Hannes Blog

Neues aus der Landwirtschaft

Renaturierungsgesetz: So funktioniert Naturschutz nicht

Das Gut Hardegg ist in Sachen Biodiversität ein Leitbetrieb. Maximilian Hardegg hofft auf eine umsichtige Umsetzung des Renaturierungsgesetzes, sonst gehen die Türen der Bauern zu.

Blühstreifen, Wildäcker und Wasserflächen bieten auf Gut Hardegg zahlreichen Vögeln, Wildtieren und Insekten einen Lebensraum. Auch ohne EU-Renaturierungsgesetz setzt Maximilian Hardegg auf seinem Gutshof in Seefeld-Kadolz an der Pulkau auf Ökologie und Wirtschaftlichkeit.

„Die Ministerijn (Leonore Gewessler Anm.) wurde in ihrer Community für die Entscheidung zum Renaturierungsgesetz gefeiert, aber in Wahrheit ist es eine Niederlage. Bei den Landwirten sind die Türen zugegangen und die Stimmung ist im Keller“, sagt Hardegg. Es sei ein klassisches Beispiel, wie Naturschutz nicht funktionieren kann. „Der Land- und Forstwirt muss von Anfang an mitgenommen und auf Augenhöhe behandelt werden“, sagt Hardegg, der rund 2.200 ha bewirtschaftet.

Die Renaturierung wird auf dem Gutshof im nördlichen Weinviertel seit Jahren gelebt. „Wir haben die Pulkau schon 1998 an mehreren Stellen auf unseren Grundstücken renaturiert, das war ein Pionierprojekt“, sagt Hardegg. Nur mit freiwilligen Leistungen, die bezahlt werden, kann er sich ein funktionierendes Gesetz vorstellen: „Der Gesetzgeber müsste den Land- und Forstwirten diese Aufgabe des Erhalts der Natur übertragen und fragen, wie würdet ihr das machen? Wenn ihr eure Flächen für die Natur verwendet, wird das bezahlt, genau wie Weizen oder Mais. So wäre das ein anderer Zugang als von oben herab zu entscheiden.“ Etwas für die Biodiversität zu tun, kann nicht nur ein Gutshof, der wirtschaftlich gut dasteht. Jeder Gartenbesitzer könne etwas tun, der gemähte Rasen biete keinen Platz für Artenvielfalt.

s ist keine Frage der Fläche oder der Geldbörse, es geht um die Einstellung.“ Mit einer aufgelockerten Fruchtfolge, dem Erhalt von Wegböschungen, umsichtiger Ernte, kein Mulchen in der Brutzeit und ganzjährige Fütterung kann schon viel erreicht werden. Gut Hardegg setzt auch auf langfristige Maßnahmen wie Hecken, Wasserstellen und Biotope, die angelegt werden. Wichtig sei die Jagd, um die Prädatoren hintanzuhalten. „Mit diesen Maßnahmen konnten wir unsere hohe Artenvielfalt und Singvogeldichte erreichen“, sagt Hardegg.

Viele dieser Bemühungen werden durch das ÖPUL-Programm abgegolten. Das künftige Budget für die Renaturierung werde über den Erfolg entscheiden, meint Hardegg: „Bei mir am Betrieb machen wir das alles aus Überzeugung, weil es uns besser und klimafitter macht. Aber nicht alle Bauern denken so, darum braucht es Anreize. Jetzt haben wir das Gesetz und müssen das Beste daraus machen. Mit der Gebots- und Verbotskeule wird es nicht funktionieren.“ von Roland Pittner

Hohe Produktionskosten für Schweine in Deutschland und in Östereich ähnlich

In der jüngsten Interpig-Auswertung landet Deutschland weit abgeschlagen hinter wichtigen Konkurrenten wie Holland, Dänemark und Spanien.

Mit Kosten von gut 2,20 € je kg Schlachtgewicht liegt Deutschland im jetzt veröffentlichten Interpig-Vergleich abgeschlagen auf dem drittletzten Platz. Vor allem hohe Arbeits- und Gebäudekosten gefährden die Existenz hiesiger Schweinehalter, wie die Auswertung für 2022 mit dreizehn Ländern zeigt. Unsere Politiker sollten das verinnerlichen, wenn sie nach der Sommerpause u.a. über das Tierschutzgesetz entscheiden.

In der Europäischen Union markiert Dänemark mit Produktionskosten von 1,85 € pro Kilogramm erneut den Kostenführer. Die Dänen punkten insbesondere mit hohen biologischen Leistungen und einer optimalen Futterverwertung. Günstige Produktionskosten realisierten mit gut 2 € pro kg Schlachtgewicht im Jahr 2022 auch die Niederländer und Spanier. Die höchsten Produktionskosten weisen im jüngsten Interpig-Vergleich Großbritannien mit 2,55 € und Italien mit 2,89 € pro Kilogramm aus. Beide Länder haben insbesondere mit hohen Futterkosten zu kämpfen. In Italien schlagen auch die besonders hohen Schlachtgewichte und entsprechend hohe Futterkosten für die Erzeugung von Parma-Schinken zu Buche, welche die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern erschwert.

International produziert Brasilien mit Kosten von gut 1,40 € pro Kilogramm Schlachtgewicht unangefochten günstig. Auf Platz 2 folgen die USA mit Kosten von gut 1,80 € pro Kilogramm. Insbesondere Brasilien konnte seine Position an den hartumkämpften Drittlandmärkten im Fleischexport daher merklich ausbauen.

Fleisch einfrieren

Eingefrorenes Fleisch hat mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Man hört immer wieder, dass die Qualität leidet. Es ist weniger saftig, verliert an Geschmack und wird bei der Zubereitung zäh.

Das stimmt nicht.

Aber was steckt hinter dem Mythos? Und was passiert beim Einfrieren mit dem Fleisch?

Warum überhaupt einfrieren?

 Die Stärke von eingefrorenem Fleisch liegt klar auf der Hand: Es ist griffbereit, wenn man es braucht. Spontanes Grillen? Kein Problem.

Gerade bei hochwertigen Produkten gibt es aber noch einen großen Vorteil: Wenn Fleisch auf den Punkt gereift wird – wie in der Fleischwerkstatt – dann kann man diesen Qualitätszustand mit Schockfrosten konservieren.

Der Faktor Zeit

Woher kommt dann der schlechte Ruf von Eingefrorenem?  Wenn Fleisch langsam und bei relativ hohen Temperaturen (-18 °C) im eigenen Gefrierschrank eingefroren wird, kann es zur Bildung großer Eiskristalle kommen. Diese zerschreddern die feine Faserstruktur des Fleisches.

Wir wirken in der Fleischwerkstatt diesem Phänomen mit dem „quick frozen“-Prozess entgegen. Das Fleisch wird bei -40 °C schockgefrostet – also bei sehr niedrigen Temperaturen. Die Eiskristalle, die so entstehen, sind fein genug, um die Muskelfasern nicht zu beschädigen. Die Vakuum-Verpackung verhindert außerdem Gefrierbrand.

Geschmack und Saftigkeit

Wenn Fleisch richtig eingefroren ist, verliert es bei der Zubereitung nicht mehr Flüssigkeit als frisches Fleisch. Auch der Geschmack bleibt gleich. Steaks kann man übrigens auch gefroren auf den Grill legen. Das Ergebnis wird sogar besser, als bei aufgetautem Fleisch.

Die Qualität des Fleisches leidet nicht beim Einfrieren. Wir empfehlen, auf bereits tiefgefrorene Produkte zu vertrauen. Wenn wir unsere Produkte quick frozen versenden, dann landen sie in idealem Zustand direkt vor der Haustüre und können problemlos in der eigenen Kühltruhe weiter gelagert werden.

„Wir Bauern sind Klimawandel nahezu schutzlos ausgeliefert“

Die EU-Verbotspolitik macht die regionale Produktion zum Museumsstück. Vielmehr sollte die Industrie und ihre Ideen einbezogen werden, um tragfähige Lösungen zu entwickeln. Das fordert heute die IGP.

Die IGP mahnt die neue Eu-Kommission, endlich den Elfenbeinturm zu verlassen und neben Experten aus der Landwirtschaft auch die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln in den strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft einzubeziehen. „Der Klimawandel und seine Auswirkungen kommen ungebremst auf Europas Landwirtschaft zu. Das belegen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Anstatt diese Herausforderungen zu antizipieren und die Bauern ausreichend zu rüsten, folgte die EU-Agrar- und Umweltpolitik in den letzten Jahren den Irrlichtern der NGOs, die diese Herausforderungen auf Basis methodisch fragwürdiger und dogmatischer Papierln kleinreden. Es ist an der Zeit, Experten der Industrie stärker in Meinungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden, um tragfähige Lösungen auf den Weg zu bringen“, so IGP-Obmann Christian Stockmar.

Für eine trag- und mehrheitsfähige EU-Strategie sollten gesunde Pflanzen in den Vordergrund rücken. Gesunde Pflanzen stehen für eine Selbstversorgung mit regionalen und gesunden Lebens- und Futtermitteln, eine effiziente und nachhaltige landwirtschaftliche Produktion sowie wirtschaftlich gesunde heimische Betriebe entlang der Wertschöpfungskette. Die IGP entwickelt aktuell mit 18 agrarischen Organisationen eine Vision über gesunde Pflanzen und wie die Bestände in Zukunft gesunderhalten werden. Diese Ideen sollten in den strategischen Dialog und die angekündigte Vision aufgenommen werden, so Stockmar. Er betont, dass eine zukunftsfähige Landwirtschaft auf effektive Betriebsmittel angewiesen ist, um die Pflanzen gesund und die Erträge für einen hohen Selbstversorgungsgrad zu erhalten.

  • Schädlinge und Krankheiten waren bisher auf bestimmte Klimazonen beschränkt, breiten sich nun aber in neue Gebiete aus, da die steigenden Temperaturen und eine veränderte Luftfeuchtigkeit neue Lebensräume in Europa schaffen. Auch die Entwicklung neuer Pathogene ist möglich.
  • Mildere Winter führen zu höheren Überlebensraten und Populationsdichten von Schädlingen.
  • Längere Vegetationsperioden bedingen mehr Generationen von Schädlingen pro Jahr, was den Befall und den Schaden an Pflanzen erhöht.
  • Häufigere Starkregenereignisse oder längere Trockenperioden erhöhen den Krankheitsdruck und die stressbedingte Anfälligkeit der Pflanzen.
  • Schädlinge und Krankheiten bilden schneller Resistenzen gegen bestehende Pflanzenschutzmittel, da sie sich an die veränderten Umweltbedingungen anpassen und die Wirkstoffvielfalt für ein effizientes Resistenzmanagement fehlt.
  • Nützlinge können ebenfalls von den Klimaveränderungen betroffen sein, was ihre Populationsdynamik und damit auch Wirksamkeit negativ beeinflusst.
  • Landwirte passen ihre Anbaupraktiken und Pflanzenschutzstrategien an. Hier braucht es dringend Investitionen in die Forschung über landwirtschaftliche Praktiken, um mit den veränderten Bedingungen umgehen zu können.

