Bereits im Mai könnte die EU-Kommission vorschlagen, die Gemeinsame Agrarpolitik zu ändern. Landwirte dürften mit vereinfachten Förderauflagen rechnen.
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen will offenbar die Anforderungen für die EU-Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) senken. Ein in Kürze erwartetes Vereinfachungspaket zur GAP könnte unter anderem ein Abschwächen der Standards für „guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) beinhalten.
Das geht aus einem noch unveröffentlichten Anhang für den Entwurf der entsprechenden EU-Verordnung hervor. Offiziell soll die EU-Kommission das Dokument am 14. Mai präsentieren.
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament auf Vorschlag der Kommission auf eine Mini-GAP-Reform geeinigt. Seitdem können Landwirte etwa darauf verzichten, 4 % ihrer Ackerfläche stillzulegen und trotzdem GAP-Gelder erhalten.
Für Dauergrünland (GLÖZ 1) sollen die Mitgliedstaaten laut des Papiers unter anderem die akzeptierte Höchstgrenze für den Rückgang von 5% auf 7% anheben dürfen. Beim Referenzjahr bleibt es bei 2018.
Bei GLÖZ 2 – dem Schutz von Mooren und Feuchtgebieten – sollen die EU-Länder den Landwirten, die sich an die gegebenen nationalen Vorschriften halten, eine zusätzliche Vergütung anbieten können.
Sollten die Vorschläge Mitte Mai tatsächlich so präsentiert werden, dürfen sich auch die Biobauern über reduzierte Bürokratielast freuen. Da sie viele Regeln der GAP-Konditionalität über das EU-Ökorecht ohnehin einhalten müssen, wären sie „green by definition“ und somit von entsprechenden Nachweisen befreit.
Konkret soll es dem Leak zufolge vor allem um die GLÖZ-Standards 1 zum Dauergrünland, sowie GLÖZ 3 – einem Verbot des Stoppelabbrennens – gehen. Eingeschlossen wären auch GLÖZ 4, GLÖZ 5 und GLÖZ 6. Diese entsprechenden Anforderungen zur Anlage von Pufferstreifen, der Verringerung der Bodenerosion und der Pflicht zur Bodenbedeckung.
Darüber hinaus wird in dem noch unveröffentlichten Dokument vorgeschlagen, die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen auf höchstens eine pro Jahr zu beschränken.
Aus der zuständigen Generaldirektion für Landwirtschaft (DG AGRI) der EU-Kommission gibt es offenbar Stimmen, die vor einem zu starkem Herabsetzen der Auflagen und Standards warnen. Die befürchten demnach vor allem, dass Großbetriebe im Vergleich zu kleineren Höfen relativ gesehen weniger kontrolliert werden. von AgE und Konstantin Kockerols