Zeit zum Handeln -Aus für Vollspalten ? Richter schmettern Klagen von Schweinehaltern ab

Der Verfassungsgerichtshof Österreich bestätigt mangelnde Rechtssicherheit für tausende Schweinebauern, weist einen Antrag mehrerer Landwirte gegen das künftige Verbot von Vollspaltenböden dennoch zurück. Richter sehen noch ausreichend Zeit für die Regierung zu handeln.

Österreichs Schweinebauern erwarten von der künftigen Regierung, beim Verbot von Vollspaltenböden schnell Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Aus Sicht des niederösterreichischen Bauernbundes muss die Bundesregierung zügig eine gesetzliche Lösung für die Schweinebauern herbeiführen. Einen Vorschlag haben der NÖ Bauernbund und der Verband „Schweinehaltung Österreich“ bereits vor Monaten vorgelegt.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte mehrere betroffene Schweinebauern aus Nieder-, Oberösterreich und der Steiermark beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Individualantrag eingereicht, um die Situation zu klären. Darin kritisierten sie die mangelnde Rechts- und Planungssicherheit sowie den fehlenden Investitionsschutz. 

Der VfGH befasste sich in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten jedoch weniger inhaltlich mit den Sorgen der Schweinebauern, sondern wies den Antrag aufgrund rechtlicher Chancen ab. Das Vollspalten-Verbot sei noch nicht in Kraft. So könnten Schweinehalter nicht unter der hypothetischen Annahme der Untätigkeit des Gesetzgebers eine mögliche künftige Rechtslage anfechten, begründeten die VfGH-Richter ihre Ablehnung. So habe die Bundesregierung noch ausreichend Zeit, um die Gesetzeslage zu reparieren.

Laut VfGH-Urteil von Ende 2023 muss die Regierung spätestens bis Ende Mai 2025 das Verbot von Vollspaltenböden in Schweineställen neu regeln. In der Entscheidung des VfGH wurde jedoch auch klar festgehalten, dass derzeit für die tausenden Schweinebauern keine Rechtssicherheit vorherrscht: „Wenngleich den Antragstellern zuzugestehen ist, dass sie sich derzeit in der […] Phase einer ungewissen künftigen Rechtslage befinden.“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Ende 2023 auf Antrag der SPÖ-Alleinregierung im Burgenland das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung ab 2040 samt der zwischen Grünen und ÖVP beschlossenen Übergangsregelung gekippt. Aktuell liegt dem VfGH auch ein weiterer Antrag aus dem Burgenland vor, den Vollspaltenboden in der Rinderhaltung zu verbieten. 

Seit einem Jahr stehen tausende österreichische Schweinehaltungsbetriebe ohne Rechts- und Planungssicherheit da. Viele bäuerliche Familien sehen sich mit dem Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz konfrontiert, während unzählige heimische Stalltüren für immer geschlossen bleiben könnten. Die Versorgungssicherheit mit rot-weiß-rotem Schweinefleisch sei in großer und akuter Gefahr, warnt der NÖ-Bauernbund.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des VfGH-Entscheids hatte der NÖ Bauernbund den Verfassungsrechtler Dr. Andreas Janko, Vizerektor der JKU Linz, mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt. Das von Dr. Janko erstellte Rechtsgutachten stellt klar, dass die derzeitige Situation noch nicht automatisch verfassungskonform ist, obwohl der Verfassungsgerichtshof die im Nationalrat beschlossene Regelung aufgehoben hat.

Im Jahr 2022 hatten ÖVP und Grüne eine europaweit wegweisende Regelung beschlossen, die den Tierschutz und die Versorgungssicherheit in den Fokus rückte. Eine Übergangsfrist bis 2040 sollte den heimischen Schweinebauern Planungssicherheit geben. 

Da der Vollspaltenboden europäischer Produktionsstandard ist und auch in den Ställen der Nachbarländer die Regel ist, würde ein Verbot die österreichische Landwirtschaft massiv benachteiligen. Der NÖ Bauernbund spricht gar von „einem Anschlag auf die heimische Versorgungssicherheit mit Schweinefleisch“. Die hohen Investitionen in Stallumbauten und -neubauten ließen den betroffenen Bäuerinnen und Bauern keinen finanziellen Spielraum für erneute Investitionen. von Josef Koch