Der langfristige Masterplan der AMA hätte vorgesehen, dass mit 01.01. 2025 15% mehr Platz ür AMA – Schweine geboten werden muss. Diese Regelung wird aber vorerst außer Kraft gesetzt. Somit muss man AMA-Schweinen, wie bisher (seit 01.01.2022), die 10% mehr Platz als den gesetzlichen Mindeststandard bieten.
Das Inkrafttreten wurde ausgesetzt bis es eine neue gesetzliche Regelung zur Übergangsfrist für die Abschaffung von Vollspaltenböden gibt. Der VfGH hat dies mit 30.06.2025 festgelegt. Die Zeit läuft..
Spätestens Ende 2025 soll somit entschieden werden, wie das AMA-Gütesiegel betreffend der zusätzlichen Flächenausstattung und mehr auszusehen hat.