Agrarminister Norbert Totschnig reicht den GAP-Strategieplan in Brüssel ein. Das soll sich ab 2025 ändern.
Ab dem kommenden Jahr können Österreichs Bauern mit einigen bürokratischen Erleichterungen und höheren Ausgleichszahlungen rechnen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums (BML) soll das Agrarumweltprogramm Öpul attraktiver werden, die Glöz-Standards einfacher und die Inflationsfolgen mit dem Impulsprogramm abgefedert werden. So hat Österreich bereits Ende Juni seinen angepassten nationalen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt. Agrarminister Norbert Totschnig im September grünes Licht aus Brüssel.
Im Öpul will Totschnig mit den neuen Maßnahmen mehr Artenvielfalt erreichen, die Almwirtschaft, die biologischen Bewirtschaftung stärken sowie das Anpassen an den Klimawandel erleichtern. So sollen Ökobauern zum Beispiel einen Zuschlag für Kreislaufwirtschaft und für betriebsbezogene Transaktionskosten bekommen. Nachdem ab 2025 die vierprozentige Pflichtbrache entfällt, plant der Minister eine neue Ökoregelung für Stilllegungsflächen und Agroforst-Streifen. Gleichzeitig sollen die Prämien für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen (UBB und BIO), Ökoregelungen sowie der Zuschlag für Acker- und Grünland-Biodiversitätsflächen erhöht werden. Einführen will das BML einen optionalen Zuschlag für einen Alm-Weideplan und neue Möglichkeiten zur standortangepassten Beweidung auf Almen mit hohem Futterangebot anbieten. Die Fristen für Begrünungen soll flexibler werden. Finanzielle Anreize enthält der Strategieplan daneben für das Bekämpfen des Rübenderbrüsslers sowie Untersaaten in Mais und Sorghum. Für Schweinehalter sollen mehr Angebote erhalten, um ihre Tiere stickstoffreduziert zu füttern.
Die EU-Kommission muss auch das seit längerem angekündigte Impulsprogramm genehmigen. Von 2024 bis 2027 stellt Österreichs Regierung zusätzliche 360 Mio. Euro bereit. Damit sollen die Öpul-Prämien Ebenso die Ausgleichszulage um 8 % steigen. Bei Betrieben der Erschwernisgruppe 3 und 4 ist eine Prämienerhöhung um 14 % vorgesehen. Auf 500.000 € anheben will das BML die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement.
Die erhöhten Prämien ab dem Antragsjahr 2024 erhalten Landwirte mit der Hauptauszahlung im Dezember 2024 automatisch. Über das Impulsprogramm hinaus stellt die Regierung weitere 50 Mio. Euro für die Investitionsförderung für den besonders tierfreundlichen Stallbau bereit, inklusive eines TOP-Ups bei der Obergrenze für den Schweinebereich von 200 000 Euro. Dieser soll bereits für Förderanträge greifen, die Landwirte ab 1. August 2024 stellen.
Im Strategieplan sind zudem die zugesagten EU-Lockerungen bei den Glöz-Auflagen aufgeführt. So entfallen die Aufzeichnungsverpflichtungen bei Grünland-Biodiversitätsflächen und Tierwohl-Stallhaltung. Die Alm-Weidemeldung wird vereinfacht. Anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung können Landwirte die vielfältige Fruchtfolge (Glöz 7) auch über eine Anbaudiversifizierung erfüllen. Neben dem Wegfall der vierprozentigen Pflichtbrache werden Betriebe unter 10 ha künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität, also den Glöz-Auflagen, befreit. von Josef Koch