„Die Pflanzen sind durch die steigende Zahl an Hitzetagen und Extremwetterereignisse unter Stress und anfälliger gegenüber Schadfaktoren. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, werden 200 Wirkstoffe und agrarpolitische Dogmatik nicht reichen. Die genannten Beispiele belegen den Bedarf an neuen Wirkstoffen, die teilweise schon entwickelt wurden, aber in den bürokratischen Zulassungsverfahren feststecken“, warnt Stockmar.

Der Klimawandel stellt den Pflanzenschutz vor neue Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, sind Forschung und Innovation im Pflanzenschutz, aber auch ein modernes Zulassungsverfahren unerlässlich, so Stockmar: „Die unterschiedlichen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes reduzieren den Druck durch Schaderreger. Ist das nicht ausreichend, braucht es entsprechende Wirkstoffe zur Kontrolle. Der EU-Kommission sollte bewusst sein, dass sie eine wichtige Ergänzung für einen erfolgreichen und effizienten integrierten Pflanzenschutz sind.“ von Torsten Altmann

Jetzt wird es ernst: Freiwilliges Siegel „Tierhaltung Plus“: Wer nicht unterschreibt, wird gekündigt

Das AMA Siegel „Tierhaltung Plus“ soll zum Standard werden. Die Molkereien drohen mit Kündigung oder erheblichen Milchgeldkürzungen. Erste Bauern wehren sich jetzt mit Juristen dagegen.

Für Milchbauern ohne das Zusatzmodul „Tierhalthaltung Plus der AMA wird es eng. Landwirte haben Schreiben von Molkereien erhalten, in denen mit Milchgeldkürzungen und Kündigung gedroht wird, wenn sie nicht zeitnah unterschreiben.

Das Gütesiegel sichert den heimischen Molkereien nach eigener Aussage die Export­möglichkeit nach Deutschland. So sind österreichische Betriebe gleichauf mit ­der deutschen Kennzeichnung. Doch Kritik von den Bauern wurde laut, da trotz Mehrleistungen bei der Tierhaltung keine zusätzliche Bezahllung geplant ist.

Die Berglandmilch fordert nun von den Lieferanten, die bisher noch nicht am Programm teilnehmen, bis spätestens 16. August eine Zustimmungserklärung , sonst wird mit 1. September die Milchlieferung in der Tierwohlbonusstufe 0 abgerechnet. Außerdem wird mit 31.12.2024 die Lieferbeziehung ohne weiteres zutun beendet, „da dadurch der Milchlieferordnung und damit dem Milchliefervertrag nicht entsprochen wird“, heißt es in dem Schreiben. Wie viele Bauern betroffen sind, ist nicht klar. Bei der Berglandmilch wurde von rund 10 % der Betriebe gesprochen, heißt es.

Von der Unternehmensprecherin Anna Brandstetter heißt es nur: „Die Anzahl jener Lieferanten (Mitgliedsbetriebe), welche einer Kontrollkostenförderung sowie einem Tiergesundheitsmonitoring nicht zugestimmt haben reduziert sich täglich. Insbesondere, nachdem das TGD-Programm „Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring“ nach Anhörung und einstimmigem Beschluss im Tiergesundheitsdienst-Beirat vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den amtlichen Veterinärnachrichten kundgemacht wurde.“

Die Salzburgmilch will ab 1. Oktober bei Betrieben, die ohne die Zertifizierung sind, 10 Cent pro kg Milch einbehalten. Als Grund gibt sie den Mehraufwand beim Transport an. Außerdem könne der Milchpreis für die nicht zertifizierte Milch erst im Folgemonat festgelegt werden.

Die Agrargemeinschaft Österreich (AGÖ) hat ihren Rechtsanwalt mit der Prüfung der Lieferverträge beauftragt. Rechtlich sei es nicht in Ordnung, in die bestehenden Verträge einzugreifen, erklärt Manfred Muhr, Sprecher der AGÖ. Sofern der jeweilige Lieferant der geänderten Milchlieferordnung nicht zugestimmt habe, sei die Molkerei nicht berechtigt, den Vertrag während der Laufzeit einseitig abzuändern. Der Vertrag könne nur zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Sollte es zu Milchpreiskürzungen kommen, so kann laut Muhr nicht ausgeschlossen werden, dass seitens der Lieferanten der Milchliefervertrag „mangels vertrags- und sohin rechtskonformer Zahlung des vereinbarten Milchpreises gekündigt wird“. Die AGÖ hätte sich im Sinne einer gesunden Landwirtschaft unter fairer Entlohnung eine andere Zusammenarbeit mit den milchverarbeitenden Betrieben und Genossenschaften vorgestellt. von Roland Pitner

WH Group plant Börsengang ihrer US-Tochter Smithfield Foods

Die WH Group, der weltweit größte Schweinefleischproduzent nach Umsatz, steht vor einer strategischen Neuausrichtung ihrer Geschäftsaktivitäten in den USA und Mexiko. Wie im Juli bekannt gegeben wurde, beabsichtigt die chinesische Muttergesellschaft, ihre Tochter Smithfield Foods in diesen Regionen an die Börse zu bringen. Dies markiert einen signifikanten Schritt in der Umstrukturierung des Unternehmens.

Smithfield Foods, ein namhafter Akteur in der Fleischindustrie, soll nach der Abspaltung weiterhin unter dem Dach der WH Group operieren, jedoch mit gesteigerter Eigenständigkeit agieren. Diese Maßnahme ermöglicht es der WH Group, sich verstärkt auf die Märkte in China und Europa zu konzentrieren, während Smithfield Foods die Verantwortung für die Geschäfte in den USA und Mexiko übernimmt.

Laut Berichterstattung von Forbes wird erwartet, dass das neu strukturierte Unternehmen an einer großen US-Börse, möglicherweise der New York Stock Exchange oder dem NASDAQ, gelistet wird. Trotz der Abspaltung bleibt Smithfield U.S. and Mexico als Tochtergesellschaft in der Bilanz der WH Group verankert.

Diese Entscheidung folgt auf eine Phase schwieriger Marktbedingungen für die WH Group, die 2013 Smithfield Foods für 4,7 Milliarden US-Dollar erwarb und sich dadurch global als führendes Unternehmen in der Schweinefleischproduktion etablierte. Trotz dieser Stellung sah sich das Unternehmen zuletzt mit sinkenden Absatzzahlen und Umsätzen konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2023 und im ersten Quartal 2024 verzeichnete die WH Group einen Rückgang des Nettoumsatzes um 6,8 Prozent bzw. 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

In China, dem Hauptmarkt der WH Group, ist insbesondere das Geschäft mit verpacktem Fleisch unter der Marke Shuanghui von einer schwachen Nachfrage und dem Abbau von Lagerbeständen durch Händler betroffen. In den USA hingegen wird eine Erholung des Geschäftsbereichs erwartet, die durch niedrigere Rohstoffkosten und steigende Schweinepreise in der zweiten Jahreshälfte 2024 begünstigt werden soll.

IIlegaler Biodiesel-Import aus China

Diese Entwicklung ist teilweise auf die Doppelanrechnung von Biodiesel aus Abfallölen auf die Treibhausgasminderungsquote (THG) zurückzuführen, wie sie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EEG) ermöglicht. Diese Regelung erlaubt es den Mineralölfirmen, ihre THG-Quoten leichter zu erfüllen und macht den importierten, illegal umdeklarierten Biodiesel aus China attraktiv. Trotz des Verbots, ab Januar 2023 Palmölbasierte Biokraftstoffe auf die THG-Quote anzurechnen, finden solche Produkte durch Umdeklarierung ihren Weg auf den Markt. Oftmals stammen diese ursprünglich zu Dumpingpreisen aus Indonesien importierten Palmöl-Biodiesel unter dem Deckmantel von Biodiesel aus Abfallöl.

Als Reaktion darauf plant die EU-Kommission, Importzölle auf Biodiesel aus China zu erheben, die zwischen 12,8 % und 36,5 % des cif-Preises frei EU-Grenze liegen sollen. Dies könnte etwa 50 chinesische Biodieselhersteller und -händler betreffen. Im Jahr 2023 wurden allein etwa 1,8 Millionen Tonnen Biodiesel aus China nach Europa importiert, wobei unklar ist, ob die gesamte Menge unter die neuen Anti-Dumping-Zölle fallen wird.

Trotz des Wunsches der Biodieselbranche nach höheren Zöllen könnten die Antidumpingmaßnahmen die Nachfrage nach einheimischem Raps positiv beeinflussen. Insgesamt sind die Palmölimporte in die EU rückläufig. Von Juli 2023 bis Ende Juni 2024 importierte die EU etwa 3,3 Millionen Tonnen Palmöl, was einen Rückgang von 19 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Auch Deutschland verzeichnete einen deutlichen Rückgang der Palmölimporte um 28 % gegenüber dem vorherigen Wirtschaftsjahr.

Italien ist der Hauptimporteur von Palmöl in der EU, gefolgt von den Niederlanden, die als zentrale Umschlagplätze für Überseeimporte gelten und eine wichtige Rolle in der europäischen Biokraftstoffproduktion spielen. Spanien und Belgien zeigen ebenfalls einen Rückgang der Importmengen, was die allgemeine Tendenz bestätigt, dass Palmöl zunehmend weniger als Rohstoff für die Herstellung von Biodiesel oder hydriertem Pflanzenol (HVO) genutzt wird.

So wie immer – Biomilchprodukte in den Supermärkten zu Dumpingpreisen im Regal

Aktuelle Preisentwicklungen im Bereich der Biomilchprodukte setzen Produzenten unter Druck. Der Bauernbund fordert den Handel auf, das Preisdumping zu beenden.

