Bauern skeptisch -Neues Tierarzneimittelgesetzt geht in Begutachtung
Das neue Tierarzneimittelgesetz ist in Begutachtung gegangen. Es soll einen „praxistauglichen“ Antibiotikaeinsatz ermöglichen.
Das neue Tierarzneimittelgesetz ist in Begutachtung gegangen. Die Gesetzesnovelle ergibt sich aus zwei EU-Verordnungen zum Tierarzneimitteleinsatz, die unmittelbar national angewendet werden müssen. Zwei Punkte im neuen Gesetz sind für tierhaltende Betriebe wesentlich:
- Zunächst wird die Anwendung von Antibiotika klar definiert: Jedes kranke Tier darf damit auf tierärztliche Verschreibung behandelt werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Durchführung eines Antibiogrammes vorgeschrieben – etwa, wenn ein Antibiotikum bei einer Tiergruppe wiederholt oder längerfristig eingesetzt wird, bei Anwendung bestimmter Wirkstoffgruppen, oder wenn eine kombinierte Verabreichung mehrerer Antibiotika erfolgt. Es muss also eine Probe entnommen werden, die im Labor darauf untersucht wird, welches Antibiotikum gegen den jeweiligen Erreger wirkt. Bei Vorliegen einer akuten Erkrankung darf mit der Behandlung bereits vor Vorliegen des Antibiogrammes begonnen werden.
- Der zweite Punkt ist ein Schwellenwert-System zur Antibiotika-Reduktion. Per Verordnung werden Schwellenwerte definiert, bei deren Übertreten verbindliche, aber verhältnismäßige Maßnahmen vorgeschrieben werden können. Die Maßnahmen erfolgen stufenweise und beinhalten etwa ein verpflichtendes Gespräch mit Betreuungstierärzten, Schulungen oder Bestandsbesuche durch unabhängige Experten. Bereits jetzt bieten die Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern zahlreiche Beratungen und finanzielle Förderung für Antibiogramme, von denen die Mitgliedsbetriebe profitieren.
Grünen-Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR Clemens Stammler: „Sogenannte kritische Antibiotika sind oft die letzte Behandlungsmöglichkeit, wenn es schon zahlreiche Resistenzen gibt. Damit diese ihre Wirksamkeit möglichst lange erhalten, müssen wir sie so selten wie möglich verwenden. Dafür sorgen wir in einem ersten Schritt mit den Antibiogrammen, und dafür brauchen wir den Zusammenhalt aller Bäuerinnen und Bauern. Nur gemeinsam erhalten wir uns diese letzte Reserve für die Behandlung unserer Tiere.“Bäuerinnen und Bauern der AGÖ (Agrargemeinschaft für Österreich)sehen die neue Verordnung unterdessen kritisch. „Diese Verordnung enthält einige „Gummibandparagraphen“, deren Auslegung ganz klar Nachteile für tierhaltende Betriebe nach sich ziehen kann“, so die AGÖ in einer Aussendung. Themen zur Finanzierung sowie Laborkapazitäten seien bislang völlig ausgeklammert worden.ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR DIGeorg Strasser zeigt sich über das neue Tierarzneimittelgesetz zufrieden. „Das neue Tierarzneimittelgesetz bietet dafür eine praxistaugliche Lösung und sichert die Verfügbarkeit von Antibiotika für notwendige Behandlungen“, so Strasser. „Für die Behandlung erkrankter Nutztiere sind Antibiotika unverzichtbar. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Aspekte, sondern auch um das Tierwohl. Die Gefahr von Resistenzen ist aber real. Um die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu sichern, lautet das Ziel: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Auch der UBV (Unabhängiger Bauernverband) sieht zahlreiche offene Fragen im neuen Tierarzneimittelgesetz. Schon jetzt sei die Bearbeitungszeit in den Laboren teilweise unbefriedigend, insbesondere wenn Tiere am Wochenende erkranken. Es müssten dringend die Kapazitäten und Arbeitszeiten der Labore erweitert und Ergebnisse der Antibiogramme den Landwirten auch am Wochenende mitgeteilt werden. „Die Kosten für die Antibiogramme und für die entsprechenden Probenahmekits dürfen die Landwirtschaft nicht belasten“, fordert der UBV daher in einer Aussendung.