Für das Jahr 2023 werden die Mindestpensionen um 10,2 % erhöht. Davon profitieren mehr als 28.000 Altbäuerinnen und Altbauern“, begrüßt Bauernbund-Präsident Abg.z.NR Georg Strasser den Beschluss im Nationalrat. Grundsätzlich werden die Pensionen um 5,8 % erhöht.
Mit der Einigung der Bundesregierung erhöht sich der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8 % von 1.030 auf 1.110 €. „Die bäuerlichen Pensionen liegen rund ein Drittel unter der durchschnittlichen Alterspension in Österreich, somit sind in dieser Berufsgruppe überproportional viele Ausgleichszulagen-Bezieher vertreten. Deshalb unterstützen wir viele bäuerliche Pensionisten mit der Pensionsanpassung 2023“, sagt die Obmann-Stellvertreterin der SVS Theresia Meier.
Über die gesetzliche Pensionserhöhung hinaus profitieren Altbäuerinnen und Altbauern von der Direktzahlung in Höhe von 30 % der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Das ergibt für Mindestpensionen in der Höhe von 1.110 € eine einmalige Direktzahlung von rund 330 €. Die Auszahlung erfolgt im März 2023. Somit ergibt sich für die bäuerlichen Mindestpensionisten eine Pensionserhöhung von insgesamt 10,2 % für 2023.
Als weitere Maßnahmen der Bundesregierung kommen im Herbst 2022 den Beziehern kleiner Pensionen zugute:
der erhöhte Klimabonus von 250 €,
der Entlastungsbonus in der Höhe von 250 €,
die Einmalzahlung in der Höhe von 300 € und eine weitere Einmalzahlung – gestaffelt nach der Höhe der Eigenpension.
Die Pensionsanpassung 2023 bringt den 160.000 bäuerlichen Pensionisten laut Bauernbund ein Plus von rund 130 Mio. €, die einmalige Direktzahlung macht weitere 35 Mio. € aus.