Derzeit werben mehrere Lebensmitteleinzelhändler mit stark reduzierten Preisen für Bioprodukte, insbesondere im Bereich der Milchprodukte. „Die Behauptung des Handels, man würde den Konsumenten die Mehrwertsteuer schenken, ist schlichtweg irreführend“, sagt Georg Strasser, Präsident des Österreichischen Bauernbundes. „Die Verarbeiter stehen unter enormem Druck und müssen die Preissenkungen letztlich aus der eigenen Tasche bezahlen.“

Bioprodukte werden derzeit zu dauerhaft reduzierten Preisen angeboten, während konventionelle Produkte um einige Cent teurer sind. So kostet beispielsweise eine Biobutter nur noch € 2,49, während eine konventionelle Butter um € 2,79 bis € 2,89 verkauft wird, wie der Bauernbund aufzeigt. Die Folge: ein verstärkter Griff zu Eigenmarken und Bioprodukten, deren Regalpreis nicht den wahren Preis widerspiegelt. „Das sendet ein völlig falsches Signal an die Konsumenten und schafft ein verzerrtes Bild der Preisrealität von Bioprodukten. Die Folge ist eine massive Abwertung von Bioprodukten. Auf der einen Seite wird Tierwohl gefordert, auf der anderen Seite werden Lebensmittel zu Dumpingpreisen verschleudert – das passt nicht zusammen“, meint Strasser. „Die permanente Preissenkung im Biomilchbereich führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen und belastet den gesamten Milchsektor enorm. Der Kampf um Marktanteile im Lebensmitteleinzelhandel darf nicht auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern ausgetragen werden“.

Nur 12 % des Haushaltsbudgets werden für Lebensmittel ausgegeben, während die Wohnkosten mit durchschnittlich 18 % des Einkommens die Konsumenten deutlich stärker belasten. Erst kürzlich bestätigte die Statistik Austria, dass sich die Teuerung bei Lebensmitteln stark abgeschwächt hat. Dennoch wird bei unseren hochwertigen Lebensmitteln gespart und diese werden zu Schleuderpreisen verkauft. Der Missbrauch von Bioprodukten als Lockvogelangebot gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz unserer Bäuerinnen und Bauern, sondern schadet auch der Qualität der Produkte und der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Landschaft.

„Wir fordern daher den Handel eindringlich auf, derartige Preisdumpingaktionen aus Profitgier zu unterlassen. Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren Lebensmittel von höchster Qualität, die einen fairen Preis verdienen. Nur so können wir eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft in Österreich sicherstellen“, fordert Strasser. von Roland Pittner

Auf der Hut sein -ASP-Vorbeugung: Schleswig- Holstein verlängert Maßnahmenpaket

Die Bejagung von Wildschweinen ist eine wichtige Präventionsmaßnahmezum Schutz der Nutztierbestände

Die Landesregierung, Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein setzen sich für die Prävention gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild weiterhin gemeinsam ein und haben in dieser Woche das 2018 initiierte Abkommen für ein übergreifendes Maßnahmenpaket zum dritten Mal für weitere zwei Jahre verlängert.

Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband haben sich auf eine weitere zweijährige Verlängerung des 2018 initiierten Maßnahmenpakets zur ASP-Prävention verständigt. Die Maßnahmen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Der finanzielle Rahmen des auf weitere zwei Jahre angelegten Maßnahmenpakets liegt bei 150.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilen sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land.

Bei Prävention nicht nachlassen

Laut Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sind die Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention im Land. Sie bieten der Jägerschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd und schaffen Anreize für das wichtige ASP-Monitoring bei Fallwild. Es sei wichtig, bei der Prävention nicht nachzulassen.

Aufwandsentschädigung für Jäger essentiell

Mit dem Maßnahmenpaket erhalten Jägerinnen und Jäger eine finanzielle Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit verendet aufgefundenem Schwarzwild. Wer als Jagdausübungsberechtigter solches Fallwild findet, eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) entnimmt und das Fallwild ordnungsgemäß entsorgt, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Im Rahmen des laufenden ASP-Monitorings ist die Untersuchung des Fallwilds im Sinne eines Frühwarnsystems von besonderer Bedeutung, um einen möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein frühzeitig zu entdecken. Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden; das Virus bleibt jedoch in den Kadavern über lange Zeit infektiös und kann somit weitere Wildschweine infizieren. Die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild wird ausschließlich vom Land getragen und über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.

Unschädliche Entsorgung von Schwarzwildaufbruch

Zudem ist in Schleswig-Holstein die Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wilds, aufgebaut worden. Von den Kreisen und kreisfreien Städten wurden landesweit 28 Sammelplätze eingerichtet, an denen Jäger kostenlos Aufbruch von Schwarzwild sowie Schwarzwild-Kadaver entsorgen können. Die gesammelten Tiere sowie die Eingeweide werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich entsorgt. Zusätzlich werden Jägern für Schwarzwild, das in Schleswig-Holstein erlegt wird, die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen – den Befall mit Fadenwürmern – vonseiten der Kreise und kreisfreien Städte erlassen. Eine Trichinenuntersuchung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Schwarzwild verzehrt werden soll.

Erstaunliche Fakten über Pilze: Von Bakterienautobahn bis Wood Wide Web

Pilze sind essenziell für unser Ökosystem – und intelligenter als bisher angenommen. Nun wird erforscht, wie Pilzmyzelien bei der Sanierung von kontaminierten Böden helfen können.

Sie sorgen für die Apokalypse in „The Last of us“, indem sie Menschen in willenlose Zombies verwandeln und führen in der Serie „Akte X“ bei den beiden Hauptfiguren Mulder und Scully zu Halluzinationen. Die Stories klingen, als wären sie dem Reich der Fantasie einiger Drehbuchautoren entsprungen – doch sieht man sich die Fähigkeiten von Pilzen genauer an, sind diese fiktiven Eigenschaften gar nicht so weit hergeholt.

Pilze sind die größten Lebewesen auf der Erde, zählen weder zu den Pflanzen noch zu den Tieren und wachsen so gut wie überall, selbst an Orten ohne Sauerstoff, wie in den Mägen von Kühen und Schafen. Man geht davon aus, dass sie seit rund 800 Millionen Jahren existieren und es zwischen drei und sechs Millionen Arten gibt – davon nur knapp 5 Prozent wissenschaftlich beschrieben. Viele von ihnen leben versteckt im Untergrund oder im Wasser und wachsen als Fadengeflecht, das auch Myzel genannt wird.

Für uns ist über der Erde meist nur der Fruchtkörper sichtbar. Das Myzel als weitaus größerer Teil des Pilzes liegt unter der Oberfläche. Dieses Pilzgeflecht ist gigantisch: „In einem Gramm Boden kann man bis zu einem Kilometer dieser Pilzfäden finden“, sagt Mikrobiologe Dr. Lukas Y. Wick vom Department für Angewandte Mikrobielle Ökologie am Helmholtz Zentrum für Umweltforschung UFZ in Leipzig. Außerdem kann sich ein Pilzmyzel mehrere Quadratkilometer ausdehnen. „Ein Myzel-bildender Hallimasch Pilz in Oregon gilt als größter lebender Organismus auf unserer Erde“, weiß Dr. Wick. „Er ist vermutlich Tausende von Jahren alt und bildet ein Netzwerk von bis zu neun Quadratkilometern Fläche.“ Das entspricht etwa 1.200 Fußballfeldern. Dabei sind die Pilzfäden äußerst fein – teils nur zehn Mikrometer klein. Zum Vergleich: Ein menschliches Haar ist zehnmal so dick. 

Waldpilze

Eine der wichtigsten Aufgaben der Pilze in unserem Ökosystem: Zersetzen. „Das Zersetzen gibt den Pilzen die Energie und die Stoffe, die sie zum Leben brauchen“, erklärt Dr. Wick. Dabei kommt es bei Mykorrhiza, also Pilzen im Wurzelbereich von Pflanzen, zu einer Art Tauschhandel. „Die Pflanzen nehmen das CO₂ aus der Luft und wandeln es mittels Fotosynthese in energiereiche organische Materie um“, so der Experte. Einen Teil, etwa 20 bis 30 Prozent, geben sie an die Mykorrhizapilze weiter und erhalten von diesen im Gegenzug Mineralien, Stickstoff, Phosphor und Wasser. Knapp 90 Prozent aller Landpflanzen gehen eine Art Lebensgemeinschaft mit Mykorrhiza-Pilzen ein.

Dabei fungieren Pilze als geradezu gigantische Kohlenstoffschlucker: Einer Studie zufolge erhalten Mykorrhiza-Pilze so jährlich etwa 13 Gigatonnen Kohlenstoff. Das ist mehr als ein Drittel des Kohlenstoffs, der jedes Jahr weltweit bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen ausgestoßen wird. Einen Teil dieses Kohlenstoffs geben Pilze zum Beispiel an Bakterien weiter, ein weiterer Teil davon wird im Myzel gespeichert, bis er zerfällt, ein wiederum anderer Teil wird veratmet.

Pilze sind auch Champions im Recycling. „Als sogenannte Saprobionten bauen sie abgestorbenes organisches Material wie tote Blätter oder totes Holz ab und wandeln es in Produkte um, die sie selbst, aber auch andere Organismen verwenden können“, so Dr. Wick.

Das weitverzweigte Myzeliennetz übernimmt im Untergrund noch weitere Aufgaben. Es dient auch als Transportweg für Bakterien und Viren. „Bakterien können nicht wie Vögel selbstbewegt durch die Luft fliegen. Sie sind für ihr Fortkommen auf Flüssigkeitsfilme angewiesen“, erklärt Dr. Wick. Böden sind allerdings sehr heterogen und nur teilweise wassergesättigt. „Schon eine winzige Luftpore von wenigen Mikrometern Durchmesser stellt daher ein unüberwindbares Hindernis für Bakterien dar“.

Wie für den Zersetzer Pilz, sind Schadstoffe auch für Bakterien keine Schadstoffe“, stellt der Mikrobiologe klar. Vielmehr dienen die Schadstoffe ihnen als Nahrung, denn Bakterien zersetzen die Chemikalien und erzeugen so Energie und Stoffe, die sie zum Leben brauchen. 

Viele Schadstoffe wie Erdöl oder die durch Verbrennung entstehenden, giftigen und teilweise krebserregenden polyzyklischen Kohlenwasserstoffe sind in verschmutzten Böden allerdings ungleichmäßig verteilt. „Luftporen oder mangelnde Feuchtigkeit stellen dann unüberwindbare Hindernisse für die sie zersetzenden Bakterien dar.“ Abhilfe schaffe das weitverzweigte Pilzmyzel: „Es ermöglicht Bakterien, sich effizient im Boden zu verteilen und bietet einen Lebensraum für Bakterien, um Schadstoffe abzubauen.“

Das Wunderwerk Pilz ist also nicht nur essenziell für beinahe alle Lebewesen auf dieser Erde. Vielleicht kann es schon bald dabei helfen, vom Menschen gemachte Probleme auf unserem Planeten besser zu beseitigen. von Heidrum Patzak

Kärnten ist anders- Energiewende: Kärnten erlaubt nun auch Agri-PV

Für kleinere Anlagen und für die Eigenversorgung entfallen künftig Widmungen. Wertvolle Böden sollen aber geschützt bleiben.

