Ganz Österreich ist in Bezug auf die Vogelgrippe zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt worden. Es gelten für Geflügelhalter strengere Sicherheitsmaßnahmen. In 25 Bezirken gilt Stallpflicht.
Seit Ende Oktober hat sich die Vogelgrippesituation verschärft. Im Bezirk Amstetten (NÖ) führte der hochpathogene Aviäre Influenza Subtyp H5N1 zu mehreren Ausbrüchen in großen Geflügelhaltungen, auch in Oberösterreich brach die Geflügelpest auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aus. Insgesamt wurden bereits rund 200.000 Tiere getötet, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern.
Auch bei tot aufgefunden Wildvögeln werden derzeit zunehmend Infektion mit Geflügelpest nachgewiesen.
Um die Ausbreitung einzudämmen, wird nun ganz Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt.
Für Geflügelhalter:innen gelten strengere Sicherheitsmaßnahmen:
- Unter anderem ist die Fütterung von Tieren im Freien nicht mehr gestattet.
- Es darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
- Zudem muss der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln durch technische Vorrichtungen verhindert werden.
Alle Halter:innen von Geflügel werden zudem aufgefordert, besonders auf die Biosicherheit zu achten. Dazu zählen etwa eine eigene Stallkleidung, Händehygiene und Maßnahmen zur Bekämpfung von Nagetieren in den Haltungen.
Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht.
Geflügelhalter sind österreichweit verpflichtet, jede Haltung (ab 1 Tier) von Geflügel binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden. Ein Video auf der website der AGES erklärt, wie man Vogelgrippe bei seinen Hühnern erkennen kann.
Ab Freitagfrüh werden laut Orf Soldaten der Dekontaminationsgruppe der ABC-Abwehrkompanie Korneuburg, die z.B. auf Erdbeben, Chemieunfälle, Seuchen oder Umweltverschmutzung spezialisiert sind, im Einsatz sein. Sie werden bei betroffenen Betrieben eine Schleuse errichten. Dort werden die Fahrzeuge, die den infizierten Betrieb verlassen und die verendeten Tiere entsorgen, desinfiziert.
Konkret fokussiert man sich auf die Radkästen und Unterböden der Fahrzeuge sowie die Container, in denen die verendeten Tiere transportiert werden. Dafür fahren sie auch über in Desinfektionsmittel getränkte Matten, sogenannte Seuchenteppiche. Der Assistenzeinsatz dauert voraussichtlich bis Sonntag.
25 Bezirke in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland werden zudem als Gebiete mit einem stark erhöhten Risiko eingestuft. Hier gilt für Betriebe mit mehr als 50 Tieren eine Stallpflicht.