Na endlich – Ab September muss in der Gemeinschaftsverpflegung gekennzeichnet werden
Ab 01. September startet die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung. Minister und Interessenvertretung sehen hierin einen Meilenstein. Doch es gibt auch kritische Stimmen.
Ab September ist die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend. Die Verordnung gilt für alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat und umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.
Gleichzeitig kommt es zu strengeren Regeln in der gesamten Gastronomie: Wer mit der Herkunft von Produkten wirbt, muss das gegenüber den Lebensmittelbehörden der Länder auch belegen können. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Konsumenten vor Täuschung. So soll verhindert werden, dass beispielsweise mit regionalen Eierschwammerln geworben wird, die Ware tatsächlich aber etwa aus Litauen stammt, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.
„Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein Meilenstein nach jahrelangen Debatten“, sind sich die zuständigen Minister für Landwirtschaft, Norbert Totschnig, und für Konsumentenschutz, Johannes Rauch, einig. An die 2,2 Mio. Portionen werden täglich in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen oder Betriebskantinen ausgegeben. Insgesamt werden in Österreich rund 3,5 Mio. Speisen täglich außer Haus konsumiert.
Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss deutlich lesbar und gut sichtbar sein, zum Beispiel durch einen Aushang oder in der Speisekarte. Die Kennzeichnung ist tagesaktuell oder prozentuell über das Jahr gerechnet möglich.Manfred Ronge, Geschäftsführer von GV Austria, dem Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger: „Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein. Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben.“
Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde. Die Herkunftsangabe kann ein Land (z.B. Österreich) oder ein Bundesland oder eine Region sein. In Fällen, wo Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, schreiben EU-Vorgaben vor, dass die Herkunft auch „EU“ oder „Nicht-EU“ lauten darf. Für Kantinen ist neben der tagesaktuellen Angabe bezogen auf die Speisen auch eine Angabe eines Prozentanteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich.
„Bei der Fleischversorgung in der Gemeinschaftsverpflegung ist eine getrennte Betrachtung zwischen Rind-, Kalb-, Schweine- und Geflügelfleisch von großer Bedeutung. Insbesondere bei Kalbfleisch ist die Situation herausfordernd, da nach wie vor ein beträchtlicher Anteil an nicht österreichischer Ware im Umlauf ist. Es wird geschätzt, dass etwa ein Drittel dieser Importe aus den Niederlanden stammt“, betont Josef Fradler, Obmann des Vereins Nachhaltige Tierhaltung Österreich. „Preisfaktoren und die hohe Importquote spielen hier ebenso eine Rolle wie der vergleichsweise niedrige Selbstversorgungsgrad bei Kalbfleisch. Während in Österreich rund 50.000 Kälber geschlachtet werden, beträgt die Importmenge 80.000 Kälber. Niederländisches Kalbfleisch ist, aufgrund der Produktionskosten um etwa 25-30% billiger als österreichische Ware.“
Eine genaue Betrachtung zeigt, dass der Anteil österreichischer Ware im Rindfleischbereich bei 80 % liegt, während er im Schweinefrischfleischbereich auf 70 – 80 % geschätzt wird. Besonders bei verarbeiteten Produkten wie Schinken besteht nach wie vor keine durchgängige Kennzeichnungspflicht der Herkunft, was die Transparenz für die Verbraucher:innen erschwert. In der Kategorie verarbeitete Produkte liegt der Anteil an österreichischem Schweinefleisch bei maximal 50 %.
In der Kategorie Geflügel stammt nur ein geringer Anteil von 10 % des Fleisches aus österreichischer Produktion, bei den Eiern sind es immerhin 70 %. Bei Putenfleisch liegt der Anteil der heimischen Produktion in der Gemeinschaftsverpflegung unter 3 %. Eine weitere Nische gibt es für Schaf- und Ziegenprodukte.
„Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Herkunftskennzeichnung und die Fokussierung auf heimische Produkte in der Lebensmittelwirtschaft wichtige Rolle spielen, um eine nachhaltige und transparente Lebensmittelversorgung in Österreich zu fördern“, so Fradler.