Das Burgenland bringt nun Rinderstallungen mit Vollspaltenböden vor das Verfassungsgericht. Geht es nach dem burgenländischen Landeshauptmann, sollen die Böden wie in Schweineställen verboten werden.
„Heute haben wir in der Regierungssitzung eine Verfassungsbeschwerde beschlossen, um Vollspaltenböden in der Rinderhaltung zu verbieten. Derzeit dürfen Zuchtrinder nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden – für Masttiere gilt das aber nicht. Diese Ungleichbehandlung ist weder sachlich noch tierschutzrechtlich zu rechtfertigen. Das muss sich ändern“, erklärt Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil auf Facebook.
Im vergangenen Jänner hatte der Verfassungsgerichtshof auf Antrag des Landes Burgenland die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Vollspaltenverbot in der Schweinehaltung gekippt. Vollspaltenböden wären daher ohne politische Lösung in der Schweinehaltung ab dem 1. Juni 2025 gänzlich verboten. Diese Aufhebung, maßgeblich verursacht durch die SPÖ-geführte Landesregierung, stellt die schweinehaltenden Betriebe in Österreich vor große Probleme. Eine Lösung ist derzeit nicht in Sicht.
Geht es nach dem SPÖ-Landeshauptmann, sollen auch die Vollspaltenböden in Rinderstallungen verboten werden. „Ohne Folgenabschätzung und ohne Rücksicht auf Verluste will Landeshauptmann Doskozil ganze landwirtschaftliche Branchen – und damit viele bäuerliche Familien – in den Ruin treiben. Es darf nicht sein, dass aus Populismus Maßnahmen durchgesetzt werden, die die Bäuerinnen und Bauern vor unüberwindbare Hürden stellen“, betont der Obmann des Burgenländischen Bauernbundes, Nikolaus Berlakovich.
„Österreich ist in Sachen Tierhaltung und Tierwohl an erster Stelle im internationalen Vergleich. Diese hohen Standards dürfen nicht durch unrealistische Forderungen gefährdet werden, die die Wettbewerbsfähigkeit und die Existenz unserer Bäuerinnen und Bauern beeinträchtigen“, sagt Berlakovich.