Bereits Anfang Dezember 2024 und zuletzt am 1. Jänner 2025 wurde ein Wolf wiederholt in unmittelbarer Nähe eines bewohnten Gebäudes in der Gemeinde Schönau im Mühlkreis während der Aktivitätszeit des Menschen angetroffen und zum wiederholten Male vergrämt. Die Vorfälle ereigneten sich in geringer Entfernung zu Wohngebäuden. Das gezeigte Wolfs-Verhalten ist laut Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger als gefährlich einzustufen, insbesondere wegen der Annährung auf geringe Distanz.
Aufgrund der Regelungen der oberösterreichischen Wolfsmanagementverordnung ist von einem Risikowolf auszugehen. Er darf nunmehr innerhalb von vier Wochen, also bis einschließlich Mittwoch, 29. Jänner 2025, entnommen werden. Die verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten, die Bezirksjägermeister, die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften werden informiert, teilt die Landesregierung mit.
Laut Langer-Weninger gehören in dieser Region Wölfe zwar schon fast zur Tagesordnung. Laufend werden gerissene Tiere gefunden und Sichtungen im Dorfgebiet oder bei Höfen gemeldet. „Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ist dementsprechend hoch“, so die Agrar-Landesrätin. Ihr sei es daher wichtig bei Wölfen, die ein gefährliches Verhalten zeigen, rasch einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen zu setzen.