renaturierungsgesetz befasst: Dieses Gesetz sieht große Eingriffe auch in die Landwirtschaft vor, unter anderem weil Flächen stillgelegt oder renaturiert werden müssen. Petutschnig sagt, „Als ich das das erste Mal gelesen habe, habe ich mir gedacht: „Wie wollen wir das machen? Wollen die halb Klagenfurt zurückbauen? Bis ich darauf gekommen bin: Das Renaturierungsgesetz betrifft nur Landwirte! Seid‘s mir nicht bös, aber da komm ich mir bepflanzt vor.“

Dabei sei für Landwirte Nachhaltigkeit seit Generationen viel mehr als nur ein Schlagwort, so der Künstler: Schließlich könne jede Generation nur dann einen guten Betrieb übernehmen, wenn man sorgsam mit der Umwelt arbeite. Auf knapp zwei Dritteln der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs werde kein Pflanzenschutzmittel ausgebracht, in Kärnten werden 70 Prozent des Grünlands nur beweidet oder nur zwei Mal im Jahr gemäht. Der Mischwald wachse, das Totholz nehme rasant zu. „Was den Umweltschutz betrifft, ist die österreichische Landwirtschaft vorbildlich!“

Petutschnig geht auch auf den Einwand ein, die starke Flächenversiegelung – in Österreich rund 12 Fußballfelder am Tag – gehe auch auf die Landwirte zurück. „Es wird vergessen, dass sich viele Flächen gar nicht im Besitz von Landwirten befinden. Wenn Bauern Flächen verkaufen, geschieht das oft aus der Not heraus.“ Oder, um als Bauer den zahlreichen Anforderungen, etwa bei der Tierhaltung, gerecht werden zu können. Schließlich benötige man dafür jede Menge Geld.

Auch in Österreich fordern Politiker umfassende Eingriffe in landwirtschaftliches Eigentum, etwa die Stilllegung von Wäldern. Für den Petutschnig Hons „klingt das nach Enteignung“. Der Landwirt kritisiert in seinem Video die beliebige Haltung mancher Politiker, die dem Flächenfraß an einer Stelle zuschauen – und bei der Landwirtschaft dann die Zügel anziehen wollen. Selbst wenn es auf Kosten von für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft unabdingbares Grünland geht.

Die Folgen des Renaturierungsgesetzes, so der Landwirt, würden Lebensmittel für Konsumenten teurer machen, während die Produktion der Landwirte ebenfalls teurer werde. So hätten die Bauern am Ende vielleicht sogar weniger in der Tasche als jetzt. „Ich bin viel in Landwirtschaftsschulen unterwegs. Da wächst eine Generation heran, die voll motiviert ist, die super ausgebildet ist und die genau wissen, wie sie umweltschonend und nachhaltig arbeiten. Lassen wir die doch arbeiten, die kennen sich besser aus als die meisten Politiker.“

Höchste Vorsicht geboten -Hessen: ASP-Virus aus Rumänien eingeschleppt?

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat eine Genomanalyse durchgeführt. Das in Hessen nachgewiesene ASP-Virus stammt höchstwahrscheinlich nicht aus Brandenburg oder Sachsen.

Noch ist nicht eindeutig geklärt, auf welchem Weg das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Hessen und Rheinland-Pfalz gelangte. Mit ziemlicher Sicherheit wurde es jedoch nicht von Brandenburg oder Sachsen dorthin verschleppt. Das ist das Ergebnis einer Genomanalyse, die das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems durchgeführt hat.

Danach gehört der Erreger zwar zum panzootischen Genotyp II, der bereits in verschiedenen europäischen Ländern nachgewiesen wurde. Allerdings weist er nicht die bisher für Deutschland und Polen typischen Mutationen auf, bestätigte eine Sprecherin des FLI.

Die höchste Übereinstimmung der Genomsequenzen gibt es mit Virusstämmen aus Südosteuropa. Eine genauere Zuordnung sei derzeit allerdings nicht möglich, da nicht genügend aktuelle Vergleichssequenzen zur Verfügung stehen. Daher lässt sich das Ursprungsland nicht genauer eingrenzen.

Fakt ist allerdings, dass sich der Fundort des ersten infizierten Wildschweins nicht weit von vielbefahrenen Autobahnen und dem Opel-Werk in Rüsselsheim befindet. Außerdem werden in der Region viele Sonderkulturen angebaut, auf dem zum damaligen Zeitpunkt viele Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa beschäftigt waren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der ASP-Erreger über mitgebrachten Proviant von osteuropäischen Lkw-Fahrern, Saisonarbeitskräften oder nachträgliche Proviantlieferungen an diese Personen aus deren Heimat nach Hessen gelangte, ist daher groß.

Um weitere Infektionsherde möglichst schnell ausfindig zu machen, sollten Schweinehalter beim geringsten Verdacht eine ASP-Ausschlussuntersuchung in Auftrag geben, riet Dr. Jürgen Harlizius, Referatsleiter für Tierseuchenbekämpfung und -prävention im Landwirtschaftsministerium NRW, daher kürzlich auf einer von Fokus Tierwohl organisierten Informationsveranstaltung zu Biosicherheitskonzepten. Sobald ein Tier uneindeutige Krankheitssymptome zeige, das Futter verweigere oder unter hohem Fieber leide, sollte eine Blutprobe auf ASP untersucht werden. von Henning Lehnert

So wei immer – China nimmt EU-Schlachter ins Visier – aus Rache für Strafzölle?

Chinesische Behörden wollen offenbar gleich mehrere große EU-Schweinefleischerzeuger kontrollieren. Ein Zusammenhang zu den EU-Strafzöllen auf chinesische E-Autos wird vermutet.

China hat laut Medienberichten bei drei großen Schweinefleischproduzenten in der EU Untersuchungen angekündigt. Die Kontrollen sind Teil eines Anti-Dumping-Verfahrens gegen europäische Schweinefleischlieferanten, das im Juni vom chinesischen Handelsministerium eröffnet wurde. 

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters soll es sich bei den Firmen um Danish Crown, die niederländische Vion Boxtel und die spanische Litera Meat handeln.

Der spanische Erzeugerverband Interporc kündigte an, bei der Untersuchung kooperieren zu wollen. „„Handelskriege nützen niemandem“, sagte Verbandspräsident Manuel García.

Die chinesischen Behörden begründen das Anti-Dumping-Verfahren mit Beschwerden aus der eigenen Schweinefleischbranche. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass der Schritt eine Reaktion auf die von der EU-Kommission angedrohten Ausgleichszölle auf chinesische Elektro-Autos ist. 

Seitens der europäischen Schweineindustrie wird die Plausibilität des Dumping-Vorwurfs infrage gestellt. Schließlich seien die Schweinefleischexporte nach China seit Jahren rückläufig und es würden ohnehin vor allem Produkte wie Ohren, Schnauzen oder Klauen exportiert, für die im internationalen Vergleich auf dem chinesischen Markt die höchsten Preise gezahlt werden.  Mit Material von AgE

Diese EU-Politiker kommen in den Agrarausschuss

Norbert Lins und die EVP reklammieren nicht mehr den Vorsitz des Agrarausschusses im Europaparlament für sich. Die rechte EKR-Fraktion soll übernehmen. Das sind die wichtigsten Köpfe.

Seit Freitag ist klar, welche der frisch gewählten Abgeordneten in die Ausschüsse für Landwirtschaft und für Umwelt Europaparlamentes ziehen. Sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss werden auf kommende agrarpolitische Großprojekte wie die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Einfluss nehmen.

Als neue Vorsitzende des Agrarausschusses im EU-Parlament wird die Tschechin Veronika Vrecinová gehandelt. Ihre liberal-konservative Partei ODS gehört zu den gemäßigten Mitgliedern der rechtspopulistischen Parteienfamilie Europäische Konservative und Reformer (EKR).

