Die EU-Kommission muss am separaten EU-Topf für die Landwirtschaft festhalten. Alles andere wäre ein „historischer Fehler“. So energisch wenden sich die Bauernverbände an Ursula von der Leyen.
Würde die EU-Kommission ihre Pläne für den Agrarhaushalt durchziehen, wäre das ein „historischer Fehltritt“. Dieser Überzeugung sind zumindest die Europäischen Bauernverbände.
Sie haben sich mit ihrer Dachorganisation Copa-Cogeca in einem offenen Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. Darin schreiben sie:
„Die Abschaffung der Zwei-Säulen-Struktur der GAP und die Verwendung eines einzigen nationalen Programms für jeden Mitgliedstaat wird zu einem weiteren Verlust an Einheitlichkeit in der europäischen Politik führen.
Dies wird auch weitreichende Folgen für die Lebensmittelproduktion sowie die Erhaltung lebendiger ländlicher Gebiete in der EU haben.“
In Zeiten „geopolitischer Instabilität, wirtschaftlicher Ungewissheit und wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen“ sei ein starker Agrarsektor „der Grundpfeiler für die gesamte Sicherheitsstruktur der EU“, so Copa-Cogeca. Daher müssten die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) separat im EU-Haushalt ausgewiesen bleiben.
Die EU-Kommission plant, den mehrjährigen EU-Haushalt umzubauen. In einer Mitteilung hat die EU-Kommission Mitte Februar vorgeschlagen, den EU-Haushalt nach 2027 in drei Blöcke zu unterteilen. Ein separates Agrarbudget plant die oberste EU-Behörde demnach nicht mehr.
Unter anderem will die EU-Kommission, dass jeder EU-Mitgliedstaat einen Ausgabenplan für die EU-Gelder aufstellen soll. Darin wären dann auch Agrargelder enthalten. Die EU-Länder könnten die Gelder aus Brüssel theoretisch aber auch für andere Zwecke verplanen. Die EU-Kommission würde die nationalen Pläne kontrollieren und absegnen.
Genau das ist dem Europaparlament ein Dorn im Auge. Die Parlamentarier befürchten, dass dieser Schritt ihr Mitspracherecht massiv beschneiden würde. Das geht aus einer Stellungnahme des Haushaltsausschusses im EU-Parlament hervor.
Zum Agrarhaushalt äußern sich die Parlamentarier darin jedoch nur am Rande. Das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik müsse auch in Zukunft sicherstellen, dass die Landwirtschaft „angemessen“ und „abschätzbar“ gefördert würde, heißt es darin.
Daneben sprechen die Haushaltspolitiker von „Inflationsschocks“, denen die Landwirte ausgeliefert seien. Auch diesem Umstand müssten die EU-Agrargelder Rechnung tragen.
Im Juli 2025 will die Kommission einen Vorschlag für den nächsten EU-Haushalt vorlegen. Dieser Vorschlag muss dann der Prüfung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten standhalten. Es wird erwartet, dass der neue EU-Haushalt am 1. Januar 2028 in Kraft treten wird. von Konstaintin Kockerols