Tierrechtler der Gruppe „Meat the Victim“ dringen in einen Schweinestall ein – und bleiben straffrei. Das Urteil empört Landwirte in den Niederlanden.
2019 drangen Tierschutzaktivisten der Gruppe „Meat the Victims“ gewaltsam in einen Schweinestall in Boxtel (Niederlande) ein. Vor kurzem sprach das niederländische Berufungsgericht in Den Bosch die 60 Aktivisten in zweiter Instanz vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und des unerlaubten Eindringens frei.
Die Tierrechtler bleiben damit auf freiem Fuß und sind nicht vorbestraft. Dies berichtet unter anderem das niederländische Landwirtschaftsportal Nieuwe Oogst.
Tierrechtler der Gruppe „Meat the Victim“ dringen in einen Schweinestall ein – und bleiben straffrei. Das Urteil empört Landwirte in den Niederlanden.
2019 drangen Tierschutzaktivisten der Gruppe „Meat the Victims“ gewaltsam in einen Schweinestall in Boxtel (Niederlande) ein. Vor kurzem sprach das niederländische Berufungsgericht in Den Bosch die 60 Aktivisten in zweiter Instanz vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und des unerlaubten Eindringens frei.
Die Tierrechtler bleiben damit auf freiem Fuß und sind nicht vorbestraft. Dies berichtet unter anderem das niederländische Landwirtschaftsportal Nieuwe Oogst.
Die niederländischen Schweinehalter sind empört über den Freispruch in zweiter Instanz. Die Schweineproduktionsorganisation (POV) und der Landwirtschafsverband (LTO) Niederlande bezeichnen den Freispruch als unglaublich und unverständlich. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten sie: „Offensichtlich lässt das Gericht zu, dass Tierextremisten ihr Unwesen treiben und gegen das Gesetz verstoßen.“ Aus ihrer Sicht polarisieren solche Aktionen, sie treiben Stadt und Land auseinandertreiben und stellen einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht.
POV und LTO betonen, dass das Demonstrationsrecht nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden darf. Hausfriedensbruch und Gewalt gehören ihrer Meinung nach nicht dazu. Das Urteil sei ein Freibrief für weitere Stalleinbrüche und Einschüchterungen von Bauernfamilien, beklagen die Landwirte. Die Verbände kündigten an, das Urteil in der nächsten Zeit eingehend zu prüfen und weitere Schritte zu erwägen.
Am Tag des Eindringens in den Stall kam es zu einer Art Gegenprotest: Der betroffene Landwirt und weitere Schweinehalter versuchten, sich gegen die Aktion der Aktivisten zur Wehr zu setzen. Sie schoben deren Autos in einen Graben, kippten sie um oder beschädigten sie anderweitig. Mit Material von Nieuwe Oogst und Martina Hungerkamp