Norbert Lins (CDU) war in der vergangenen Wahlperiode der Vorsitzender der Agrarausschusses. Die Europäische Volkspartei (EVP), der auch die CDU auf EU-Ebene angehört, bekam den Zuschlag für den Vorsitz im Agrarausschuss nicht. Lins bleibt jedoch Mitglied im Agrarausschuss.

Neben Lins zieht der Landwirt Stefan Köhler (CSU) in den Agrarausschuss. Köhler ist Bezirkspräsident für Unterfranken beim Bayerischen Bauernverband (BBV).

Agrarpolitischer Sprecher der EVP bleibt der Südtiroler Herbert Dorfmann.

Köhler soll die CSU auch im Umweltausschuss des EU-Parlamentes vertreten. Die CDU sendet Peter Liese und Christine Schneider in den Umweltausschuss. Für die Österreichische Volkspartei wird Alexander Bernhuber Umweltpolitik machen.

In der vergangenen Periode wurden im Umweltausschuss etwa das Naturwiederherstellungsgesetz oder die umstrittene Pflanzenschutzverordnung SUR verhandelt.

Für die Grünen zieht Martin Häusling in den Agrarausschuss. Der Landwirt sitzt bereits seit 2009 für die Grünen im EU-Parlament und war als Agrarsprecher der europäischen Grünen eine der lautesten Stimmen der europäischen Landwirtschaftspolitik.

Neuer Agrarsprecher der Grünen ist sein österreichischer Parteikollege Thomas Waitz. Auch er sitzt im Agrarausschuss.

Im Umweltausschuss vertritt Jutta Paulus die deutschen Grünen. In der vergangenen Wahlperiode war das Naturwiederherstellungsgesetz ihr Kernprojekt im Umweltausschuss.

Neu im Agrarausschuss ist Christine Singer für die Freien Wähler. Die bayerische Landesbäuerin „erbt“ damit den Platz im Agrarausschuss ihrer Vorgängerin Ulrike Müller.

Maria Noichl zieht für die SPD bzw. die europäischen Sozialdemokraten (S&D) in den Agrarausschuss. Die Hauswirtschaftsmeisterin und Lehrerin ist seit 2014 Mitglied der EU-Volksvertretung und seitdem Mitglied im Landwirtschaftsausschuss. Sie setze die sogenannte „soziale Konditionalität“ in der aktuellen GAP durch.

Noichl ist stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss des Europaparlamentes. Der deutsche SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken bleibt Vollmitglied im Umweltausschuss und ist in den kommenden fünf Jahren umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion.

Für die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sitzt Sebastian Everding im Agrarausschuss. Er gehört auf EU-Ebene der Fraktion der Linken an.

Schlägt die EU-Kommission ein neues EU-Gesetz oder eine Reform eines solchen vor, müssen sich sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch das Europaparlament dazu positionieren.

Die Positionen des Europaparlaments werden in den zuständigen Fachausschüssen „vorverhandelt“. Das soll dazu beitragen, mehrheitsfähige Vorschläge zur Abstimmung im Plenum zu bringen.

In der vergangenen Legislaturperiode gelang das gerade bei Gesetzen mit Agrarbezug nicht immer, sodass es im Plenum zu Kampfabstimmungen mit sehr knappen Mehrheiten kam. von Konstatin Kockerlos

Bedeutung der Tränkwasserqualität für die Schweinegesundheit

Die Qualität des Tränkwassers spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Schweinen. Gesetzliche Vorgaben besagen, dass sauberes, klares und geruchsfreies Wasser jederzeit in ausreichender Menge und Qualität für die Tiere verfügbar sein muss.

Wasserqualität wird durch mikrobiologische und physikalisch-chemische Faktoren bestimmt. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Parameter, darunter die Gesamtkeimzahl, Belastungen durch E. coli oder coliforme Keime, der pH-Wert, die elektrische Leitfähigkeit sowie die Konzentrationen von Eisen, Nitrat und Sulfat, ist empfehlenswert. Orientierung bieten die Richtlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Tränkwasserproben sollten unter sterilen Bedingungen entnommen und binnen 24 Stunden analysiert werden. Dabei ist die Wahl der Probenahmestellen und der Einsatz isolierter Transportbehältnisse entscheidend für die Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Behälter für Wasserproben können von akkreditierten Laboren bezogen werden.

Die Häufigkeit der Wasserqualitätsprüfung ist gesetzlich nicht vorgegeben, doch empfiehlt die Initiative Tierwohl mindestens eine jährliche Überprüfung. Zusätzliche Tests können nach besonderen Ereignissen wie Starkregen oder Problemen mit Sickerwasser notwendig sein.

Verschiedene Risikofaktoren können die Wasserqualität beeinträchtigen, dazu zählen offene oder undichte Brunnen, Schadnager oder Biofilme in Leitungs- und Speichersystemen. Eine regelmäßige Inspektion und gegebenenfalls Abdichtung der Anlagen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind essenziell, um Krankheitserreger zu kontrollieren.

Auch die Wassertemperatur hat Einfluss auf die Qualität des Tränkwassers.Hohe Temperaturen fördern die Entwicklung pathogener Keime, was durch Erhöhung der Durchflussraten gemindert werden kann, um die Risiken zu verringern.

Moosbrugger-Wichtige Novelle des Nitraktiosprogramms sichergestellt

„Mit der nun beschlossenen Novelle der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) wird sichergestellt, dass eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion auch nach der Haupternte stattfinden kann und die Umwelt gleichzeitig geschützt wird. Die Nachbesserung kommt insbesondere dem heimischen Anbau von Sonderkulturen wie Kümmel, Erdbeeren oder Fenchel entscheidend entgegen. Eine weitere Forderung der Landwirtschaftskammer Österreich konnte somit erfolgreich umgesetzt werden“, betont LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger, der Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für seinen wertvollen Einsatz im Sinne der Bäuerinnen und Bauern dankt.

Regional anbauen, klimaschädlichen Importen entgegenwirken

Konkret verpflichtet die EU-Nitratrichtlinie die Mitgliedstaaten zu Maßnahmensetzungen zum Schutz des Grundwassers vor zu starker Nitratbelastung. Diese Vorgabe ist in Österreich mit der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) bzw. der Novelle von Jänner 2023 umgesetzt worden. Dabei wurde die Düngung mit leicht löslichen Stickstoffdüngern im Herbst zu stark eingeschränkt bzw. mit wenigen Ausnahmen (Raps, Gerste oder Zwischenfrüchten unter bestimmten Voraussetzungen) nach Ernte der Hauptfrucht verboten. „Mit der nun erreichten Novelle erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung der Ausnahmen, um den nachhaltigen Anbau von Sonderkulturen in Österreich sicherzustellen und weiteren klimaschädlichen Importen entgegenzuwirken“, unterstreicht Moosbrugger.

Ohne Novelle hätte Auslaufen mancher Sonderkulturen gedroht

„Da für den nach der Haupternte stattfindenden Anbau von Kulturen, wie z.B. Kümmel, aber auch bei Erdbeeren, Spargel, Schlüsselblume oder Fenchel, eine zeitgerechte Düngung zur guten Nährstoffversorgung erforderlich ist, war es uns wichtig, diese zu ermöglichen. Das konnte nun im Rahmen dieser NAPV-Novelle erreicht werden. Ohne eine entsprechende Düngungsmöglichkeit wäre ein Rückgang bzw. Auslaufen dieser Kulturen zu erwarten gewesen“, hebt der LKÖ-Präsident hervor.

Aus vorbei-Maschinen aus insolventer Pflugfabrik Regent werden versteigert

Nach der Insolvenz des oberösterreichischen Unternehmens Regent werden nun sämtliche Landmaschinen und Fahrzeuge, aber auch die Produktion und Ausstattung in Attnang-Puchheim versteigert.

Im Auftrag des Masseverwalters können derzeit tausende Positionen der Regent Pflugfabrik GmbH ersteigert werden. Das oberösterreichische Unternehmen mit über 90-jähriger Geschichte musste Ende 2023 Insolvenz anmelden, nun werden die landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen, die bislang in Attnang-Puchheim auf über 40.000 Quadratmeter Produktionsfläche hergestellt wurden, versteigert. Mitgesteigert werden kann bereits, die Zuschläge erfolgen am 13. August 2024 ab 8:00 Uhr. 