Mit der neuen PV-Verordnung will die Kärntner Landesregierung mehr Solaranlagen ermöglichen, aber gleichzeitig wertvolle Ackerböden schützen. „Wir gehen mit dieser Verordnung einen eigenständigen Kärntner Weg“, sagte Raumordnungsreferent und stellvertretender Landeshauptmann Martin Gruber nach der Regierungssitzung.

Die wichtigsten Eckpfeiler der neuen Verordnung sind laut Gruber, der Fokus auf eine höhere Eigenversorgung, der Wegfall von Widmungsverfahren und der Schutz wertvoller Böden. „Wir gehen in dieser Verordnung sorgsam mit Kärntner Boden um“, versichert er.

Die neuen Regelungen werden PV-Anlagen insbesondere zur regionalen Eigenversorgung dort erleichtern und schneller ermöglichen, wo sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen. Keine Widmung braucht man daher unter anderem bei Anlagen bis 100 m2, zum Beispiel im eigenen Garten, auf Dächern, Zäunen, Parkplätzen oder Carports sowie bei Anlagen, die der Eigenversorgung von Eigenheimen, Hofstellen, Industrie-, Kommunal- und Gewerbebetrieben, Kasernen oder Krankenhäusern dienen. Forciert werden laut Landesregierung weiters Anlagen auf bereits belasteten Flächen wie Schottergruben, Steinbrüche, Eisenbahn- und Seilbahnanlagen, für die bereits andere Genehmigungen vorliegen.

Ausgenommen von PV-Anlagen bleiben aber Kernzonen und Sonderschutzgebiete der Nationalparke sowie Naturzonen und Pflegezonen der Biosphärenparke, ebenso Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Tabu sind die Anlagen auch auf FFH- und Vogelschutz-Flächen sowie auf Flächen, die für überörtliche Grünraumverbindungen wichtig sind. Auch dürfen keine Solaranlagen auf Flächen entstehen, die wichtig für den Wasserabfluss sind.

Entscheidend ist für Gruber, dass der angekündigte parallele Ausbau auf Dächern und Freiflächen mit dieser Verordnung stattfinden kann, „aber innerhalb eines sehr klaren Rahmens, den wir vorgeben“. Daher sind Grünland-PV-Anlagen mit einem Maximalausmaß von 4 ha begrenzt, nur im Nahbereich von bereits existierenden Infrastrukturen möglich und brauchen weiterhin ein Widmungsverfahren. Wertvolle Agrarflächen werden geschützt, indem Böden mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ausgewiesen wurden und für Freiflächen-PV nicht zur Verfügung stehen.

Neu möglich wird in Kärnten wird dagegen das Errichten von Agri-PV-Anlagen. Dabei darf die Fläche der Landwirtschaft nicht entzogen werden, sondern muss doppelt genutzt werden. „Damit geben wir den Landwirten die Chance auf ein zusätzliches Standbein als Energiewirt, aber ohne damit die Versorgungssicherheit zu gefährden“, ist Gruber überzeugt.

Laut Landesregierung schafft die neue PV-Verordnung auf einen Schlag ein Vielfaches an zusätzlicher potenzieller Fläche für Photovoltaikanlangen, ohne gravierende Einschnitte in die Landschaft. Ziel sei, dass nicht nur einige wenige, sondern möglichst viele Kärntnerinnen und Kärntner an der Energiewende teilhaben können. Gruber rechnet daher mit einer deutlichen „Ausbau-Dynamik“, die Kärnten dringend braucht.

Bienenfressende Hornissenart erstmals in Österreich nachgewiesen

Erster Fund in Salzburg, LK und „Biene Österreich“ richten Warndienst ein, um bei Sichtungen schnell reagieren zu können.

Eine neue Gefahr für die heimischen Honigbienen, kommt aus Asien. Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) frisst Honigbienen. Nun wurde sie erstmals in Österreich, genauer gesagt in Salzburg, nachgewiesen.

Da die Gefahr einer Einschleppung schon länger besteht, haben Biene Österreich und die Landwirtschaftskammern im Rahmen des Wahrndienstes ein neues Monitoring speziell für dieses schädliche Raubinsekt gestartet. Dort können Funde von Einzeltieren oder Velutina-Nestern gemeldet werden.

„Die Asiatische Hornisse stammt aus Zentral- und Ostasien und wurde 2004 nach Frankreich eingeschleppt. Sie ist anhand ihrer markanten gelben Füße und des schwarzen Körpers leicht von der heimischen Hornisse zu unterscheiden. Sie hat zudem eine dünklere Färbung mit einem orangenen hinteren Teil des Abdomens (Hinterkörpers), während die heimische Hornisse eher gelblich ist“, berichtet LKÖ-Bienenexpertin Kerstin Seitz und weiter: „Auch bezüglich Größe gibt es Unterschiede: Die Asiatische Hornisse ist etwas kleiner als unsere heimische Hornisse. Darüber hinaus ist die Asiatische Hornisse aggressiver. Ihr Stich kann für Menschen gefährlich sein.“

Ab sofort bietet Biene Österreich gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern ein österreichweites Monitoring der Asiatischen Hornisse über das „Zentrale Warnportal Hornisse“ (ZVM) an. Für die Meldung von Funden von Einzeltieren oder Velutina-Nestern steht ein Online-Formular zur Verfügung. Hochgeladene Fotos werden geprüft, nach Bestätigung online gestellt und anschließend an die Bundesländer weitergeleitet.

Ansprechpartner für das bundesweite Monitoring sind die Imkerinnen und Imker sowie deren Interessenvertretung „Biene Österreich“ – stellvertretend für den Österreichischen Imkerbund und den Österreichischen Erwerbsimkerbund.

„Die Asiatische Hornisse ist für ihre aggressiven Angriffe auf Bienenvölker bekannt, bei denen sie diese Insekten tötet, um ihre Larven zu ernähren. Die Bekämpfung der Velutina ist daher sehr wichtig, um Schäden für die Umwelt, die Imkerei und andere landwirtschaftliche Produktionsbereiche wie den Gemüse- und Obstbau zu minimieren“, betont Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich.

Bereits im August 2023 gab es erste bestätigte Sichtungen der Asiatischen Hornisse in Bayern und Ungarn nahe der Grenze zu Österreich. Nun wurde der erste Fall in der Stadt Salzburg bestätigt. Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) handelt es sich aufgrund der Jahreszeit um einen Einzelfund, vermutlich einer Königin ohne etabliertes Nest.

Die verschiedenen Fälle zeigen, dass mit weiteren Verschleppungen durch unbekannte Vektoren über sehr große Distanzen gerechnet werden muss und damit vor allem Ostösterreich in der unmittelbaren Gefahrenzone liegt.

Da sich die Nester meist sehr hoch in den Baumkronen befinden, sind sie schwer zu entdecken. Bei der Entfernung der Nester bieten die Maschinenring Serviceteams aus dem Fachbereich Baummanagement und Baumpflege ihre Unterstützung an. Ausgebildete und erfahrene Fachkräfte können die Entfernung der Hornissennester übernehmen. Die Kosten werden von den einzelnen Bundesländern getragen.

von Roland Pittner

China hortet Rohstoffe: Was haben sie vor – Krisenvorsorge oder Kriegsvorbereitung?

Aktuelle Satellitenbilder zeigen, dass China bedeutende Mengen an strategisch wichtigen Rohstoffen wie Getreide hortet. Dies wirft international Fragen auf, ob diese Maßnahmen lediglich der Risikominimierung in einer Zeit unsicherer Lieferketten dienen oder ob strategischere Motive dahinterstecken.

In jüngster Zeit wurde bekannt, dass China seine Bestände verschiedener Rohstoffe erheblich aufstockt. Die nationalen Goldreserven wurden signifikant erhöht, die Ölimporte sind um zehn Prozent gestiegen und die Speicherkapazitäten für Erdgas sollen in naher Zukunft von 15 auf 55 Milliarden Kubikmeter ausgebaut werden. Auch Metalle wie Kupfer und Nickel, die sowohl in der Technologieproduktion als auch in der Rüstungsindustrie zentral sind, werden verstärkt eingelagert.

Besonders ins Auge fällt der Anstieg der Getreidespeicherkapazität auf über 700 Millionen Tonnen bis Ende 2023, was einem Anstieg von 36 Prozent seit 2014 entspricht. Diese Daten wurden mittels Satellitenaufnahmen und Analysen der chinesischen Zentralbank sowie durch Medienberichte zusammengetragen.

Die Beobachtung dieser Aktivitäten hat international Besorgnis ausgelöst, vor allem aufgrund der wachsenden geopolitischen Spannungen, etwa rund um Taiwan und territoriale Streitigkeiten im Ost- und Südchinesischen Meer. Es gibt Spekulationen, dass diese Lagerhaltung auf mögliche militärische Konflikte hinweisen könnte, obwohl die aktuellen Vorräte für einen längeren Konflikt noch nicht ausreichen würden.

Eine alternative Interpretation könnte sein, dass China seine Abhängigkeit von internationalen Märkten reduzieren und sich gegen Störungen in globalen Lieferketten absichern möchte, wie der Ukranie-Konflikt gezeigt hat. Ein größerer nationaler Puffer könnte das Land gegen externe Einflüsse widerstandsfähiger machen.

Angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen und hoher Rohstoffpreise kontrolliert die chinesische Regierung unter Präsident Xi Jinping strategische Ressourcen zunehmend strenger, um die nationale Sicherheit und den ökonomischen Fortschritt zu sichern. Dies zeigt sich auch in der verstärkten Regulierung der Förderung seltener Erden, die in zahlreichen High-Tech Produkten verwendet werden.

Ukraine Schäden von mehr als 50 Millarden durch den Krieg

Seit Beginn des umfassenden Angriffs haben ukrainische Agrarbetriebe Schäden von mehr als 50 Milliarden US-Dollar erlitten. Dies erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Allukrainischen Agrarrats (VAR), Denys Marchuk, während eines Briefings mit dem Thema „Krieg, Hitze, Abschaltungen. Wie funktioniert derzeit die ukrainische Agrarbranche?“ im Medienzentrum der Ukraine.

„Die Verluste sind enorm, da neben direkten und indirekten Schäden, die in die Milliarden gehen, derzeit von Schäden an der agrarischen Infrastruktur in Höhe von über 50 Milliarden Dollar ausgegangen werden kann“, sagte Marchuk.

Er betonte, dass der Feind gezielte intensive Angriffe auf Felder durchführt, um die Ernte zu zerstören. In Regionen wie Dnipropetrowsk, Odessa, Cherson sowie den Oblasten Donezk und Luhansk, wo ständig Beschuss stattfindet, werden solche Angriffe regelmäßig durchgeführt.

