Eine neue EU-Verordnung regelt die Verwendung von klimaschädlichen Kältemitteln. Das sollten Sie wissen, wenn Sie auf Ihrem Betrieb Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen nutzen.
Fast jeder landwirtschaftliche Betrieb setzt in irgendeiner Form Kälte- oder Klimaanlagen oder Wärmepumpen ein. Ob zur Milchkühlung, in Kühl- und Tiefkühllagern für Molkereiprodukte, Fleisch, Schnittblumen oder Obst und Gemüse, in Kühlmöbeln für Verkaufsläden oder zur Stallkühlung.
In diesen Anlagen zirkuliert ein Kältemittel. Meistens handelt es sich dabei um fluorierte Sicherheitskältemittel (F-Gase). Und genau deren Einsatz wird durch die europäische F-Gase-Verordnung jetzt neu geregelt.
Die Verordnung ist zwar bereits seit 2015 gültig. Sie wurde aber novelliert und ist am 11. März 2024 in neuer Fassung in Kraft getreten.
Die Novelle hat große Auswirkungen auf Bestands- und Neuanlagen und erweitert die Pflichten für Betreiber dieser Anlagen.
Auch wenn Landwirte derzeit sicher andere Sorgen haben – mit der veränderten Kältemittelsituation müssen sie sich daher als Betreiber der Anlagen auseinandersetzen. Denn die neue Verordnung ändert viele Vorgaben – sowohl in Bezug auf Wartung und Service im Bestand als auch hinsichtlich der Konzeption von Neuanlagen.