Nicht nur die verschiedenen Pflüge, Grubber und Eggen der Marke Regent kommen dabei unter den Hammer, sondern auch die Produktionsanlagen selbst: so etwa der Schmiedeofen aus der betriebseigenen Schmiede, CNC-Bearbeitungszentren, Werkzeugmaschinen, eine Laserschneidanlage mit 70m2 Aufstellfläche, Schweißgeräte, Lackieranlagen, Biegemaschinen, diverse Pressen und vieles mehr. Aber auch zahlreiches für die Werkstatt zuhause – ob Schraubstöcke, Arbeitshandschuhe oder Transportkisten – findet sich in den Auktionen. 

Nicht nur die verschiedenen Pflüge, Grubber und Eggen der Marke Regent kommen dabei unter den Hammer, sondern auch die Produktionsanlagen selbst: so etwa der Schmiedeofen aus der betriebseigenen Schmiede, CNC-Bearbeitungszentren, Werkzeugmaschinen, eine Laserschneidanlage mit 70m2 Aufstellfläche, Schweißgeräte, Lackieranlagen, Biegemaschinen, diverse Pressen und vieles mehr. Aber auch zahlreiches für die Werkstatt zuhause – ob Schraubstöcke, Arbeitshandschuhe oder Transportkisten – findet sich in den Auktionen. 

Insgesamt werden voraussichtlich über 5.000 Positionen in mehreren Auktionen versteigert. Die Zuschläge erfolgen am 13. August ab 8:00 Uhr, Gebote können bereits abgegeben werden. Die Besichtigung der Exponate ist am 12. August von 12:00 bis 15:00 Uhr vor Ort am Firmenstandort in Attnang-Puchheim möglich. Durchgeführt werden die Versteigerungen vom österreichischen Auktionshaus Aurena.

lle Detailinfos zu den einzelnen Auktionen finden Sie auf aurena.at
Nach einmaliger Registrierung kann jeder – ob Firma oder Privatperson – mitbieten.

Starker Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen im Jahr 2023 in Österreich

Die landwirtschaftlichen Einkommen sind im Jahr 2023 stark gesunken, beim landwirtschaftlichen Faktoreinkommen je Arbeitskraft um 21,1 % gegenüber 2022.

Was sich in der Vorausschätzung der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Statistik Austria im April angekündigt hat, wurde heute mit der Veröffentlichung der endgültigen Gesamtrechnung bestätigt: Die landwirtschaftlichen Einkommen sind im Jahr 2023 stark gesunken, beim landwirtschaftlichen Faktoreinkommen je Arbeitskraft um 21,1 % gegenüber dem außergewöhnlich guten Ergebnis des Jahres 2022. Gründe dafür sind hohe Produktionskosten, niedrigere Getreidepreise und weniger öffentliche Mittel.

Die österreichische Landwirtschaft generierte 2023 einen Gesamtproduktionswert von rund 10,2 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 2,9 % zum Vorjahr. Dabei standen kräftige Einbußen in der pflanzlichen Erzeugung (-12,0 %) einem neuerlichen Anstieg des Werts der tierischen Produktion (+5,7 %) gegenüber, heißt es von der Statistik Austria.

Der Produktionswert von Getreide sank bei einem vergleichsweise stabilen Erzeugungsvolumen (+1 %) infolge der starken Preisrückgänge von 2022 auf 2023 um 37,6 %. Gleichfalls beträchtlich fiel der wertmäßige Rückgang der Produktgruppe der Ölsaaten und Ölfrüchte aus (-31,7 %). Raps, Sonnenblumen und Sojabohnen waren von erheblichen Preisrückgängen betroffen.

„Dieser Einkommensrückgang verdeutlicht die schwierige Situation unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Während die Kosten im Vorjahr hoch geblieben sind, sind die Erzeugerpreise erneut zum Teil massiv gesunken. In anderen Berufsgruppen gab es heuer großzügige Inflationsanpassungen bei Löhnen und Gehältern, in der Land- und Forstwirtschaft nicht. Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher dringend eine Inflationsanpassung der EU-Agrar-Direktzahlungen, denn auch die bäuerlichen Familien haben mit steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen und müssen ihre Existenz absichern“, betont LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger. von Roland Pittner

Wolf bei Angriff auf Kälber gestellt – Abschuss umgehend

Ein Schadwolf wurde in Hermagor erlegt, als er versuchte, Kälber anzugreifen. Experten untersuchten den Abschuss.

Das Land Kärnten hat am Montag bekanntgegeben, dass am Wochenende in Hermagor ein Wolf erlegt wurde. Das Tier soll bei dem Versuch gestellt worden sein, Kälber anzugreifen. In einem seit Mai von der Landesregierung verordneten Almschutzgebiet im Bezirk Hermagor im wurde am Wochenende ein Schadwolf erlegt, heißt es in der Aussendung. Nutztiere seien unmittelbar bedroht gewesen, da der Wolf versucht habe, eine Rinderherde mit Kälbern anzugreifen.

Der Abschuss sei ordnungsgemäß an das Land Kärnten gemeldet worden. Sachverständige des Landes waren bereits zur Begutachtung an Ort und Stelle und nahmen DNA-Proben. Es könne daher bestätigt werden, dass die Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetz eingehalten wurden, hieß es aus dem Büro von Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

John Deere streicht 600 Arbeitsplätze

John Deere hat bekanntgegeben, dass in den USA insgesamt 600 Arbeitsplätze in drei Fabriken gestrichen werden. Diese Entscheidung betrifft vor allem die Produktion landwirtschaftlicher Erntemaschinen und Bau- sowie Forstmaschinen.

In einem Werk in Illinois, das hauptsächlich Mähdrescher herstellt, sollen 280 Mitarbeiter entlassen werden. Weitere 310 Mitarbeiter verlieren ihre Jobs in zwei Werken in Iowa, die auf Bau- und Forstmaschinen spezialisiert sind. Die Produktion des Illinois-Werks ist zur Verlagerung nach Mexiko vorgesehen, wo ein neues Werk geplant ist.

Diese Maßnahmen sind Teil einer größeren Restrukturierung des Unternehmens, das sich angesichts sinkender landwirtschaftlicher Einnahmen in den USA zunehmend als Technologieunternehmen positioniert. John Deere reagiert mit diesen Schritten auf die verminderte Nachfrage nach den in diesen Fabriken hergestellten Produkten. Das Unternehmen plant, die Produktion und die Lagerbestände zu reduzieren, um für zukünftige Anforderungen besser aufgestellt zu sein.

Trotz eines prognostizierten Nettogewinns von über 10,16 Milliarden US-Dollar für 2023 rechnet John Deere mit einem Umsatzrückgang auf etwa 7 Milliarden US-Dollar für das laufende Jahr, bedingt durch gestiegene Produktionskosten und geringere Versandmengen. Laut Josh Beal, Direktor für Investor Relations, erwarte das Unternehmen einen schrittweisen Rückgang der Nachfrage, besonders in der zweiten Jahreshälfte 2024. Dies betreffe alle wichtigen Märkte, einschließlich Südamerika, Europa und Nordamerika.

Die Landwirtschaft in den USA sieht sich weiteren Herausforderungen gegenüber: Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt, und das Nettoeinkommen der Landwirte wird voraussichtlich um 27 % oder etwa 43 Milliarden US-Dollar fallen. Im verarbeitenden Gewerbe hat sich die Situation der Arbeitsplätze stabilisiert, obwohl der Maschinenbau seit Jahresbeginn einen Rückgang von etwa 9.000 Beschäftigten verzeichnet.

Mehr Geld für Ökolandbau: Totschnig erhöht Etat um 30 Millionen

Die Prämie für Ackerflächen soll auf 235 €/ha steigen. Kleine Betriebe erhalten zusätzlich einen Bonus.