„In der Region Cherson gibt es viele Fälle, in denen die Russen Drohnen einsetzen, um gezielt Ernten zu verbrennen. Menschen, die ihre Flächen von 100 bis 400 Hektar entmint haben, verlieren auf einmal 20 bis 30 Hektar, was enorme Mengen darstellt“, fügte der Experte hinzu.

Wie zuvor berichtet, erklärte der amtierende Minister für Agrarpolitik und Lebensmittel, Taras Vysotskyi, dass der Agrarsektor der Ukraine in den ersten zwei Jahren des umfangreichen Angriffs direkte Schäden von mehr als 10 Milliarden Dollar erlitten hat.

Totschnig: „Es braucht Sachverstand statt ideologischer Alleingänge“

Für die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes fordern die Bundesländer und Minister Norbert Totschnig eine gemeinsam getragene Koordinierungsstelle.

In dieser Woche Woche gab es eine außerordentliche Landesagrarreferent/innen-Konferenz (LARK) aller acht Flächenbundesländer, um über die Umsetzung der umstrittenen EU-Renaturierungsverordnung zu beraten. Die Zustimmung zu der Verordnung ist in Österreich unter Missachtung einer rechtlich bindenden, einheitlichen Bundesländer-Stellungnahme erfolgt, so die LARK. Nun solle sich der Europäische Gerichtshof mit der Aufhebung dieser Verordnung auseinandersetzen.

Die bundesländerübergreifende Abstimmungsrunde hat die Kernpunkte für eine mögliche nationale Umsetzung, insbesondere die Einrichtung einer gemeinsam getragenen Koordinierungsstelle festgelegt. LARK-Vorsitzende Michaela Langer-Weninger betont: „Die Länder, Gemeinden sowie die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung einzubeziehen und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich in führender Verantwortung sein. “

Die Vorsitzende betont weiter: „Anstatt weiterer Alleingänge des Klimaschutzministeriums braucht es eine gemeinsame Vorgangsweise, um negative Auswirkungen auf die Länder, Wirtschaft, Gemeinden sowie die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zu verhindern. Zudem würde mit der Umsetzung eine massive Kostenlawine auf die Steuerzahler zurollen. Hier braucht es eine Abschätzung der Folgekosten sowie entsprechende Ausgleichzahlungen für die zu setzenden Maßnahmen. Vor allem bereits geleistete Vorleistungen und die zahlreichen Naturschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen müssen vollumfänglich berücksichtigt und angerechnet werden.“

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bezieht ebenfalls klar Position: „Mit der EU-Renaturierungsverordnung drohen den Österreicherinnen und Österreichern massive Eingriffe. Jetzt braucht es Sachverstand anstatt ideologischer Alleingänge. Nur wenn die Betroffenen selbst die Umsetzung dieser umstrittenen Verordnung in die Hand nehmen, kann Naturschutz gelingen. Alles andere würde die Versorgung mit Lebensmitteln gefährden, den Wirtschaftsstandort Österreich massiv schwächen und die Entwicklung unserer Regionen gefährden.“

Die Landesagrarreferent/innen einigten sich gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf folgende 11 Eckpunkte für die weiteren Arbeiten:

  1. Keine ideologischen Alleingänge mehr: Gemeinsames und kooperatives Vorgehen in Bezug auf die Erstellung und Umsetzung des nationalen Wiederherstellungsplanes gem. Art. 14 der Verordnung.
  2. Hauptbetroffene mit der Umsetzung betrauen: Die Kompetenz für Naturschutz liegt bei den Bundesländern, welche in Abstimmung mit dem BMK, dem BML und den betroffenen Sektoren den nationalen Wiederherstellungsplan entwickeln sollen.
  3. Einrichtung einer Koordinierungsstelle: Bis Ende 2024 soll eine von allen Beteiligten gemeinsam getragene Koordinierungsstelle für die Umsetzung eingerichtet werden.
  4. Fachspezifische Arbeitsgruppen: Die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind bei der Erstellung von Umsetzungsprojekten einzubeziehen. Die Einrichtung von fachspezifischen Arbeitsgruppen zur Ausgestaltung der Bereiche Land-, Forst- und Wasserwirtschaft ist dabei zentral. Unter Einbindung aller relevanten Stakeholder sollen die Sektoren die Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich federführend ausgestalten können.
  5. Abstimmung bei Studien und Maßnahmen: Alle Grundlagenarbeiten werden in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen und Sektoren durchgeführt.
  6. Finanzielle Auswirkungen und Kosten der Umsetzung für die betroffenen Sektoren sowie Folgekosten sind zu kalkulieren und bereits im Vorfeld abzuschätzen. Mit dem nationalen Wiederherstellungsplan müssen entsprechende Ausgleichszahlungen für zu setzende Maßnahmen sichergestellt werden.

Anerkennung bisheriger Anstrengungen: Bereits geleistete Naturschutzmaßnahmen bzw. Vorleistungen werden bei der Planung berücksichtigt und anerkannt. Das Eigentum der Betriebe und Gemeinden muss geschützt werden.

Erhalt der Infrastruktur: Die (Basis-)infrastruktur des ländlichen Raums in Österreich, wie z.B. Energieanlagen, Sicherheitsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, touristische Infrastruktur etc., darf durch Renaturierungsmaßnahmen nicht gefährdet werden, da sie im öffentlichen Interesse stehen.

Erhalt der Lebensmittelproduktion: Die Lebensmittelproduktion in Österreich darf durch den Wiederherstellungsplan nicht gefährdet werden. Renaturierung in Europa darf nicht zur Auslagerung der Produktion in Drittländer und in weiterer Folge zu Regenwaldrodung führen!

Bürokratie vermeiden: Zusätzliche bürokratische Belastungen sollen vermieden werden. Für die Festlegung und die Bewertung des Erhaltungszustands sind europaweit einheitliche Indikatoren sicherzustellen, um unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe in den Mitgliedstaaten zu verhindern (kein Gold Plating).

Priorität für Vertragsnaturschutz: Das Anreizsystem im Naturschutz, insbesondere der Vertragsnaturschutz, soll weiterhin Priorität haben. non Torsten Altmann

Baywa: Großaktionär aus Österreich gibt Kredit

Der zweite Großaktionär, die österreichische Raiffeisen Agrar Invest AG, gewährt der Baywa ein Darlehen. Diese bemüht sich auch um eine Bürgschaft bei der bayerischen Staatsregierung.

Die genossenschaftlichen Kapitalgeber in Bayern und Österreich sind offenbar fest entschlossen, die hochverschuldete Baya zu retten. Neben der Bayerischen Raiffeisen Beteiligungs AG (BRB) will nun auch die Raiffeisen Agrar Invest AG aus Österreich der hochverschuldeten Baywa mit einem Gesellschafterdarlehen unter die Arme greifen.

„Die österreichischen Miteigentümer zeigen sich im Einklang mit den bayerischen Eigentümern der Baywa solidarisch und dokumentieren ihre Unterstützung durch ein Eigentümerdarlehen im Wege der Raiffeisen Agrar Invest AG“, bestätigte die Pressestelle der Beteiligungsgesellschaft .

Die Raiffeisen Agrar Invest AG hält 28,3 % der Baywa-Aktien. Hinter ihr stehen wiederum der Lagerhauskonzern Raiffeisen Ware Austria AG (RWA) und die genossenschaftlich getragene Leipnik-Lundenburger Beteiligungs-Gesellschaft.

Mit den österreichischen Genossenschaften ist die Baywa wechselseitig verflochten. Denn der Handelsriese aus Bayern hält selbst wiederum 47,5 % am österreichischen Lagerhauskonzern RWA. Unklar ist, welche Höhe das Darlehen aus Österreich haben soll. Die BRB, mit 33,8 % der Aktienanteile der Hauptaktionär der Baywa, soll Medienberichten zufolge der Baywa einen Kredit in Höhe von 50 bis 60 Mio. € gewähren.

Zudem verhandelt die Baywa laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung seit dieser Woche wegen Hilfen mit der bayerischen Staatregierung. Dem Vernehmen nach soll es um Staatsbürgschaften gehen. Diese dürften aber davon abhängen, ob die Eigentümer und Kreditgeber der Baywa eine gemeinsame Lösung für ein Rettungskonzept finden.

Ein finanzieller Befreiungsschlag dürfte der Baywa vermutlich erst dann gelingen, wenn sie Unternehmenstöchter, z. B. die Baywa r.e., die Wind- und Solarparks projektiert, gut verkaufen kann. von Klaus Dorsch

Durch Hitze noch kleineres Schlachtschweineangebot


Der Schlachtpreis für Zuchtsauen sank um 3 Cent auf EUR 1,35 je kg. Im Vergleich zum
Vorjahr ergab das ein Minus von 27,8 %.
Laut Österreichischer Schweinebörse floss das erneut rückläufige Angebot zeitnah ab.
Das auf 98,2 kg gesunkene durchschnittliche Schlachtgewicht war ein Beleg für das
hitzebedingt langsamere Wachstum der Mastschweine. In der heimischen Schlacht-
branche stieg die Unzufriedenheit. Zum mäßigen Inlandsgeschäft kamen internationale
Dumpingangebote bei Teilstücken wie Karree und Schopf, die um diese Zeit normaler-
weise gut nachgefragt werden.
Die Mastschweine-Notierung bleibt im Zeitraum 25. bis 31. Juli unverändert bei EUR 2,21
je kg.
Schwache Ferkelnachfrage
Auf dem österreichischen Ferkelmarkt herrschten ausgeglichene bis leicht überversorgte
Verhältnisse. Ein unterdurchschnittliches Angebot traf auf eine der Jahreszeit entspre-
chend schwache Nachfrage. Die Notierung bleibt in der 30. Kalenderwoche unverändert
bei EUR 3,95 je kg.
Europaweit war das Ferkelangebot zumeist größer als die ruhige Nachfrage. Die Preise
wurden mehrheitlich nach unten korrigiert werden, teilweise deutlich. Deutschland gehörte
mit einer stabilen Notierung erneut zu den Ausnahmen.
EU-Schweinemarkt: Italien holt auf
Die Notierungen in den meisten Mitgliedsländern verharrten erneut auf dem Niveau der
Vorwoche. Vor allem im Nord- und Mitteleuropa lief der Fleischhandel sehr schlecht. Die
Nachfrage litt ferienbedingt sowie teilweise auch aufgrund eines wechselhaften Wetters. In
Dänemark gab die Notierung sogar nach. Dabei dürfte es sich um eine verzögerte Reak-
tion auf die Preissenkung in Deutschland vor zwei Wochen handeln. Die Verschiebung der
Fleischnachfrage in die Urlaubsländer führte zuletzt nur in Italien zu einer Anhebung der
Notierung. Dort bestand nach den Rückgängen wegen der Afrikanischen Schweinepest in
den letzten Monaten noch Spielraum nach oben.
In Deutschland ist der Schweinemarkt ausgeglichen. Das geringe Angebot nimmt in einigen Regionen noch ab.

