Die Bejagung von Wildschweinen ist eine wichtige Präventionsmaßnahmezum Schutz der Nutztierbestände
Die Landesregierung, Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein setzen sich für die Prävention gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild weiterhin gemeinsam ein und haben in dieser Woche das 2018 initiierte Abkommen für ein übergreifendes Maßnahmenpaket zum dritten Mal für weitere zwei Jahre verlängert.
Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband haben sich auf eine weitere zweijährige Verlängerung des 2018 initiierten Maßnahmenpakets zur ASP-Prävention verständigt. Die Maßnahmen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Der finanzielle Rahmen des auf weitere zwei Jahre angelegten Maßnahmenpakets liegt bei 150.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilen sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land.
Bei Prävention nicht nachlassen
Laut Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sind die Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention im Land. Sie bieten der Jägerschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd und schaffen Anreize für das wichtige ASP-Monitoring bei Fallwild. Es sei wichtig, bei der Prävention nicht nachzulassen.
Aufwandsentschädigung für Jäger essentiell
Mit dem Maßnahmenpaket erhalten Jägerinnen und Jäger eine finanzielle Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit verendet aufgefundenem Schwarzwild. Wer als Jagdausübungsberechtigter solches Fallwild findet, eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) entnimmt und das Fallwild ordnungsgemäß entsorgt, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Im Rahmen des laufenden ASP-Monitorings ist die Untersuchung des Fallwilds im Sinne eines Frühwarnsystems von besonderer Bedeutung, um einen möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein frühzeitig zu entdecken. Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden; das Virus bleibt jedoch in den Kadavern über lange Zeit infektiös und kann somit weitere Wildschweine infizieren. Die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild wird ausschließlich vom Land getragen und über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Unschädliche Entsorgung von Schwarzwildaufbruch
Zudem ist in Schleswig-Holstein die Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wilds, aufgebaut worden. Von den Kreisen und kreisfreien Städten wurden landesweit 28 Sammelplätze eingerichtet, an denen Jäger kostenlos Aufbruch von Schwarzwild sowie Schwarzwild-Kadaver entsorgen können. Die gesammelten Tiere sowie die Eingeweide werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich entsorgt. Zusätzlich werden Jägern für Schwarzwild, das in Schleswig-Holstein erlegt wird, die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen – den Befall mit Fadenwürmern – vonseiten der Kreise und kreisfreien Städte erlassen. Eine Trichinenuntersuchung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Schwarzwild verzehrt werden soll.