Ökobauern können ab dem kommenden Jahr mit einer höheren Förderung rechnen. Österreichs Agrarminister Norbert Totschnig plant, die Ökoprämie auf 235 €/ha Ackerfläche zu erhöhen. Ebenso sollen kleinere Betriebe werden für betriebsbezogenen Transaktionskosten 400 Euro/Betrieb bekommen. Insgesamt will Österreichs Regierung rund 30 Mio. € mehr für Biobetriebe in der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ bereitstellen. Die entsprechenden Änderungen hat das Landwirtschaftsministerium in seinem GAP-Strategieplan aufgenommen. Dieser liegt seit Ende Juni in Brüssel. Im September erwartet Totschnig grünes Licht.

Gleichzeitig strebt Totschnig an, die Nachfrage nach Bioprodukten marktkonform zu steigern, damit die biologisch erzeugten Produkte auch mit einem entsprechenden Mehrpreis wirtschaftlich rentabel verkauft werden können. Dazu soll es gezielte Absatzförderungsmaßnahmen geben.

Die höhere Förderung ist auch dringend nötig. Österreichs Biobauern leiden unter schlechten Preisen und hohen Kosten. So wurden 2023 rund 930 Höfe weniger gezählt als 2022. Das war ein Minus von 4 %. Zudem nahmen auch Ökoflächen um 10.000 ha ab. Der Anteil beträgt nur noch 27,1 %. Geht der Anteil weiter zurück, wäre Österreichs Position als Bioland Nr. 1 in der EU gefährdet. Laut Totsching ist die Spitzenposition „das Resultat der harten Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern sowie einer konsequenten Agrarpolitik“.

ach Auffassung von Barbara Riegler, Obfrau von Bio-Austria sind die angekündigten Anpassungen aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation dringend notwendig. „Bio-Austria hat unermüdlich Verbesserungen für die Biobäuerinnen und Biobauern eingefordert, die einkommenswirksam sind und Vereinfachungen in der praktischen Umsetzung bringen“, so Riegler. Damit Bio in Österreich sein volles Potenzial für eine zukunftsfähige Landwirtschaft entfalten könne, brauche es in der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik eine weitere Weiterentwicklung. Laut Riegler muss die gesamtbetriebliche Ökologisierung durch agrarökologische Wirtschaftssysteme, wie die biologische Wirtschaftsweise erste Priorität.

In Deutschland 100ster Antrag zur Investitionsföderung des Bundes

Beim Bundesprogramm Umbau Tierhaltung wurde der 100. Antrag eingereicht – Kein Grund zum Feiern, findet die ISN ©ISN,Canva

Seit dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung Anfang März haben 100 Betriebe Mittel für eine investive Förderung für Stallum- oder -neubauten beantragt. Das teilte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am gestrigen Mittwoch (10.07.2024) mit und freute sich über die rege Beteiligung.

ISN: Das Feiern des 100sten Antrages zur Investitionsförderung des Bundes durch den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat angesichts der Relation zur Zahl der deutschen Schweinehalter und angesichts des Zustandekommens der Anzahl ein Geschmäckle. Das Programm des Bundes zur Förderung der laufenden Kosten ist sogar reine Klientelförderung.

Seit dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung am 01. März 2024 haben 100 Betriebe Mittel für eine investive Förderung beantragt. Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestern (10.07.2024) in einer Pressemitteilung bekannt. Zum Stichtag 9. Juli 2024 stammten die meisten Anträge aus Niedersachsen (36), es folgen Baden-Württemberg und Bayern (je 18) sowie Nordrhein-Westfalen (11).

Knapp 80 Prozent der Anträge wurden von konventionell arbeitenden Betrieben gestellt. Die Summe der insgesamt beantragten investiven Förderung beträgt bislang rund 63 Millionen Euro. Im Jahr 2024 stehen dafür bis zu 150 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.

Freude beim Bundeslandwirtschaftsminister

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir äußerte sich zum 100sten Antragseingang bei der Investitionsförderung: Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommt. Vor allem die deutsche Schweinehaltung hat krasse Strukturbrüche hinter sich, zudem müssen die Betriebe mit einem sinkenden Fleischkonsum und den Verbraucherwünschen an eine artgerechtere Haltung umgehen. Die Landwirtinnen und Landwirte brauchen wirtschaftliche Perspektiven und Planungssicherheit – wir unterstützen unsere Landwirtinnen und Landwirte darum verlässlich dabei, ihre Tierhaltung zukunftsfest aufzustellen. Denn mehr Platz oder Auslauf für die Tiere und bessere Haltungsbedingungen kosten Geld. Ich freue mich über die rege Beteiligung der Betriebe an unserem Förderprogramm und setze mich weiter für eine gute finanzielle Ausstattung für die notwendige Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft ein.

Über 300 Anträge auf Förderung laufender Mehrkosten

Seit Anfang Juni können Betriebe zudem Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen der zweiten Säule des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung stellen. Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden können, müssen sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. Bisher wurden 26 Organisationen bzw. Kontrollsysteme durch die Bundesanstalt und Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt, 325 Betriebe haben Anträge auf Förderung für die laufenden Mehrkosten gestellt.

Kein Arsen in österreichischer Reisproduktion

Der Verein für Konsumenteninformation hat in Kooperation mit der Arbeiterkammer Steiermark Reis getestet. Insgesamt 23 Produkte, davon stammen 9 aus biologischem Reis-Anbau. Erstmals wurden auch 6 Erzeugnisse aus österreichischer Landwirtschaft untersucht. Im Fokus standen Schadstoffen, unter anderem Mineralölrückstände, Schwermetalle, Pestizide, Begasungsmittel und Schimmelpilzgifte. Das Ergebnis ist erfreulich: Insgesamt konnten 14 „sehr gut“ 4 „gut“ und 3 „durchschnittlich“ vergeben werden. Auf dem 2. und 3. Platz landeten Erzeugnisse aus Österreich.

In Reis werden immer wieder Schwermetalle wie Arsen oder Cadmium nachgewiesen. Diese können über den Boden, aber auch über das zur Bewässerung verwendete Wasser in die Pflanzen gelangen. Der VKI stieß in allen Proben aus Nassreis-Anbau auf Arsen, wenn auch meist in sehr geringen Mengen. Lediglich in den 6 österreichischen Trockenreis-Produkten war kein Arsen nachweisbar. Zudem wurde Cadmium in mehreren Proben gefunden, meist ebenfalls in geringen Mengen. Auch hier schnitten die österreichischen Produkte gut ab.

„Von den Schwermetallmengen, die in den aktuell getesteten Reisproben gefunden wurden, geht in der Regel keine akute Gesundheitsgefährdung aus“, betont VKI-Ernährungswissenschafterin Nina Eichberger. „Generell raten wir aber dazu, Reis vor der Verarbeitung gründlich zu waschen. Der Test hat gezeigt, dass österreichischer Trocken-Reis generell weniger Schadstoffe und vor allem kein Arsen enthält. Bioprodukte konnten in diesem Bereich gleichfalls gute Ergebnisse vorweisen.“

Teurer aber auch besser

Der Schwerpunkt im Test lag auf Langkornreis. Dieser wird inzwischen kaum noch aus Übersee importiert, sondern kommt vorwiegend aus europäischem Anbau. Die meisten Produkte im Test stammten aus Italien (8), gefolgt von Österreich (6) und Thailand (2). Die Produkte aus Österreich zählen dabei mit Abstand zu den teuersten im Test. Hauptgrund dafür ist, dass im Trockenanbau sowohl der Anbau als auch die Verarbeitung mit sehr viel manueller Arbeit (u.a. Unkrautentfernung) verbunden ist. Die Erträge pro Hektar fallen zudem deutlich geringer aus als im intensiven Nassreis-Anbau.