Der Landwirt teilt aus: Renaturierungsgesetz sei „Enteignung“

Unser Landwirt Petutschnig Hons nimmt das Renaturierungsgesetz unter die Lupe und fordert Anerkennung für die nachhaltige Arbeit der Landwirte.

Der Landwirt Petutschnig Hons ist nicht nur in Österreich bekannt als Mann klarer Worte. In einem aktuellen YouTube-Video hat er sich nun mit dem Renaturierungsgesetz befasst: Dieses Gesetz sieht große Eingriffe auch in die Landwirtschaft vor, unter anderem weil Flächen stillgelegt oder renaturiert werden müssen. Petutschnig sagt, „Als ich das das erste Mal gelesen habe, habe ich mir gedacht: „Wie wollen wir das machen? Wollen die halb Klagenfurt zurückbauen? Bis ich darauf gekommen bin: Das Renaturierungsgesetz betrifft nur Landwirte! Seid‘s mir nicht bös, aber da komm ich mir bepflanzt vor.“

Dabei sei für Landwirte Nachhaltigkeit seit Generationen viel mehr als nur ein Schlagwort, so der Künstler: Schließlich könne jede Generation nur dann einen guten Betrieb übernehmen, wenn man sorgsam mit der Umwelt arbeite. Auf knapp zwei Dritteln der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs werde kein Pflanzenschutzmittel ausgebracht, in Kärnten werden 70 Prozent des Grünlands nur beweidet oder nur zwei Mal im Jahr gemäht. Der Mischwald wachse, das Totholz nehme rasant zu. „Was den Umweltschutz betrifft, ist die österreichische Landwirtschaft vorbildlich!“

Petutschnig geht auch auf den Einwand ein, die starke Flächenversiegelung – in Österreich rund 12 Fußballfelder am Tag – gehe auch auf die Landwirte zurück. „Es wird vergessen, dass sich viele Flächen gar nicht im Besitz von Landwirten befinden. Wenn Bauern Flächen verkaufen, geschieht das oft aus der Not heraus.“ Oder, um als Bauer den zahlreichen Anforderungen, etwa bei der Tierhaltung, gerecht werden zu können. Schließlich benötige man dafür jede Menge Geld.

Auch in Österreich fordern Politiker umfassende Eingriffe in landwirtschaftliches Eigentum, etwa die Stilllegung von Wäldern. Für den Petutschnig Hons „klingt das nach Enteignung“. Der Landwirt kritisiert in seinem Video die beliebige Haltung mancher Politiker, die dem Flächenfraß an einer Stelle zuschauen – und bei der Landwirtschaft dann die Zügel anziehen wollen. Selbst wenn es auf Kosten von für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft unabdingbares Grünland geht.

Die Folgen des Renaturierungsgesetzes, so der Landwirt, würden Lebensmittel für Konsumenten teurer machen, während die Produktion der Landwirte ebenfalls teurer werde. So hätten die Bauern am Ende vielleicht sogar weniger in der Tasche als jetzt. „Ich bin viel in Landwirtschaftsschulen unterwegs. Da wächst eine Generation heran, die voll motiviert ist, die super ausgebildet ist und die genau wissen, wie sie umweltschonend und nachhaltig arbeiten. Lassen wir die doch arbeiten, die kennen sich besser aus als die meisten Politiker.“

Höchste Vorsicht geboten -Hessen: ASP-Virus aus Rumänien eingeschleppt?

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat eine Genomanalyse durchgeführt. Das in Hessen nachgewiesene ASP-Virus stammt höchstwahrscheinlich nicht aus Brandenburg oder Sachsen.

Noch ist nicht eindeutig geklärt, auf welchem Weg das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Hessen und Rheinland-Pfalz gelangte. Mit ziemlicher Sicherheit wurde es jedoch nicht von Brandenburg oder Sachsen dorthin verschleppt. Das ist das Ergebnis einer Genomanalyse, die das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems durchgeführt hat.

Danach gehört der Erreger zwar zum panzootischen Genotyp II, der bereits in verschiedenen europäischen Ländern nachgewiesen wurde. Allerdings weist er nicht die bisher für Deutschland und Polen typischen Mutationen auf, bestätigte eine Sprecherin des FLI.

Die höchste Übereinstimmung der Genomsequenzen gibt es mit Virusstämmen aus Südosteuropa. Eine genauere Zuordnung sei derzeit allerdings nicht möglich, da nicht genügend aktuelle Vergleichssequenzen zur Verfügung stehen. Daher lässt sich das Ursprungsland nicht genauer eingrenzen.

Fakt ist allerdings, dass sich der Fundort des ersten infizierten Wildschweins nicht weit von vielbefahrenen Autobahnen und dem Opel-Werk in Rüsselsheim befindet. Außerdem werden in der Region viele Sonderkulturen angebaut, auf dem zum damaligen Zeitpunkt viele Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa beschäftigt waren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der ASP-Erreger über mitgebrachten Proviant von osteuropäischen Lkw-Fahrern, Saisonarbeitskräften oder nachträgliche Proviantlieferungen an diese Personen aus deren Heimat nach Hessen gelangte, ist daher groß.

Um weitere Infektionsherde möglichst schnell ausfindig zu machen, sollten Schweinehalter beim geringsten Verdacht eine ASP-Ausschlussuntersuchung in Auftrag geben, riet Dr. Jürgen Harlizius, Referatsleiter für Tierseuchenbekämpfung und -prävention im Landwirtschaftsministerium NRW, daher kürzlich auf einer von Fokus Tierwohl organisierten Informationsveranstaltung zu Biosicherheitskonzepten. Sobald ein Tier uneindeutige Krankheitssymptome zeige, das Futter verweigere oder unter hohem Fieber leide, sollte eine Blutprobe auf ASP untersucht werden. von Henning Lehnert

So wei immer – China nimmt EU-Schlachter ins Visier – aus Rache für Strafzölle?

Chinesische Behörden wollen offenbar gleich mehrere große EU-Schweinefleischerzeuger kontrollieren. Ein Zusammenhang zu den EU-Strafzöllen auf chinesische E-Autos wird vermutet.

China hat laut Medienberichten bei drei großen Schweinefleischproduzenten in der EU Untersuchungen angekündigt. Die Kontrollen sind Teil eines Anti-Dumping-Verfahrens gegen europäische Schweinefleischlieferanten, das im Juni vom chinesischen Handelsministerium eröffnet wurde. 

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters soll es sich bei den Firmen um Danish Crown, die niederländische Vion Boxtel und die spanische Litera Meat handeln.

Der spanische Erzeugerverband Interporc kündigte an, bei der Untersuchung kooperieren zu wollen. „„Handelskriege nützen niemandem“, sagte Verbandspräsident Manuel García.

Die chinesischen Behörden begründen das Anti-Dumping-Verfahren mit Beschwerden aus der eigenen Schweinefleischbranche. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass der Schritt eine Reaktion auf die von der EU-Kommission angedrohten Ausgleichszölle auf chinesische Elektro-Autos ist. 

Seitens der europäischen Schweineindustrie wird die Plausibilität des Dumping-Vorwurfs infrage gestellt. Schließlich seien die Schweinefleischexporte nach China seit Jahren rückläufig und es würden ohnehin vor allem Produkte wie Ohren, Schnauzen oder Klauen exportiert, für die im internationalen Vergleich auf dem chinesischen Markt die höchsten Preise gezahlt werden.  Mit Material von AgE

Diese EU-Politiker kommen in den Agrarausschuss

Norbert Lins und die EVP reklammieren nicht mehr den Vorsitz des Agrarausschusses im Europaparlament für sich. Die rechte EKR-Fraktion soll übernehmen. Das sind die wichtigsten Köpfe.

Seit Freitag ist klar, welche der frisch gewählten Abgeordneten in die Ausschüsse für Landwirtschaft und für Umwelt Europaparlamentes ziehen. Sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss werden auf kommende agrarpolitische Großprojekte wie die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Einfluss nehmen.

Als neue Vorsitzende des Agrarausschusses im EU-Parlament wird die Tschechin Veronika Vrecinová gehandelt. Ihre liberal-konservative Partei ODS gehört zu den gemäßigten Mitgliedern der rechtspopulistischen Parteienfamilie Europäische Konservative und Reformer (EKR).

Norbert Lins (CDU) war in der vergangenen Wahlperiode der Vorsitzender der Agrarausschusses. Die Europäische Volkspartei (EVP), der auch die CDU auf EU-Ebene angehört, bekam den Zuschlag für den Vorsitz im Agrarausschuss nicht. Lins bleibt jedoch Mitglied im Agrarausschuss.

Neben Lins zieht der Landwirt Stefan Köhler (CSU) in den Agrarausschuss. Köhler ist Bezirkspräsident für Unterfranken beim Bayerischen Bauernverband (BBV).

Agrarpolitischer Sprecher der EVP bleibt der Südtiroler Herbert Dorfmann.

Köhler soll die CSU auch im Umweltausschuss des EU-Parlamentes vertreten. Die CDU sendet Peter Liese und Christine Schneider in den Umweltausschuss. Für die Österreichische Volkspartei wird Alexander Bernhuber Umweltpolitik machen.

In der vergangenen Periode wurden im Umweltausschuss etwa das Naturwiederherstellungsgesetz oder die umstrittene Pflanzenschutzverordnung SUR verhandelt.

Für die Grünen zieht Martin Häusling in den Agrarausschuss. Der Landwirt sitzt bereits seit 2009 für die Grünen im EU-Parlament und war als Agrarsprecher der europäischen Grünen eine der lautesten Stimmen der europäischen Landwirtschaftspolitik.

Neuer Agrarsprecher der Grünen ist sein österreichischer Parteikollege Thomas Waitz. Auch er sitzt im Agrarausschuss.

Im Umweltausschuss vertritt Jutta Paulus die deutschen Grünen. In der vergangenen Wahlperiode war das Naturwiederherstellungsgesetz ihr Kernprojekt im Umweltausschuss.

Neu im Agrarausschuss ist Christine Singer für die Freien Wähler. Die bayerische Landesbäuerin „erbt“ damit den Platz im Agrarausschuss ihrer Vorgängerin Ulrike Müller.

Maria Noichl zieht für die SPD bzw. die europäischen Sozialdemokraten (S&D) in den Agrarausschuss. Die Hauswirtschaftsmeisterin und Lehrerin ist seit 2014 Mitglied der EU-Volksvertretung und seitdem Mitglied im Landwirtschaftsausschuss. Sie setze die sogenannte „soziale Konditionalität“ in der aktuellen GAP durch.

