Betriebe aus dem Bezirk Scheibbs, die Weizen, Roggen und Triticale aber auch vereinzelt Wintergerste erst nach dem 15.Oktober anbauen, weisen auf die Probleme durch die Nitratrichtlinie hin.
„Der Unmut ist groß in der Bauernschaft, speziell bei rinderhaltenden Betrieben, die Weizen, Roggen und Triticale aber auch vereinzelt Wintergerste erst nach dem 15.Oktober anbauen“, erklären Obmann Herbert Hochwallner und Josef Handl vom UBV NÖ. Denn laut Nitrat-Richtlinie dürfen bei Anbau von Weizen, Roggen und Triticale generell und auf Wintergerste nach den 15.Oktober keine leicht löslichen Stickstoffdünger wie Gülle, Jauche, Geflügelmist, und Mineraldünger ausgebracht werden.
Diese Richtlinie tritt heuer erstmals in Kraft. „Vielen Bauern wird erst jetzt bewusst, welche wirtschaftlichen Nachteile dies mit sich bringt“, macht Josef Handl klar. „Die Herbstdüngung ist für eine gute Stickstoffversorgung zum Wachstumsstart der neu angebauten Kulturen sehr wichtig und fördert zusätzlich die Verrottung von Maisstroh. Diese Verordnung hat zur Folge, dass Mineraldünger und vor allem die Gülle vermehrt im Frühjahr ausgebracht werden.“
Durch sehr hohe Güllegaben in einem immer kleiner werdenden Zeitfenster bestehe bei anschließendem Schlechtwetter die große Gefahr von Umweltschäden in Folge von Ausschwemmungen. Zusätzlich werde vermehrt im Sommer gedüngt. In dieser Jahreszeit besteht in Folge der hohen Sommertemperaturen vermehrt die Gefahr von Methan- und Ammoniakemissionen in die Luft. „Vor allem dann, wenn die Gülle nicht behandelt wurde“, meint LLK-Rat Handl.
Zusätzlich erschwerend für die Bauern sei die Ammoniakreduktionsverordnung. „Diese schreibt den Bauern vor, dass die Gülle und Harnstoff innerhalb von vier Stunden nach dem Ausbringen eingearbeitet werden müssen“, moniert UBV-Obmann Hochwallner. Weiters stelle die bodennahe Gülleausbringung die Bauern speziell im Grünland und im Berggebiet vor große Probleme. Auch die Technik dazu werde immer schwerer. „Das hat starke Bodenverdichtungen zur Folge“, meint Hochwallner. Diese Gesetze und Richtlinien seien für die Bauern nicht durchführbar, ist sich die UBV-Bezirksgruppe Scheibbs einig. „Diese Maßnahmen belasten die Bauern finanziell, aber auch arbeitstechnisch enorm. Auch die Gefahr von schweren Unfällen auf Steilflächen wird immer größer“, so UBV-Obmann.
Handl und Hochwallner abschließend: „Wenn die Gülle nicht im Herbst ausgebracht werden darf, benötigen wir Bauern wieder größere Güllelager. Damit stünden wieder enorme Investitionskosten an. Durch die neuen GAP-Periode bekommen wir bei höheren Auflagen, mehr Bürokratie und Arbeit ohnehin weniger Ausgleichszahlungen, und das ohne Inflationsabgeltung.