Warum Beyond Meat keine Zukunft hat – Na endlich -Veganer Fleischersatz verkauft sich nicht

Der Absturz von Beyond Meat geht weiter. Allein im Juni haben die Aktien von Beyond Meat 18 % an Wert verloren. Seit seinem Börsenstart verlor der Fleischersatzhersteller 96 % an Wert. Das hört sich nicht wie eine Erfolgsgeschichte an. Das Unternehmen hat einen Schuldenberg und viele Probleme. Nun hat McDonalds den Veggie-Burger aus seinen Restaurants ausgelistet. Die Leute kauften ihn nicht.

Beyond Meat sollte die Zukunft der gesunden Ernährung im Fastfood-Bereich sein. Das nächste große Ding, sagen die Analysten von Motley Fool. Beyond Meat schien einem boomenden veganen Trend zu folgen, als die Firma an die Börse ging. 

Es scheint aber, dass der Hype nicht gerechtfertigt war, sagen die Experten von Motley Fool. Was zunächst sehr starke Umsatzsteigerungen waren, sieht im Nachhinein wie das Interesse an etwas Neuem aus. Eine kurzfristige Mode also? 

Mit den Krisen der letzten Jahre und der hohen Inflation hat sich das Blatt jedenfalls komplett gewendet. Der Umsatz sinkt immer weiter und ging im ersten Quartal 2024 im Jahresvergleich um 18 % zurück. 

Seit dem Börsengang 2019 verlor die Aktie 96 % an Wert. Was für ein Absturz! Die Leute kaufen zwar noch Beyond Meat-Produkte und das Unternehmen erzielte im Quartal einen Umsatz von 76 Millionen US-Dollar. Der Nettoverlust war jedoch mit 54 Millionen US-Dollar nur geringfügig kleiner als der Vorjahreswert von 59 Millionen US-Dollar.

Das bedeutet, dass der Verlust fast so hoch sind wie die Einnahmen, und ein Unternehmen kann sich mit diesen Gewinn- und Margenniveaus nicht behaupten, sagt jedenfalls Motely Fool. Zwar wurde die Produktion Haus kosteneffizienter, doch man erhöhte auch die Preise, und dass könnte viele Verbraucher abschrecken.

McDonald‘s schmeißt Beyond-Meat-Burger raus. Der FasstFood Riese teilte vor kurzem mit, das der Versuch mit seinen pflanzlichen Burgern von Beyond-Meat gescheitert sei. 

Der pflanzlichen Burger wurden an etwa 600 Standorten in den Märkten San Francisco und Dallas-Fort Worth angeboten. Getestet hat der Fast-Food-Riese die Burger bereits seit 2022 . Das Unternehmen stellte fest, dass es einfach keine große Nachfrage nach dem Burger gab, selbst in einem eher vegetarischen Markt wie San Francisco. 

Es überrascht nicht, dass das Unternehmen auch Geld verbrennt. Im ersten Quartal hatte das Unternehmen einen operativen Cashflow von -31,8 Millionen US-Dollar, während er im Jahr 2023 bei -107,8 Millionen US-Dollar lag. Außerdem verfügt das Unternehmen über eine ausstehende Wandelanleihe über 1,1 Milliarden US-Dollar, die zwar einen attraktiven Zinssatz von 0 % aufweist, aber wahrscheinlich in bar ab März 2027 abbezahlt werden muss, berichtet Motley Fool. 

Angesichts der aktuellen Geschäftslage des Unternehmens erscheint es unwahrscheinlich, dass diese Schulden refinanziert werden können. Daher besteht durchaus die Möglichkeit, dass innerhalb weniger Jahre Insolvenzschutz beantragt werden muss, es sei denn, das Unternehmen kann sein Schicksal noch ändern. 

Das Unternehmen nutzt derzeit ein At-the-Market-Programm (ATM), um durch den Verkauf seiner Aktien Bargeld zu beschaffen. Dabei könnte die Auslistung von McDonald‘s durchaus als Ausdruck der großen und anhaltenden Schwierigkeiten von Beyond Meat angesehen werden. Mit Material von Motley Fool

LsL – Hannes Royer: „Die Konsumenten sind Heuchler“

Für Hannes Royer von „Land schafft Leben“ lautet ein Fazit aus dem Report „Lebensmittelkonsum in Österreich“, dass Konsumenten in ihrem Einkaufsverhalten Heuchler sind. Dies gelte es zu ändern.

Von A wie Aktionen bis T wie Tierwohl: In seinem neuen Report widmet sich der Verein „Land schafft Leben“ (LsL) den Kaufgewohnheiten der Österreicherinnen und deren Auswirkungen. Über Inhalte und Konsequenzen daraus informierten heute Hannes Royer und Maria Fanninger, die Gründer von LsL.

Wichtiges Ergebnis: Das Kaufverhalten passt in vielerlei Hinsicht nicht mit dem zusammen, was wir uns als Gesellschaft von der Lebensmittelproduktion wünschen. „Genau vor diesem Dilemma stehen wir aktuell z.B. in der Diskussion rund um die Schweinehaltung. Denn gerade bei Fleisch haben wir oft sehr hohe Ansprüche an die Produktion, kaufen dann aber das Billigste“, meinte Maria Fanninger. „Die Standards in der Produktion zu heben, ist erst der halbe Weg zum Ziel. Sie müssen dann auch gehalten werden. Und das können nur wir Konsumentinnen und Konsumenten tun – mit unserem täglichen Einkauf.“

Deshalb brauche es eine verpflichtende Herkunfts und Haltungskennzeichnung, und zwar im Lebensmittelhandel genauso wie in der Gastronomie und in der Gemeinschaftsverpflegung. Fanninger: „Nur so können die Menschen auf einen Blick erkennen, warum sie plötzlich mehr für Schweinefleisch bezahlen sollen. Und können mit ihrem Einkauf die hochwertige Produktion auch wirklich fördern, anstatt sie sich nur zu wünschen.“

Die Diskrepanz zwischen Absicht und realem Verhalten der Verbraucher zeige eine RollAMA-Befragung: 48 % der Befragten gaben an, dass ihnen Tierwohl wichtig sei. Die wenigsten davon greifen dann aber auch zu den entsprechenden Lebensmitteln. Beim Schwein etwa liegt der Bio-Anteil bei nur 4 %. „Und nur 1,6 % davon wird in Österreich gegessen, der Rest wird exportiert“, erklärte Hannes Royer. „Die Ergebnisse unserer Recherche bestätigen vor allem eines: Dass uns gar nicht bewusst ist, wie viel Macht wir mit unserem Einkaufsverhalten eigentlich haben. Ein Beispiel: Jahrelang mussten Edelteile wie Schweinemedaillons in großen Mengen nach Österreich importiert werden, weil die Nachfrage so groß war. Aktuell hingegen werden die Edelteile österreichischer Schweine teilweise sogar faschiert, weil sie nicht nachgefragt werden. Das zeigt, welchen Einfluss unser Kaufverhalten auf die Lebensmittelproduktion hat. Wir haben hier als Konsumentinnen und Konsumenten eine große Verantwortung. Und die sollten wir unbedingt nutzen.“

Aktionen spielen beim Fleischkauf ebenfalls eine große Rolle. 2023 lag der Aktionsanteil von Fleisch bei 44 %. Dort finden sich auch besonders häufig sogenannte „Rabattmarkerl“, die die Konsumentinnen und Konsumenten auf ein Produkt ihrer Wahl kleben können. In Österreich ist der Aktionsanteil mit durchschnittlich 30 bis 40 % Aktionsware im Lebensmitteleinzelhandel generell sehr hoch.

von Torsten Altmann

Mehr Infos unter: www.landschafftleben.at/hintergruende/konsum

Österreich beantragt Inflationsausgleich für Landwirte

Agrarminister Norbert Totschnig reicht den GAP-Strategieplan in Brüssel ein. Das soll sich ab 2025 ändern.