Noichl ist stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss des Europaparlamentes. Der deutsche SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken bleibt Vollmitglied im Umweltausschuss und ist in den kommenden fünf Jahren umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion.

Für die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sitzt Sebastian Everding im Agrarausschuss. Er gehört auf EU-Ebene der Fraktion der Linken an.

Schlägt die EU-Kommission ein neues EU-Gesetz oder eine Reform eines solchen vor, müssen sich sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch das Europaparlament dazu positionieren.

Die Positionen des Europaparlaments werden in den zuständigen Fachausschüssen „vorverhandelt“. Das soll dazu beitragen, mehrheitsfähige Vorschläge zur Abstimmung im Plenum zu bringen.

In der vergangenen Legislaturperiode gelang das gerade bei Gesetzen mit Agrarbezug nicht immer, sodass es im Plenum zu Kampfabstimmungen mit sehr knappen Mehrheiten kam. von Konstatin Kockerlos

Bedeutung der Tränkwasserqualität für die Schweinegesundheit

Die Qualität des Tränkwassers spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Schweinen. Gesetzliche Vorgaben besagen, dass sauberes, klares und geruchsfreies Wasser jederzeit in ausreichender Menge und Qualität für die Tiere verfügbar sein muss.

Wasserqualität wird durch mikrobiologische und physikalisch-chemische Faktoren bestimmt. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Parameter, darunter die Gesamtkeimzahl, Belastungen durch E. coli oder coliforme Keime, der pH-Wert, die elektrische Leitfähigkeit sowie die Konzentrationen von Eisen, Nitrat und Sulfat, ist empfehlenswert. Orientierung bieten die Richtlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Tränkwasserproben sollten unter sterilen Bedingungen entnommen und binnen 24 Stunden analysiert werden. Dabei ist die Wahl der Probenahmestellen und der Einsatz isolierter Transportbehältnisse entscheidend für die Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Behälter für Wasserproben können von akkreditierten Laboren bezogen werden.

Die Häufigkeit der Wasserqualitätsprüfung ist gesetzlich nicht vorgegeben, doch empfiehlt die Initiative Tierwohl mindestens eine jährliche Überprüfung. Zusätzliche Tests können nach besonderen Ereignissen wie Starkregen oder Problemen mit Sickerwasser notwendig sein.

Verschiedene Risikofaktoren können die Wasserqualität beeinträchtigen, dazu zählen offene oder undichte Brunnen, Schadnager oder Biofilme in Leitungs- und Speichersystemen. Eine regelmäßige Inspektion und gegebenenfalls Abdichtung der Anlagen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind essenziell, um Krankheitserreger zu kontrollieren.

Auch die Wassertemperatur hat Einfluss auf die Qualität des Tränkwassers.Hohe Temperaturen fördern die Entwicklung pathogener Keime, was durch Erhöhung der Durchflussraten gemindert werden kann, um die Risiken zu verringern.

Moosbrugger-Wichtige Novelle des Nitraktiosprogramms sichergestellt

„Mit der nun beschlossenen Novelle der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) wird sichergestellt, dass eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion auch nach der Haupternte stattfinden kann und die Umwelt gleichzeitig geschützt wird. Die Nachbesserung kommt insbesondere dem heimischen Anbau von Sonderkulturen wie Kümmel, Erdbeeren oder Fenchel entscheidend entgegen. Eine weitere Forderung der Landwirtschaftskammer Österreich konnte somit erfolgreich umgesetzt werden“, betont LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger, der Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für seinen wertvollen Einsatz im Sinne der Bäuerinnen und Bauern dankt.

Regional anbauen, klimaschädlichen Importen entgegenwirken

Konkret verpflichtet die EU-Nitratrichtlinie die Mitgliedstaaten zu Maßnahmensetzungen zum Schutz des Grundwassers vor zu starker Nitratbelastung. Diese Vorgabe ist in Österreich mit der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) bzw. der Novelle von Jänner 2023 umgesetzt worden. Dabei wurde die Düngung mit leicht löslichen Stickstoffdüngern im Herbst zu stark eingeschränkt bzw. mit wenigen Ausnahmen (Raps, Gerste oder Zwischenfrüchten unter bestimmten Voraussetzungen) nach Ernte der Hauptfrucht verboten. „Mit der nun erreichten Novelle erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung der Ausnahmen, um den nachhaltigen Anbau von Sonderkulturen in Österreich sicherzustellen und weiteren klimaschädlichen Importen entgegenzuwirken“, unterstreicht Moosbrugger.

Ohne Novelle hätte Auslaufen mancher Sonderkulturen gedroht

„Da für den nach der Haupternte stattfindenden Anbau von Kulturen, wie z.B. Kümmel, aber auch bei Erdbeeren, Spargel, Schlüsselblume oder Fenchel, eine zeitgerechte Düngung zur guten Nährstoffversorgung erforderlich ist, war es uns wichtig, diese zu ermöglichen. Das konnte nun im Rahmen dieser NAPV-Novelle erreicht werden. Ohne eine entsprechende Düngungsmöglichkeit wäre ein Rückgang bzw. Auslaufen dieser Kulturen zu erwarten gewesen“, hebt der LKÖ-Präsident hervor.

Aus vorbei-Maschinen aus insolventer Pflugfabrik Regent werden versteigert

Nach der Insolvenz des oberösterreichischen Unternehmens Regent werden nun sämtliche Landmaschinen und Fahrzeuge, aber auch die Produktion und Ausstattung in Attnang-Puchheim versteigert.

Im Auftrag des Masseverwalters können derzeit tausende Positionen der Regent Pflugfabrik GmbH ersteigert werden. Das oberösterreichische Unternehmen mit über 90-jähriger Geschichte musste Ende 2023 Insolvenz anmelden, nun werden die landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen, die bislang in Attnang-Puchheim auf über 40.000 Quadratmeter Produktionsfläche hergestellt wurden, versteigert. Mitgesteigert werden kann bereits, die Zuschläge erfolgen am 13. August 2024 ab 8:00 Uhr. 

Nicht nur die verschiedenen Pflüge, Grubber und Eggen der Marke Regent kommen dabei unter den Hammer, sondern auch die Produktionsanlagen selbst: so etwa der Schmiedeofen aus der betriebseigenen Schmiede, CNC-Bearbeitungszentren, Werkzeugmaschinen, eine Laserschneidanlage mit 70m2 Aufstellfläche, Schweißgeräte, Lackieranlagen, Biegemaschinen, diverse Pressen und vieles mehr. Aber auch zahlreiches für die Werkstatt zuhause – ob Schraubstöcke, Arbeitshandschuhe oder Transportkisten – findet sich in den Auktionen. 

Nicht nur die verschiedenen Pflüge, Grubber und Eggen der Marke Regent kommen dabei unter den Hammer, sondern auch die Produktionsanlagen selbst: so etwa der Schmiedeofen aus der betriebseigenen Schmiede, CNC-Bearbeitungszentren, Werkzeugmaschinen, eine Laserschneidanlage mit 70m2 Aufstellfläche, Schweißgeräte, Lackieranlagen, Biegemaschinen, diverse Pressen und vieles mehr. Aber auch zahlreiches für die Werkstatt zuhause – ob Schraubstöcke, Arbeitshandschuhe oder Transportkisten – findet sich in den Auktionen. 

Insgesamt werden voraussichtlich über 5.000 Positionen in mehreren Auktionen versteigert. Die Zuschläge erfolgen am 13. August ab 8:00 Uhr, Gebote können bereits abgegeben werden. Die Besichtigung der Exponate ist am 12. August von 12:00 bis 15:00 Uhr vor Ort am Firmenstandort in Attnang-Puchheim möglich. Durchgeführt werden die Versteigerungen vom österreichischen Auktionshaus Aurena.

lle Detailinfos zu den einzelnen Auktionen finden Sie auf aurena.at
Nach einmaliger Registrierung kann jeder – ob Firma oder Privatperson – mitbieten.

Starker Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen im Jahr 2023 in Österreich

Die landwirtschaftlichen Einkommen sind im Jahr 2023 stark gesunken, beim landwirtschaftlichen Faktoreinkommen je Arbeitskraft um 21,1 % gegenüber 2022.

Was sich in der Vorausschätzung der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Statistik Austria im April angekündigt hat, wurde heute mit der Veröffentlichung der endgültigen Gesamtrechnung bestätigt: Die landwirtschaftlichen Einkommen sind im Jahr 2023 stark gesunken, beim landwirtschaftlichen Faktoreinkommen je Arbeitskraft um 21,1 % gegenüber dem außergewöhnlich guten Ergebnis des Jahres 2022. Gründe dafür sind hohe Produktionskosten, niedrigere Getreidepreise und weniger öffentliche Mittel.

Die österreichische Landwirtschaft generierte 2023 einen Gesamtproduktionswert von rund 10,2 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 2,9 % zum Vorjahr. Dabei standen kräftige Einbußen in der pflanzlichen Erzeugung (-12,0 %) einem neuerlichen Anstieg des Werts der tierischen Produktion (+5,7 %) gegenüber, heißt es von der Statistik Austria.

Der Produktionswert von Getreide sank bei einem vergleichsweise stabilen Erzeugungsvolumen (+1 %) infolge der starken Preisrückgänge von 2022 auf 2023 um 37,6 %. Gleichfalls beträchtlich fiel der wertmäßige Rückgang der Produktgruppe der Ölsaaten und Ölfrüchte aus (-31,7 %). Raps, Sonnenblumen und Sojabohnen waren von erheblichen Preisrückgängen betroffen.

„Dieser Einkommensrückgang verdeutlicht die schwierige Situation unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Während die Kosten im Vorjahr hoch geblieben sind, sind die Erzeugerpreise erneut zum Teil massiv gesunken. In anderen Berufsgruppen gab es heuer großzügige Inflationsanpassungen bei Löhnen und Gehältern, in der Land- und Forstwirtschaft nicht. Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher dringend eine Inflationsanpassung der EU-Agrar-Direktzahlungen, denn auch die bäuerlichen Familien haben mit steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen und müssen ihre Existenz absichern“, betont LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger. von Roland Pittner

Wolf bei Angriff auf Kälber gestellt – Abschuss umgehend

Ein Schadwolf wurde in Hermagor erlegt, als er versuchte, Kälber anzugreifen. Experten untersuchten den Abschuss.

Das Land Kärnten hat am Montag bekanntgegeben, dass am Wochenende in Hermagor ein Wolf erlegt wurde. Das Tier soll bei dem Versuch gestellt worden sein, Kälber anzugreifen. In einem seit Mai von der Landesregierung verordneten Almschutzgebiet im Bezirk Hermagor im wurde am Wochenende ein Schadwolf erlegt, heißt es in der Aussendung. Nutztiere seien unmittelbar bedroht gewesen, da der Wolf versucht habe, eine Rinderherde mit Kälbern anzugreifen.

