Nach der Zustimmung des Europaparlaments zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik am 23. November haben heute auch die EU-Mitgliedstaaten ihr Einverständnis erklärt.
Im Sonderausschuss Landwirtschaft erfolgte zu Beginn der Woche die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten auf der Fachebene. Die formelle Abstimmung fand heute ohne Aussprache im Rat für Transport, Telekommunikation und Energie statt.
Grüne Architektur
Am kommenden Montag gehen mit der Veröffentlichung der drei Grundverordnungen im EU-Amtsblatt dreieinhalbjährige Verhandlungen über die GAP-Reform zu Ende. Die Inhalte der neuen Agrarpolitik wurden zwischen der EU-Kommission, dem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten schon im Juni im Trilog festgelegt.
Die Grüne Architektur wird in der Verordnung über die nationalen Strategieplänen geregelt. Die Verwaltung der neuen GAP findet in einer sogenannten «horizontalen» Verordnung ihren Niederschlag. Die EU-Marktordnung, in der sich abgesehen vom Wein wenig ändert, ist die dritte der drei Grundverordnungen. Nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt sollen jetzt noch vor Jahresende einige Durchführungsrechtsakte im Eilverfahren über die Bühne gebracht werden.
Kontroversen müssen ausgeräumt werden
Die EU-Kommission wünscht sich, dass die EU-Mitgliedstaaten schon am nächsten Freitag im Sonderausschuss Landwirtschaft wichtigen Durchführungsrechtstakten zustimmen. Doch bis dahin müssen noch Kontroversen bei der Rolle des Green Deal und den nationalen Strategieplänen ausgeräumt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten stellen klar, dass sie mit ihren Eco-Schemes und ihren Förderprogrammen in der 2. Säule der GAP nicht die Ziele zur Verminderung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln erfüllen müssen. Die EU-Kommission besteht auch nicht gleich auf der ins Auge gefassten Halbierung der Agrarchemie. Sie verlangt aber, dass die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Strategieplänen und Förderprogrammen zumindest einen Anfang wagen.
Jetzt wird um jedes Wort im Text der Durchführungsverordnung gestritten. Die EU-Kommission stellte im Sonderausschuss Landwirtschaft schon mal klar, dass der Green Deal im Durchführungsrecht keinesfalls verbindlicher werden soll als es in den Grundverordnungen bereits festgelegt wurde.