Der EU-Umweltrat lehnt daher mehrheitlich Lockerungen der EU-Entwaldungsverordnung ab. Ab morgen wird verhandelt.
Die Mehrheit der EU-Staaten will Lockerungen in der Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht unterstützen, die das EU-Parlament voriger Woche beschlossen hat. Nur die Verschiebung der Umsetzungsfrist um ein Jahr bis 31. Dezember 2025 fand im EU-Umweltrat eine Mehrheit. Dem Vernehmen nach wehrten sich vor allem Deutschland und Frankreich in der Sitzung der Ständigen Vertreter am Mittwoch (20.11.), weitere Änderungen und Lockerungen an der EUDR vorzunehmen. Die beiden Länder gelten als „Zünglein an der Waage“ für eine notwendige Mehrheit.
Österreich befürwortet indes die Linie des EU-Parlaments. Dieses hält indes an seinem beschlossenen Verhandlungsmandat fest. So ist nun im Trilog zu klären, welche Anpassungen an der EUDR noch erfolgen können. Dieser soll bereits am Donnerstag (21.11.) starten.
Für das EVP-Berichterstatterin Christine Schneider ist heutige Verhalten der Bundesregierung „unverantwortlich“. „Auch dank SPD und Grünen blockiert der Umweltrat dringend notwendige Verbesserungen, die den globalen Waldschutz und die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Unternehmen, Forst- und Landwirte voranbringen könnten.
Eine reine Verschiebung reicht jedoch laut Schneider nicht aus. Die strukturellen Probleme der Verordnung blieben sonst bestehen, insbesondere die bürokratischen Lasten und Dokumentationspflichten, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen überfordern. Diese stehen oft vor unlösbaren Aufgaben, obwohl sie keine Rolle bei der globalen Entwaldung spielen.
Nach Auffassung von Bundesforstminister Cem Özdemir stecken die „Änderungswünsche des EU-Parlaments in einer Sackgasse“. Schnellstmögliche Planungssicherheit für deutsche und europäische Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Verwaltungen sei jetzt das Gebot der Stunde. „Das EU-Parlament sollte im Trilog den Weg freimachen für die von der Kommission zugesagte Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR“, so der grüne Minister.
Daher hat das Parlament neben der Verschiebung um ein Jahr auch für eine vierte Risikoklasse, sogenannte Nullrisikoländer, votiert. Darin müssen Waldbauern in Deutschland oder Österreich, geringere Dokumentationspflichten beim Holzverkauf erfüllen. Auch für Sojaanbauer und Rinderhalter soll die Geolokalisierung ihrer Verkaufsprodukte bürokratieärmer gestaltet werden. Zu den Null-Risikoländern sollen Mitgliedsstaaten fallen, in denen die Waldfläche seit 1990 stabil ist oder gar zunimmt.
Beschlossen hat das Parlament auf EVP-Antrag, dass die EUDR nochmals verschoben werden kann, falls nicht rechtzeitig vor dem Inkrafttreten alle technischen Voraussetzungen stehen. Nach dem jetzigen Parlamentsbeschluss muss sechs Monate vor dem Inkrafttreten sollen die Datenplattform funktionieren und die Einteilung der Staaten in die Risikoklassen durch die EU-Kommission erfolgt sein. von Josef Koch
–