Der Abschuss sei ordnungsgemäß an das Land Kärnten gemeldet worden. Sachverständige des Landes waren bereits zur Begutachtung an Ort und Stelle und nahmen DNA-Proben. Es könne daher bestätigt werden, dass die Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetz eingehalten wurden, hieß es aus dem Büro von Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

John Deere streicht 600 Arbeitsplätze

John Deere hat bekanntgegeben, dass in den USA insgesamt 600 Arbeitsplätze in drei Fabriken gestrichen werden. Diese Entscheidung betrifft vor allem die Produktion landwirtschaftlicher Erntemaschinen und Bau- sowie Forstmaschinen.

In einem Werk in Illinois, das hauptsächlich Mähdrescher herstellt, sollen 280 Mitarbeiter entlassen werden. Weitere 310 Mitarbeiter verlieren ihre Jobs in zwei Werken in Iowa, die auf Bau- und Forstmaschinen spezialisiert sind. Die Produktion des Illinois-Werks ist zur Verlagerung nach Mexiko vorgesehen, wo ein neues Werk geplant ist.

Diese Maßnahmen sind Teil einer größeren Restrukturierung des Unternehmens, das sich angesichts sinkender landwirtschaftlicher Einnahmen in den USA zunehmend als Technologieunternehmen positioniert. John Deere reagiert mit diesen Schritten auf die verminderte Nachfrage nach den in diesen Fabriken hergestellten Produkten. Das Unternehmen plant, die Produktion und die Lagerbestände zu reduzieren, um für zukünftige Anforderungen besser aufgestellt zu sein.

Trotz eines prognostizierten Nettogewinns von über 10,16 Milliarden US-Dollar für 2023 rechnet John Deere mit einem Umsatzrückgang auf etwa 7 Milliarden US-Dollar für das laufende Jahr, bedingt durch gestiegene Produktionskosten und geringere Versandmengen. Laut Josh Beal, Direktor für Investor Relations, erwarte das Unternehmen einen schrittweisen Rückgang der Nachfrage, besonders in der zweiten Jahreshälfte 2024. Dies betreffe alle wichtigen Märkte, einschließlich Südamerika, Europa und Nordamerika.

Die Landwirtschaft in den USA sieht sich weiteren Herausforderungen gegenüber: Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt, und das Nettoeinkommen der Landwirte wird voraussichtlich um 27 % oder etwa 43 Milliarden US-Dollar fallen. Im verarbeitenden Gewerbe hat sich die Situation der Arbeitsplätze stabilisiert, obwohl der Maschinenbau seit Jahresbeginn einen Rückgang von etwa 9.000 Beschäftigten verzeichnet.

Mehr Geld für Ökolandbau: Totschnig erhöht Etat um 30 Millionen

Die Prämie für Ackerflächen soll auf 235 €/ha steigen. Kleine Betriebe erhalten zusätzlich einen Bonus.

Ökobauern können ab dem kommenden Jahr mit einer höheren Förderung rechnen. Österreichs Agrarminister Norbert Totschnig plant, die Ökoprämie auf 235 €/ha Ackerfläche zu erhöhen. Ebenso sollen kleinere Betriebe werden für betriebsbezogenen Transaktionskosten 400 Euro/Betrieb bekommen. Insgesamt will Österreichs Regierung rund 30 Mio. € mehr für Biobetriebe in der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ bereitstellen. Die entsprechenden Änderungen hat das Landwirtschaftsministerium in seinem GAP-Strategieplan aufgenommen. Dieser liegt seit Ende Juni in Brüssel. Im September erwartet Totschnig grünes Licht.

Gleichzeitig strebt Totschnig an, die Nachfrage nach Bioprodukten marktkonform zu steigern, damit die biologisch erzeugten Produkte auch mit einem entsprechenden Mehrpreis wirtschaftlich rentabel verkauft werden können. Dazu soll es gezielte Absatzförderungsmaßnahmen geben.

Die höhere Förderung ist auch dringend nötig. Österreichs Biobauern leiden unter schlechten Preisen und hohen Kosten. So wurden 2023 rund 930 Höfe weniger gezählt als 2022. Das war ein Minus von 4 %. Zudem nahmen auch Ökoflächen um 10.000 ha ab. Der Anteil beträgt nur noch 27,1 %. Geht der Anteil weiter zurück, wäre Österreichs Position als Bioland Nr. 1 in der EU gefährdet. Laut Totsching ist die Spitzenposition „das Resultat der harten Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern sowie einer konsequenten Agrarpolitik“.

ach Auffassung von Barbara Riegler, Obfrau von Bio-Austria sind die angekündigten Anpassungen aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation dringend notwendig. „Bio-Austria hat unermüdlich Verbesserungen für die Biobäuerinnen und Biobauern eingefordert, die einkommenswirksam sind und Vereinfachungen in der praktischen Umsetzung bringen“, so Riegler. Damit Bio in Österreich sein volles Potenzial für eine zukunftsfähige Landwirtschaft entfalten könne, brauche es in der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik eine weitere Weiterentwicklung. Laut Riegler muss die gesamtbetriebliche Ökologisierung durch agrarökologische Wirtschaftssysteme, wie die biologische Wirtschaftsweise erste Priorität.

In Deutschland 100ster Antrag zur Investitionsföderung des Bundes

Beim Bundesprogramm Umbau Tierhaltung wurde der 100. Antrag eingereicht – Kein Grund zum Feiern, findet die ISN ©ISN,Canva

Seit dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung Anfang März haben 100 Betriebe Mittel für eine investive Förderung für Stallum- oder -neubauten beantragt. Das teilte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am gestrigen Mittwoch (10.07.2024) mit und freute sich über die rege Beteiligung.

ISN: Das Feiern des 100sten Antrages zur Investitionsförderung des Bundes durch den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat angesichts der Relation zur Zahl der deutschen Schweinehalter und angesichts des Zustandekommens der Anzahl ein Geschmäckle. Das Programm des Bundes zur Förderung der laufenden Kosten ist sogar reine Klientelförderung.

Seit dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung am 01. März 2024 haben 100 Betriebe Mittel für eine investive Förderung beantragt. Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestern (10.07.2024) in einer Pressemitteilung bekannt. Zum Stichtag 9. Juli 2024 stammten die meisten Anträge aus Niedersachsen (36), es folgen Baden-Württemberg und Bayern (je 18) sowie Nordrhein-Westfalen (11).

Knapp 80 Prozent der Anträge wurden von konventionell arbeitenden Betrieben gestellt. Die Summe der insgesamt beantragten investiven Förderung beträgt bislang rund 63 Millionen Euro. Im Jahr 2024 stehen dafür bis zu 150 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.

Freude beim Bundeslandwirtschaftsminister

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir äußerte sich zum 100sten Antragseingang bei der Investitionsförderung: Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommt. Vor allem die deutsche Schweinehaltung hat krasse Strukturbrüche hinter sich, zudem müssen die Betriebe mit einem sinkenden Fleischkonsum und den Verbraucherwünschen an eine artgerechtere Haltung umgehen. Die Landwirtinnen und Landwirte brauchen wirtschaftliche Perspektiven und Planungssicherheit – wir unterstützen unsere Landwirtinnen und Landwirte darum verlässlich dabei, ihre Tierhaltung zukunftsfest aufzustellen. Denn mehr Platz oder Auslauf für die Tiere und bessere Haltungsbedingungen kosten Geld. Ich freue mich über die rege Beteiligung der Betriebe an unserem Förderprogramm und setze mich weiter für eine gute finanzielle Ausstattung für die notwendige Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft ein.

Über 300 Anträge auf Förderung laufender Mehrkosten

Seit Anfang Juni können Betriebe zudem Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen der zweiten Säule des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung stellen. Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden können, müssen sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. Bisher wurden 26 Organisationen bzw. Kontrollsysteme durch die Bundesanstalt und Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt, 325 Betriebe haben Anträge auf Förderung für die laufenden Mehrkosten gestellt.

Kein Arsen in österreichischer Reisproduktion

Der Verein für Konsumenteninformation hat in Kooperation mit der Arbeiterkammer Steiermark Reis getestet. Insgesamt 23 Produkte, davon stammen 9 aus biologischem Reis-Anbau. Erstmals wurden auch 6 Erzeugnisse aus österreichischer Landwirtschaft untersucht. Im Fokus standen Schadstoffen, unter anderem Mineralölrückstände, Schwermetalle, Pestizide, Begasungsmittel und Schimmelpilzgifte. Das Ergebnis ist erfreulich: Insgesamt konnten 14 „sehr gut“ 4 „gut“ und 3 „durchschnittlich“ vergeben werden. Auf dem 2. und 3. Platz landeten Erzeugnisse aus Österreich.

In Reis werden immer wieder Schwermetalle wie Arsen oder Cadmium nachgewiesen. Diese können über den Boden, aber auch über das zur Bewässerung verwendete Wasser in die Pflanzen gelangen. Der VKI stieß in allen Proben aus Nassreis-Anbau auf Arsen, wenn auch meist in sehr geringen Mengen. Lediglich in den 6 österreichischen Trockenreis-Produkten war kein Arsen nachweisbar. Zudem wurde Cadmium in mehreren Proben gefunden, meist ebenfalls in geringen Mengen. Auch hier schnitten die österreichischen Produkte gut ab.

„Von den Schwermetallmengen, die in den aktuell getesteten Reisproben gefunden wurden, geht in der Regel keine akute Gesundheitsgefährdung aus“, betont VKI-Ernährungswissenschafterin Nina Eichberger. „Generell raten wir aber dazu, Reis vor der Verarbeitung gründlich zu waschen. Der Test hat gezeigt, dass österreichischer Trocken-Reis generell weniger Schadstoffe und vor allem kein Arsen enthält. Bioprodukte konnten in diesem Bereich gleichfalls gute Ergebnisse vorweisen.“

Teurer aber auch besser

Der Schwerpunkt im Test lag auf Langkornreis. Dieser wird inzwischen kaum noch aus Übersee importiert, sondern kommt vorwiegend aus europäischem Anbau. Die meisten Produkte im Test stammten aus Italien (8), gefolgt von Österreich (6) und Thailand (2). Die Produkte aus Österreich zählen dabei mit Abstand zu den teuersten im Test. Hauptgrund dafür ist, dass im Trockenanbau sowohl der Anbau als auch die Verarbeitung mit sehr viel manueller Arbeit (u.a. Unkrautentfernung) verbunden ist. Die Erträge pro Hektar fallen zudem deutlich geringer aus als im intensiven Nassreis-Anbau.