Ab dem kommenden Jahr können Österreichs Bauern mit einigen bürokratischen Erleichterungen und höheren Ausgleichszahlungen rechnen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums (BML) soll das Agrarumweltprogramm Öpul attraktiver werden, die Glöz-Standards einfacher und die Inflationsfolgen mit dem Impulsprogramm abgefedert werden. So hat Österreich bereits Ende Juni seinen angepassten nationalen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt. Agrarminister Norbert Totschnig im September grünes Licht aus Brüssel.

Im Öpul will Totschnig mit den neuen Maßnahmen mehr Artenvielfalt erreichen, die Almwirtschaft, die biologischen Bewirtschaftung stärken sowie das Anpassen an den Klimawandel erleichtern. So sollen Ökobauern zum Beispiel einen Zuschlag für Kreislaufwirtschaft und für betriebsbezogene Transaktionskosten bekommen. Nachdem ab 2025 die vierprozentige Pflichtbrache entfällt, plant der Minister eine neue Ökoregelung für Stilllegungsflächen und Agroforst-Streifen. Gleichzeitig sollen die Prämien für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen (UBB und BIO), Ökoregelungen sowie der Zuschlag für Acker- und Grünland-Biodiversitätsflächen erhöht werden. Einführen will das BML einen optionalen Zuschlag für einen Alm-Weideplan und neue Möglichkeiten zur standortangepassten Beweidung auf Almen mit hohem Futterangebot anbieten. Die Fristen für Begrünungen soll flexibler werden. Finanzielle Anreize enthält der Strategieplan daneben für das Bekämpfen des Rübenderbrüsslers sowie Untersaaten in Mais und Sorghum. Für Schweinehalter sollen mehr Angebote erhalten, um ihre Tiere stickstoffreduziert zu füttern.

Die EU-Kommission muss auch das seit längerem angekündigte Impulsprogramm genehmigen. Von 2024 bis 2027 stellt Österreichs Regierung zusätzliche 360 Mio. Euro bereit. Damit sollen die Öpul-Prämien Ebenso die Ausgleichszulage um 8 % steigen. Bei Betrieben der Erschwernisgruppe 3 und 4 ist eine Prämienerhöhung um 14 % vorgesehen. Auf 500.000 € anheben will das BML die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement.

Die erhöhten Prämien ab dem Antragsjahr 2024 erhalten Landwirte mit der Hauptauszahlung im Dezember 2024 automatisch. Über das Impulsprogramm hinaus stellt die Regierung weitere 50 Mio. Euro für die Investitionsförderung für den besonders tierfreundlichen Stallbau bereit, inklusive eines TOP-Ups bei der Obergrenze für den Schweinebereich von 200 000 Euro. Dieser soll bereits für Förderanträge greifen, die Landwirte ab 1. August 2024 stellen.

Im Strategieplan sind zudem die zugesagten EU-Lockerungen bei den Glöz-Auflagen aufgeführt. So entfallen die Aufzeichnungsverpflichtungen bei Grünland-Biodiversitätsflächen und Tierwohl-Stallhaltung. Die Alm-Weidemeldung wird vereinfacht. Anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung können Landwirte die vielfältige Fruchtfolge (Glöz 7) auch über eine Anbaudiversifizierung erfüllen. Neben dem Wegfall der vierprozentigen Pflichtbrache werden Betriebe unter 10 ha künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität, also den Glöz-Auflagen, befreit. von Josef Koch

Wie immer – Biogasgesetz scheitert im Nationalrat

Mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) sollten Gasversorger verpflichtet werden, fossiles Erdgas durch Biogas zu ersetzen. Die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat blieb aber aus.

Am Donnerstag fand im Österreichischen Nationalrat die entscheidende Abstimmung über das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) statt. Die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit blieb allerdings aus, weil sich neben der SPÖ auch die FPÖ gegen dieses Gesetz aussprachen.

Bauernbund-Präsident und ÖVP-Agrarsprecher Abg.z.NR DI Georg Strasser zeigt sich entrüstet: „Die heutige Abstimmung war eine klare Entscheidung der FPÖ für die Abhängigkeit von Erdgas aus Russland und gegen die nachhaltige Nutzung von heimischem Biogas aus Reststoffen, die in der Land- und Forstwirtschaft anfallen.“

Das EGG hätte laut Strasser ein Meilenstein für die nachhaltige Energieversorgung Österreichs sein können, die heimische Land- und Forstwirtschaft hätte eine entscheidende Rolle: „Einerseits bedeutet dieses Gesetz Unabhängigkeit – auch vor internationalen Preisschwankungen – und andererseits mehr regionale Wertschöpfung. Die heimische Land- und Forstwirtschaft könnte ihr Potenzial bei der Herstellung von nachhaltigem Biogas voll entfalten, Bäuerinnen und Bauern eine Schlüsselrolle spielen,“ so Strasser.

Die SPÖ ließ sich von einem abgewandelten Entwurf ebenfalls nicht überzeugen. Für die Sozialdemokraten stand die Frage im Vordergrund, wer für die Mehrkosten für das eingespeiste Biogas aufkommen muss. Auch hatten die Arbeiterkammer (AK), die Wirtschaftskammer (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) zuvor vor hohen Kosten gewarnt.

Übergewinne könnten durch das Gesetz erwirtschaftet werden, sagte Alois Schroll (SPÖ), während Haushaltskunden, Klein- und Mittelbetriebe aber eine Kostenexplosion zu erwarten hätten.

Axel Kassegger (FPÖ) sagte, das Modell arbeite mit zu hohen Förderungen, beinhalte „zu viel Ideologie“ und „zu wenig Ökonomie“. Erneuerbares Gas sei allerdings grundsätzlich gut, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu senken.

Unverständnis äußerte Strasser für die Bedenken der SPÖ, wonach nachhaltiges Biogas aus Österreich den Preis für die Endverbraucher antreiben würde: „Wir haben dieses Gesetz wirklich lange verhandelt und dabei selbstverständlich die Situation der österreichischen Haushalte sowie der Klein- und Mittelbetriebe bedacht. Mit dem EGG wäre es nicht nur möglich, die Produktion stufenweise vom Ausland nach Österreich zu verlagern, wir sind in einem neuen Vorschlag auch noch einmal explizit auf die Bedenken der SPÖ eingegangen. Gerade in geopolitisch so fragilen Zeiten braucht es mehr Autarkie anstelle einer unsicheren Versorgung mit Gas aus dem Ausland.“

 80 bis 90 % des österreichischen Gasverbrauchs werden aktuell durch russisches Erdgas gedeckt, der Durchleitungsvertrag zwischen dem ukrainischen Energieversorger Naftogaz und der russischen Gazprom durch die Ukraine wird jedoch Ende 2024 auslaufen. Zwar sollte das durch Flüssiggas (LNG), das über Deutschland oder Italien importiert werden kann, kompensiert werden – allerdings sind deutliche Auswirkungen auf die Preise für die Verbraucher nicht ausgeschlossen. von Felicitas Greil

Warnung vor sich langsam abzeichnender Pandemie

Seit Ende März wurden in den USA drei Menschen nach Kontakt mit Kühen positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet. Auch aus Mexiko, China, Indien und Australien wurden schon Fälle bei Menschen gemeldet. Immer mehr Fachleute sind besorgt und warnen vor einer sich langsam abzeichnenden neuen Pandemie.

Die Ausbreitung der Vogelgrippe schürt unter Pandemie-Experten zunehmend Sorgen. „Es scheint fast wie eine Pandemie, die sich in Zeitlupe ausbreitet“, sagt Scott Hensley, Professor für Mikrobiologie an der Universität von Pennsylvania. „Momentan ist die Bedrohung ziemlich gering, aber das könnte sich schlagartig ändern.“ Mehr als ein Dutzend von der Nachrichtenagentur Reuters befragte Experten fürchten, dass Lücken in der Überwachung das Erkennen einer Pandemie verzögern.

Seit 2020 beobachten viele von ihnen den neuen Subtyp des H5N1-Vogelgrippevirus bei Zugvögeln. Das Virus hat sich jedoch inzwischen auf 129 Milchviehherden in zwölf Bundesstaaten in den USA ausgebreitet. Damit könnte auch eine Übertragung zwischen Menschen näher rücken. Infektionen wurden auch bei anderen Säugetieren, von Alpakas bis hin zu Hauskatzen, festgestellt.

