Kärnten ist anders- Energiewende: Kärnten erlaubt nun auch Agri-PV
Für kleinere Anlagen und für die Eigenversorgung entfallen künftig Widmungen. Wertvolle Böden sollen aber geschützt bleiben.
Mit der neuen PV-Verordnung will die Kärntner Landesregierung mehr Solaranlagen ermöglichen, aber gleichzeitig wertvolle Ackerböden schützen. „Wir gehen mit dieser Verordnung einen eigenständigen Kärntner Weg“, sagte Raumordnungsreferent und stellvertretender Landeshauptmann Martin Gruber nach der Regierungssitzung.
Die wichtigsten Eckpfeiler der neuen Verordnung sind laut Gruber, der Fokus auf eine höhere Eigenversorgung, der Wegfall von Widmungsverfahren und der Schutz wertvoller Böden. „Wir gehen in dieser Verordnung sorgsam mit Kärntner Boden um“, versichert er.
Die neuen Regelungen werden PV-Anlagen insbesondere zur regionalen Eigenversorgung dort erleichtern und schneller ermöglichen, wo sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen. Keine Widmung braucht man daher unter anderem bei Anlagen bis 100 m2, zum Beispiel im eigenen Garten, auf Dächern, Zäunen, Parkplätzen oder Carports sowie bei Anlagen, die der Eigenversorgung von Eigenheimen, Hofstellen, Industrie-, Kommunal- und Gewerbebetrieben, Kasernen oder Krankenhäusern dienen. Forciert werden laut Landesregierung weiters Anlagen auf bereits belasteten Flächen wie Schottergruben, Steinbrüche, Eisenbahn- und Seilbahnanlagen, für die bereits andere Genehmigungen vorliegen.
Ausgenommen von PV-Anlagen bleiben aber Kernzonen und Sonderschutzgebiete der Nationalparke sowie Naturzonen und Pflegezonen der Biosphärenparke, ebenso Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Tabu sind die Anlagen auch auf FFH- und Vogelschutz-Flächen sowie auf Flächen, die für überörtliche Grünraumverbindungen wichtig sind. Auch dürfen keine Solaranlagen auf Flächen entstehen, die wichtig für den Wasserabfluss sind.
Entscheidend ist für Gruber, dass der angekündigte parallele Ausbau auf Dächern und Freiflächen mit dieser Verordnung stattfinden kann, „aber innerhalb eines sehr klaren Rahmens, den wir vorgeben“. Daher sind Grünland-PV-Anlagen mit einem Maximalausmaß von 4 ha begrenzt, nur im Nahbereich von bereits existierenden Infrastrukturen möglich und brauchen weiterhin ein Widmungsverfahren. Wertvolle Agrarflächen werden geschützt, indem Böden mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ausgewiesen wurden und für Freiflächen-PV nicht zur Verfügung stehen.
Neu möglich wird in Kärnten wird dagegen das Errichten von Agri-PV-Anlagen. Dabei darf die Fläche der Landwirtschaft nicht entzogen werden, sondern muss doppelt genutzt werden. „Damit geben wir den Landwirten die Chance auf ein zusätzliches Standbein als Energiewirt, aber ohne damit die Versorgungssicherheit zu gefährden“, ist Gruber überzeugt.
Laut Landesregierung schafft die neue PV-Verordnung auf einen Schlag ein Vielfaches an zusätzlicher potenzieller Fläche für Photovoltaikanlangen, ohne gravierende Einschnitte in die Landschaft. Ziel sei, dass nicht nur einige wenige, sondern möglichst viele Kärntnerinnen und Kärntner an der Energiewende teilhaben können. Gruber rechnet daher mit einer deutlichen „Ausbau-Dynamik“, die Kärnten dringend braucht.