Die EU hat sich auf eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt. Mit diesen Entlastungsmaßnahmen können Landwirte jetzt rechnen.
Im Trilog haben sich die Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des EU-Rates und der EU-Kommission unter der dänischen Ratspräsidentschaft gestern Abend (10. November) auf einige Vereinfachungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Die vorläufige Einigung über das sogenannte „Omnibus III“-Paket passt Vorschriften an und dürfte Landwirte spürbar entlasten.
Das Vereinfachungspaket soll Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit schaffen und den Mitgliedsländern mehr Spielraum bei der Umsetzung der GAP ermöglichen.
Ein zentrales Anliegen des Parlaments war es, Landwirten mehr Spielraum bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen zu geben. So gilt künftig: Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland eingestuft sind, behalten diesen Status, auch wenn sie nicht regelmäßig gepflügt oder neu eingesät werden.
Mitgliedsländer können dabei selbst entscheiden, ob sie am bisherigen System festhalten, nachdem alle 5 oder 7 Jahre gepflügt werden muss, oder diese rechtssichere Stichtagsregelung anwenden, bei der Flächen ihren Ackerstatus dauerhaft behalten, auch wenn sie mehrjährig als Weide oder für Kleegras genutzt werden.
„Damit beenden wir den bürokratischen Unsinn, dass Landwirte ihre Flächen pflügen müssen, nur um eine EU-Vorgabe zu erfüllen“, erklärt Christine Singer, Mitglied des EU-Parlaments (Freie Wähler/Renew Europe).
Landwirte mit laufenden Agrarumweltverpflichtungen werden nicht benachteiligt, und wer freiwillig Dauergrünland anlegen möchte, kann dies über eine Opt-Out-Möglichkeit tun.
Eine Bodenbearbeitung in phytosanitären Notfällen, etwa bei Stolbur oder Drahtwürmern, wird mit einer GLÖZ 5-Ausnahme möglich sein. Dafür wird der Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 ergänzt, wonach künftig auch Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall berücksichtigt werden können.
Biobetriebe, die sich in der Umstellung befinden, erhalten künftig denselben Status wie zertifizierte Biobetriebe. Sie gelten damit für die GLÖZ-Standards 1, 3, 4, 5, 6 und 7 als konform. „Es war uns wichtig, hier Fairness zu schaffen“, erklärt Singer. „Umstellungsbetriebe erfüllen dieselben Auflagen wie Biobetriebe – also verdienen sie auch dieselbe Vereinfachung.“
Betriebe sollen weiterhin nur einmal jährlich kontrolliert werden. Auch für kleinere und mittlere Betriebe mit Ackerbau gibt es Entlastungen: Für Betriebe mit 10 bis 30 Hektar Ackerfläche sollen künftig keine Kontrollen und Sanktionen mehr im Rahmen von GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) erfolgen.
Laut einer ersten Einschätzung der Kommission könnten die Maßnahmen jährliche Einsparungen von bis zu 1,6 Milliarden Euro für Landwirte und mehr als 200 Millionen Euro für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten bewirken.
Höhere Unterstützung für kleine Betriebe und Krisenfälle
Die Obergrenzen für die Unterstützung kleiner Betriebe werden angehoben:
- Die jährliche Zahlung steigt auf bis zu 3.000 Euro (statt bisher 2.500 Euro).
- Für die betriebliche Entwicklung wird eine einmalige Förderung von bis zu 75.000 Euro möglich (zuvor 50.000 Euro).
Darüber hinaus können Mitgliedstaaten künftig Krisenzahlungen an aktive Landwirte leisten, die von Naturkatastrophen, extremen Wetterereignissen oder anderen katastrophalen Ereignissen betroffen sind. Damit soll die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit sichergestellt werden.
Für die dänische Ratspräsidentschaft war die Vereinfachung der GAP ein zentrales Anliegen. Sie betont, dass der Abbau unnötiger Regeln und zusätzlicher Arbeit für Landwirte entscheidend sei, um den Agrarsektor zu stärken.
Das vorläufige Übereinkommen muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament formell bestätigt werden, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten. Hoffenlich…… von Madeline Düwert