Ein Sprecher des US-Landwirtschaftsministerium (USDA) erklärte, man arbeite „rund um die Uhr“ mit der Gesundheitsbehörde CDC und anderen Partnern an einer „regierungsweiten Reaktion“. Die laufende Forschung zeige, „dass sich kranke Kühe im Allgemeinen nach ein paar Wochen erholen und dass das Risiko für die menschliche Gesundheit gering bleibt“.

Das CDC teilt in einer Stellungnahme mit, es habe sich „zusammen mit dem USDA und staatlichen sowie lokalen Gesundheitsbehörden im ganzen Land fast zwei Jahrzehnte lang auf das Auftreten eines neuen Influenzavirus vorbereitet und überwacht kontinuierlich selbst die kleinsten Veränderungen des Virus“.

Einige Pandemien, darunter auch jene wegen Covid-19, treten ohne Vorwarnung auf. Bei der letzten Grippepandemie, die 2009 durch das H1N1-Virus ausgelöst wurde, hatten sich das Virus und seine Vorgänger bereits seit mehreren Jahren unter Tieren ausgebreitet, wie der Mikrobiologe Hensley erläutert. Aber eine bessere Überwachung hätte den Gesundheitsbehörden bei der Vorbereitung geholfen.

In den USA wurden seit Ende März drei Menschen nach Kontakt mit Kühen positiv auf H5N1-Vogelgrippe getestet und zeigten leichte Symptome. Eine Person in Mexiko, bei der kein Kontakt zu Tieren bekannt war, wurde mit einem separaten H5-Stamm infiziert, der zuvor noch nie bei Menschen aufgetreten war. Weitere Fälle wurden aus Indien, China und Australien gemeldet, verursacht durch verschiedene Stämme.

Die Weltgesundheitsorganisation bewertet das Risiko von H5N1 für Menschen noch als gering, da es keine Hinweise auf eine Übertragung zwischen Menschen gebe. Andere Experten sehen allerdings genügend Anlass, sich auf eine mögliche Ausbreitung beim Menschen vorzubereiten.

Einige Länder ergreifen bereits Schutzmaßnahmen: So haben sich die USA und Europa Dosen eines „präpandemischen“ Grippeimpfstoffs gesichert, der für Risikogruppen wie Landwirte oder Laborarbeiter verwendet werden könnte. Finnland wird voraussichtlich das erste Land sein, das Beschäftigte in Pelz- und Geflügelfarmen sowie Mitarbeiter von Tiergesundheitsdiensten impft.

Düngemittelindustrie warnt vor Gefahr für europäische Lebensmittelversorgung

Aus Russland kommen massenhaft billige Düngemittel nach Europa. Heimische Hersteller sehen ihre Produktion in Gefahr und warnen, die EU-Landwirtschaft könnte abhängig von Moskau werden.

Als sich nach Beginn des Ukrainekriegs die Energiepreise vervielfachten, standen auch Düngemittelhersteller und Landwirte vor einem Problem: Erdgas dient als Ausgangsmaterial für Düngemittel. Weil die Produktionskosten mit dem hohen Gaspreis ungebremst stiegen, wurde die Dünger-Erzeugung in Europa auf dem Höhepunkt der Energiekrise gedrosselt.

China und Rusland hatten ihre Düngemittelexporte drastisch eingeschränkt. Die Verknappung machte sich durch exorbitant teure Düngemittel und auch steigende Lebensmittelpreise bemerkbar.

Inzwischen kommen Landwirte wieder günstiger an die wichtigen Nährstoffprodukte für Pflanzen – und zwar durch eine Flut billiger Düngemittelimporte aus Russland.

Das ruft Hersteller aus Europa auf den Plan: Sie warnen, dass die russischen Dumpingpreise die hiesige Produktion zerstören und die EU-Landwirtschaft dauerhaft von Düngemitteln aus Russland abhängig machen könnte. Damit wäre die langfristige Ernährungssicherheit für Europa gefährdet, warnt die Industrie.

»Wir werden derzeit von Düngemitteln aus Russland überschwemmt, die deutlich billiger sind als unsere Düngemittel«, sagte Petr Cingr, Geschäftsführer der SKW Stickstoffwerke Piesteritz, der Grund sei, dass russische Hersteller im Vergleich zu europäischen Produzenten »Peanuts für Erdgas zahlen«. Wenn die Politik nicht handle, werde die europäische Produktionskapazität verschwinden.

Nahe Lutherstadt Wittenberg hat SKW Piesteritz den bedeutendsten Produktionsort von Stickstoffdüngemittel in Deutschland aufgebaut. Angaben aus der Branche zufolge entfallen 70 bis 80 Prozent der Betriebskosten eines Düngemittelunternehmens auf Erdgas.

Eurostat-Daten zufolge stammt etwa ein Drittel der Harnstoffeinfuhren der Europäischen Union aus Russland. Im vergangenen Jahr erreichten die Mengen fast einen Rekord. Der günstige Nachschub aus Russland untergräbt die Bemühungen, die Kapazitäten in der EU wieder in Betrieb zu nehmen.

Der Chemiekonzern BASF hat sein Düngemittelgeschäft in Europa reduziert und stattdessen in den USA und China investiert, wo die Kosten niedriger sind. »Früher oder später werden alle, höchstwahrscheinlich auch wir, nachziehen«, sagte Cingr von SKW der »FT«. Sein Unternehmen verhandle über eine Option zur Installation einer Ammoniakanlage in den USA, wo »wir mit viel billigerem Erdgas und Strom versorgt werden können und über den Inflation Reduction Act subventioniert werden können«, sagte er.

Als weltgrößter Düngerexporteur hat Russland extrem von den Preissprüngen durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Energiekrise profitiert.

Den Export von Düngemittel aus Russland hat die EU nicht sanktioniert – auch aus Sorge um die Ernährungssicherheit.

Es sei unwahrscheinlich, dass Brüssel Sanktionen gegen russische Pflanzennährstoffe verhängen werde, sagte Chris Lawson, Leiter des Bereichs Düngemittel bei der Beratungsfirma CRU der »FT«. »Die Erinnerung an die hohen Düngemittelpreise im Jahr 2022 und die Bedrohung der Ernährungssicherheit sind den politischen Entscheidungsträgern noch gut im Gedächtnis.«

Die europäische Düngemittellobby warnt, Russland nutze diesen Industriezweig, um seine Kriegskasse zu füllen. Tim Benton, Experte für Lebensmittelsicherheit bei der Denkfabrik Chatham House, sagte der »FT«, der Schwerpunkt Europas müsse sich angesichts der zunehmenden Konflikte in der Welt von der Markteffizienz auf die Versorgungssicherheit verlagern. Dabei gehe es auch um die Frage, ob Großbritannien und die EU die lokale Industrie finanziell ermutigen solle, Zeiten zu überstehen, in denen sie auf dem Weltmarkt nicht wettbewerbsfähig sei.

In Deutschland geht es rund: Änderung des Düngegesetzes ist gescheitert

In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am heutigen Freitag, 05.07.2024, befasst sich der Bundesrat mit einigen Themen, die für Schweinehalter von besonderer Bedeutung sind. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die zweite Änderung des Düngegesetzes und der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Die Änderung des Düngegesetzes ist im Bundesrat bereits gescheitert und wurde abgelehnt.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert.

Grundlage für Rechtsverordnungen

Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Ziel des Gesetzes war es auch, die Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.

Länder kritisieren bürokratischen Mehraufwand

Bei den Landwirten und den verschiedenen Organisationen war die Gesetzesänderung aufgrund zahlreicher neuer Auflagen und Beschränkungen auf heftige Kritik gestoßen. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte schon im Vorfeld empfohlen, die Änderung des Düngegesetzes abzulehnen. Mehrere Agrarminister kritisierten in erster Linie den bürokratische Mehraufwand und dass der Bund nach wie vor an der Stoffstrombilanz festhalte.

Wie es weitergeht

Die Bundesregierung oder der Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.

Güllegruben: Pflicht zur Abdeckung ist entschärft

Österreich novelliert die Ammoniakverordnung, um die Bauern von Kosten zu entlasten. Doch es gibt weitere Auflagen.

Die Pflicht zur Abdeckung on offenen Güllegruben bis Ende 2027 lag vielen Bauern in Österreich arg im Magen. Jetzt können sie aufatmen. Die Pflicht entfällt nun mit der Novelle der Ammoniakreduktionsverordnung. Sie wurde am Dienstag (2.7.) vorgelegt. Dem waren zweijährige Bemühungen der Landwirtschaftskammer Österreich vorausgegangen, mit dem Wiener Umweltministerium einen praxistauglichen Weg auszuhandeln.

Laut Kammer kann damit eine „enorme Kostenbelastung“ für die Landwirtschaft im Veredelungsbereich vermieden werden. Diese war vom Berufsstand für die rund 18.000 betroffenen Betriebe auf etwa 1 Mrd. Euro geschätzt worden.

Die Novelle sieht vor, dass künftig die Verpflichtung zur festen Abdeckung nur noch für Anlagen zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Gärresten ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von 240 Kubikmetern gelten soll, die ab dem 1. Januar 2025 neu errichtet werden. Bestandsanlagen, die keine feste Abdeckung haben, sind spätestens ab dem 1. Januar 2028 mit einer vollflächigen, flexiblen, künstlichen Abdeckung zu versehen. Bestehende Anlagen, bei denen sich eine dauerhaft stabile Schwimmdecke bildet, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.

Die verpflichtende feste Abdeckung von Güllegruben war 2022 beschlossen worden, weil Österreich das 2020er-Reduktionsziel bei den Ammoniakemissionen verfehlte und EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet war.

Um die laut Vertragsverletzungsverfahren notwendige Emissionsreduktion zu erreichen, sind der Kammer zufolge weitere Kompensationsmaßnahmen notwendig. Sie sollen allerdings in Summe zu deutlich geringeren Kosten führen. So ist ab dem 1. Januar 2026 neben Gülle, Jauche, Gärresten, nicht entwässertem Klärschlamm und Geflügelmist auch der gesamte ausgebrachte Festmist unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Ausbringen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung einzuarbeiten. Dies gilt ab Januar 2028 zumindest vorerst für alle Betriebe und somit auch für jene unter 5 Hektar; die Untergrenze soll jedoch Ende 2026 nochmals geprüft und evaluiert werden.

„Die Vernunft hat schlussendlich gesiegt“, kommentierte der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, die Vorlage der Novelle. Er wies darauf hin, dass die Verordnung in der bisherigen Form viele Höfe zum Aufgeben gezwungen hätte. Zudem würden mit der Novelle Maßnahmen im Agrarumweltprogramm (Öpul), etwa zur bodennahen Gülleausbringung, gestärkt. „Wir sind überzeugt, dass mit Anreizen mehr zu erreichen ist als mit Verboten“, so Moosbrugger.

Mit Material von AgE

Es gibt noch ein Schweinehochhaus in Europa – und es ist in Betrieb

Das einzige Schweinehochhaus in Deutschland wurde stillgelegt. Aber es gibt in Europa noch ein Schweinehochhaus. Und das ist noch in Betrieb. Es wurde modernisiert und erweitert. Es erzeugt 280.000 Ferkel und mästet 50.000 Schweine.

Das Unternehmen EKSEKO betreibt in Estland in Viljandi ebenfalls ein Schweinehochhaus. Dieses wurde in den 70ern von russischen Ingenieuren geplant und diente vor dem Zusammenbruch des Ostblocks vor allem der Versorgung des Großraums Sankt Petersburg/Leningrad. 

In den frühen 90ern wurde die Mastanlage dann von einem finnischen Konsortium erworben bis heute betrieben. Die ursprüngliche Anlage in Estland war etwa baugleich mit dem in Sachsen-Anhalt befindlichen stillgelegten Schweinhochhaus, zeigen Fotos. 

Die Mastanlage und das Schwinehochhaus wurde dann aber modernisiert und offenbar auch erweitert. Deutsche Experten hatten das Schweinehochhaus Mitte der 90er Jahre im Rahmen eines EU-Programms besucht, dass Vorschläge zur Verbesserung der Umweltwirkungen der Anlage erarbeiten sollte.

EKSEKO ist die größte Schweinemastanlage im Baktikum und der Hauptfleischlieferant des estnischen Fleischverarbeiters Rakvere Lihakombinaat. Nach Angaben des Unternehmens werden im gesamten Anlagenkomplex von EKSEKO bis zu 280.000 Ferkel jährlich erzeugt, von denen rund 50.000 Tiere in der Anlage selbst gemästet werden. 

Die übrigen 230.000 Ferkel werden an andere Mastanlagen im Land verkauft und dort gemästet. Nach 4 Monaten liefern die Vertragspartner die ausgewachsenen Mastschweine an die zur Unternehmensgruppe gehörende Fleischverarbeitungsanlage Rakvere zurück. 

Damit wird ganz offensichtlich ein Großteil der gesamten estnischen Schweineproduktion bzw. Erzeugung von Schweinefleisch über die Anlagen in EKSEKO und Rakvere abgewickelt. 

Die Bedeutung der Großanlage wird erkennbar, wenn man sieht, dass der gesamte estnische Schweinebestand 2023 nur bei etwa 275.000 Tieren lag. Außerdem gibt es noch Tochterunternehmen des Fleischverarbeiters Rakvere in Lettland sowie in Litauen.

Fleisch einfrieren


Eingefrorenes Fleisch hat mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Man hört immer wieder, dass die Qualität leidet. Es ist weniger saftig, verliert an Geschmack und wird bei der Zubereitung zäh.

Das stimmt nicht.

Aber was steckt hinter dem Mythos? Und was passiert beim Einfrieren mit dem Fleisch?

Warum überhaupt einfrieren?

 Die Stärke von eingefrorenem Fleisch liegt klar auf der Hand: Es ist griffbereit, wenn man es braucht. Spontanes Grillen? Kein Problem.

Gerade bei hochwertigen Produkten gibt es aber noch einen großen Vorteil: Wenn Fleisch auf den Punkt gereift wird – wie in der Fleischwerkstatt – dann kann man diesen Qualitätszustand mit Schockfrosten konservieren.

Der Faktor Zeit

Woher kommt dann der schlechte Ruf von Eingefrorenem?  Wenn Fleisch langsam und bei relativ hohen Temperaturen (-18 °C) im eigenen Gefrierschrank eingefroren wird, kann es zur Bildung großer Eiskristalle kommen. Diese zerschreddern die feine Faserstruktur des Fleisches.

Wir wirken in der Fleischwerkstatt diesem Phänomen mit dem „quick frozen“-Prozess entgegen. Das Fleisch wird bei -40 °C schockgefrostet – also bei sehr niedrigen Temperaturen. Die Eiskristalle, die so entstehen, sind fein genug, um die Muskelfasern nicht zu beschädigen. Die Vakuum-Verpackung verhindert außerdem Gefrierbrand.

Geschmack und Saftigkeit

Wenn Fleisch richtig eingefroren ist, verliert es bei der Zubereitung nicht mehr Flüssigkeit als frisches Fleisch. Auch der Geschmack bleibt gleich. Steaks kann man übrigens auch gefroren auf den Grill legen. Das Ergebnis wird sogar besser, als bei aufgetautem Fleisch.

Fazit

Die Qualität des Fleisches leidet nicht beim Einfrieren. Wir empfehlen, auf bereits tiefgefrorene Produkte zu vertrauen. Wenn wir unsere Produkte quick frozen versenden, dann landen sie in idealem Zustand direkt vor der Haustüre und können problemlos in der eigenen Kühltruhe weiter gelagert werden.